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Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:27
Das heisst antwort 3 war ebenfalls falsch?!-.- das glaube ich nicht das war die einzige richtige antwort
I266
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:29
Aber die Lösung der war "Wenn der Geldwäschebeauftragte der Kreditbank Ag den Verdacht der Geldwäsche hat, muss er die Daten dieser drei Überweisungen im Rahmen einer Verdachtsmeldung [...]"
Also war man der Geldwäschebeauftragte, oder woher weiss er das?
Ich wird noch verrückt und es verwirrt :S
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:31
Ja stimmt :D hab dich falsch verstanden sorry :* 3 ist trotzdem richtig. "wenn der Geldwäshcebeauftragte der Bank den Verdacht der Geldwäsche hat, muss er die Daten dieser Überweisungn im Rahmen einer Verdachtsmeldung unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln" Ist meiner Meinung nach 100%ig richtig oder? :)
azubiho2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:44
Weiß jemand noch den genauen Wortlaut der Frage, wo man das mit den Zinsen für die Anleihe ausrechnen musste, da wo das mit den um die 800 € raus kam ?
Novium
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:47
Aufgabe 13: Berechnen Sie die Höhe der Zinszahlung am 01.03.2013!

Ausgegangen von Anleihe 20000 €, 4,25% ZIns, LZ 2004-2014, Zinszahlung am 01.03.gzj.
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:48
Ja "Berechnen Sie die Höhe der Zinszahlung am 01.03.2013 in EUR" :D haha hilft das? :D
azubiho2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:50
Ich finde da kann man nicht genau rauslesen, ob man Steuern abziehen soll oder nicht .....
new_user
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:51
Wenn man Steuern abziehen sollte, wäre der Wortlaut gewesen "Nennen Sie den Gutschriftsbetrag auf dem Konto".
Hier war also definitiv der reine Zinsbetrag ohne Steuern gefragt!
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:51
bin ganz deiner Meinung. Finde das auch total komisch formuliert...vielleicht lassen die beides gelten ;)
Novium
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:51
DIe Zinszahlung ist ein Zahlungsstrom der neutral zu behandeln ist. Die Gutschrift wäre mit Steuern gewesen.
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:52
Aber dann fänd ich die Frage zu leicht? Und iwie find ich dass man meinen kann dass sich das auf die Kundin bezieht?
Svaja
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 16:53
finde ich auch, sehr irritierend war die angabe des fsa dabei und ich dachte eine zinszahlung für kunden ist eine gutschrift auf seinem konnto, und dass deswegen der zinsbetrag erstmal versteuert werden muss!
Korbinian
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 16:54
Bei der Riester-Aufgabe habe ich 2.126 beim Mann und 60 bei der Frau.
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:54
der meinung bin ich auch :) Sonst sind auch zuviele Rechenkästchen da :D da hätten die ja sonst nur zwei reihen machen müssen haha ^^
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:55
Bei der Reister ist es für den Mann 2100-154 weil 2100 der Maximalbetrag ist. Und 60 für die Frau stimmt ;)
Novium
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:55
2126 kann doch nicht sein wenn der Maximalbetrag bei 2100 liegt
Korbinian
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 16:56
2.100 ist die Obergrenze, bis zu der gefördert wird. Abzgl. der Zulage wäre der Gute unter 2.100
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:56
Haha
Korbinian
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 16:57
Zumindest hab ich mir das so erklärt ;-) Gut möglich, dass es falsch ist.
Novium
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 16:57
4% vom EInkommen max 2100. abzüglich der Zulagen

Daher 2100 -154
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