Tipp zur Prüfung |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:10 |
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ich will ja nicht zu viel verraten, aber schaut euch besser nochma das "gespaltene ertragswertverfahren" an... |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:13 |
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da sitzt wo jemand an der Quelle und hat alle Aufgaben schon auf den Tisch *grins* |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:13 |
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scheint so... |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:16 |
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dann gib doch bitte noch nen tipp! |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:17 |
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du meinst also als fall könnte eine Baufi drankommen?? Alles Kopfsache!!! |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:18 |
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ja noch ein tipp wäre echt nicht schlecht ;-) |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:21 |
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hallo du sitzt wohl gerade im raum 511 wir haben dich beobachtet!
wenn du schon so angibst, dann verrate dochmal wirklich was. wir sehen uns nach der schule |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:22 |
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wir wissen wo du wohnst und du schreibst grade eine arbeit beim herr werner |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:35 |
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war da mit dem gespalteten ertragswertverfahren das wo man sachwert und ertragswert zusammenrechnet und durch 2 am ende teilt????
steh grad irgendwie auf dem schlauch was das nochmal war... |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:38 |
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Berechnungsgrundlagen
Grundstücksgröße: m² , Bodenpreis: EUR/m²,
Liegenschaftszinssatz: %,
Jahresreinertrag des Grundstücks: EUR
Restnutzungsdauer des Gebäudes: Jahre
1. Ermittlung des Bodenwerts auf Basis von Vergleichswerten
Fläche m² x EUR je m² =
EUR
2. Bodenwertverzinsung
EUR x % =
EUR
3. Ermittlung des Jahresreinertrags der baulichen Anlagen
Jahresreinertrag des Grundstücks
EUR
- Bodenwertverzinsung
EUR
= Reinertrag der baulichen Anlagen
EUR
4. Bestimmung des Vervielfältigers
In Abhängigkeit von der
Restnutzungsdauer des Gebäudes (Jahre)
und dem Liegenschaftszinssatz ( %) ergibt sich der
Vervielfältiger (=Rentenbarwertfaktor) =
5. Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlagen
EUR x =
ca.
+ EUR
6. Ermittlung des Ertragswerts für das zu bewertende Objekt
Bodenwert + Ertragswert der baulichen Anlagen
= EUR |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:42 |
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Äh,
gespaltener Ertragswert? das hab ich noch nie gehört...ist das der Mittelwert? Oder steh ich jetz aufm Schlauch??? |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:46 |
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sowas habe ich noch NIE gemacht....
wan macht man das denn dann bitte??? |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:48 |
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was heißt denn nun gespaltetes Ertragswertverfahren`??? |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:51 |
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Denkt ihr wirklich, dass so was drankommt? Das kam noch nie zur Prüfung dran und spielt in der Bankpraxis keine Rolle! |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:52 |
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@Tinka,
hast du bei der Bodenwertverzinsung den Ligenschaftzins genommen? |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:58 |
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was ist das überhaupt für ein zins????? |
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Verfasst am: 18.11.2005 11:58 |
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Das gibts ganz einfach nich...ds is nurPanikmache! so :) |
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Verfasst am: 18.11.2005 12:02 |
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Doch doch. Das gibt es.
Habe grade mal eine Mail an unserem Baufi-Spezi geschrieben. Mal schauen, was er dazu sagt.
Aber ich mach mich nicht verrückt!
Zwar schonmal von gehört, aber noch nix in der BS o.ä. darüber gelernt! |
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Verfasst am: 18.11.2005 12:04 |
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ihr fallt auch auf alles rein.
Am besten mal schein ob ihr das Gironetz noch finden könnt, das braucht ihr auch .
Nicht zu vergessen die Saldenpresse.
Was allerdings erstmals neu ist in der AP ist die Sparkontenüberziehungsliste.Fernstudium
Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de |
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Verfasst am: 18.11.2005 12:08 |
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Oder das Mückenfett für nen steifen arm......und natürlich die Kuponzange :-)
Ne ne, dat stimmt net.
Aber jetzt will ich es trotzdem wissen!!! ;-) |
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