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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Sammelthread Wiso Prüfung
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Cameron19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 22:05
wo finde ich den prüfungsrechner?
groWby
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2014 22:14
"wo finde ich den prüfungsrechner?"

,,Home" bzw. Homepage. www.bankazubi.de

links unter Ergebnisse das jeweilige Fach wählen.
Cameron19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 22:22
Danke aber hätt besser ned geschaut...
glck
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 22:31
Hallo zusammen, also ich wollte mich auch kurz zu Wort melden.

Ich fand WiSO wirklich super schwer. Die Zeit hat vorne und hinten nicht gereicht, obwohl ich bei der Prüfungsvorbereitung immer auf gute 45-50Min kam.

Die Aufgabe(10) mit der Personalakte -> noch nie etwas zuvor in jeglicher Art gehört, weder in der Schule noch in alten AP-Aufgaben..

Die Frage zur POS (16), komplett Neuland gewesen.
Frage (21 und daraus resultierend 22) ergeben sich aus der Fragestellung für mich 40 und 16.000

Aufgabe (30) hätte man evtl die Ziffer"9" auch "fett" markieren sollen, ich habe dies schlichtweg dadurch überlesen und bei der 3.u4. Lösung vergeblich zugeordnet. (naja man könnte auch meinen" wer lesen kann, ist klar im Vorteil" aber trotzdem hätte eine "gleichmäßige Schriftart" bestimmt helfen können.

Ich kann nur hoffen, dass die IHK hier in WiSO eine Notenschlüsselsenkung vornimmt und somit einigen noch auf die Schiene 4-5 hilft. Nunmal ich diese Prüfung wirklich äußerst schwer fand im Gegensatz zu den letzten.
GorgoArmani
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 22:57
Also ich muss ehrlich sagen, dass ich WISO auch richtig schwer fande... da waren sogar Sachen dabei bei denen unsere Lehrerin gesagt hat, dass sie noch nie davon gehört hat... das war dann die Aufgabe mit der Personalakte!

Außerdem bei der Aufgabe welches Rechtsgeschäft nichtig ist, ist zum einen die Aussage richtig, dass mündliche Bürgschaften nichtig sind und die andere, dass Wucher Verträge auch nichtig sind..

Bei WISO habe ich echt eine einfachere Prüfung erwartet, nachdem ich mit denen von den letzten Jahren geübt habe!
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2014 22:58
wird sie nicht^^
wulfjack
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 23:21
wieso ist bei Aufgabe 4. Antwort 2 richtig? Die GmbH ist doch nach Abschluss des Vertrages und bei sofortiger Bezahlung nicht mehr Eigentümer sondern lediglich Besitzer der Geschirrspülmaschinen...kann mir einer auf die Sprünge helfen, wieso sie weiterhin Eigentümer sein sollten?

Und bei 21. steht in der Ausgangssituation "Eine Umfrage der Kreditbank AG ergibt, dass die Nachfrage nach Schließfächern kunftig abnimmt" -> also eine Linksverschiebung der Nachfragekurve, d.h. selbst wenn die Bank nur 400 Fächer anbietet, liegt die Nachfrage nicht mehr bei 60€ sondern darunter, wie weit kann man der Aufgabe nicht entnehmen, also gehe ich von einem Preis von 40€/Schließfach aus!
scppler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2014 23:38
Hallo Liebe Mitazubis,

ich wollte euch dazu ermuntern eine Beschwerde über die Aufgaben 6-8 in Rechnungswesen bei der IHK einzureichen.
Mir geht es nicht um Rache(hab leicht bestanden) aber ich finde das wir der IHK das nicht durchgehen lassen sollten eine so vage Aufgabenstellung durchgehen zu lassen. Schließlich geht es hier um den Abschluss der Ausbildung(dafür haben wir alle viel getan).
Wenn sich viele Beschweren müssen Sie etwas tuen.
Einfach eine Mail über den Kontakt an die IHK!!
DO IT!
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2014 23:40
@wulfjack

Eigentümer einer Sache wirst du durch Einigung und Übergabe.
Da vorher keine Übergabe stattgefunden ist, ist die GmbH immer noch Eigentümer.

Wenn das Angebot sinkt, steigt automatisch der Gleichgewichtspreis.
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2014 23:42
Eine Mail nützt nicht viel:

Was kann ich tun, wenn ich mich wegen einer fehlerhafte Aufgabe beschweren möchte?
Sollte die Prüfung eine fehlerhafte, unklare oder komplett falsche Aufgabe bzw. Lösung enthalten, dann kann ein Kritikschreiben verfasst werden. Darin sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, was bemängelt wird und welche andere Lösung sich für das Problem anbietet. Das Schreiben muss bei der jeweiligen Aufgabenerstellereinrichtung eingereicht werden:

Für die Zwischenprüfung ist die AKA in Nürnberg zuständig: www.aka-nuernberg.de
Für die Abschlussprüfung ist die ZPA in Köln zuständig: Fax-Nummer 02 21 / 1 64 06 99
Die Kritik sollte innerhalb einer Woche nach der Prüfung eingehen, damit der zentrale Ausschuss genügend Gelegenheit hat, die Richtigkeit des Einwandes zu prüfen. Ist die Kritik berechtigt, gibt es folgende Verfahrensweisen für die zentrale Auswertung der programmierten Aufgaben: Es werden für die Aufgabe eine oder mehrere Alternative als auch richtig anerkannt; oder die Aufgabe wird neutralisiert, d.h. als immer richtig gewertet. In dem Fall der Neutralisierung erhälst du die volle Punktzahl für die Aufgabe, auch wenn du keine Lösung angekreuzt hast.

Ist es ratsam, dass jeder selbst ein Schreiben aufsetzt?
Nein. Es bringt nichts die AKA bzw. ZPA und die örtliche IHK mit Faxen und Briefen zu überhäufen. Du solltest mit anderen Auszubildenden (Berufsschulklasse, Ausbildungsjahrgang) ein gemeinsames Schreiben aufsetzen. Deine Ausbildungsabteilung und Berufsschullehrer können euch dabei in der Regel unterstützen und sind dabei behilflich, was wirklich als kritigwürdig zu beurteilen ist.

Was passiert mit den Kritikschreiben?
Die Kritiken, die nach einer Prüfung von Auszubildenden, Berufsschullehrern und Praktikern eintreffen, werden gelesen, diskutiert und beurteilt. Unberechtigte Kritiken werden verworfen, berechtigte angenommen und umgesetzt.

Wie kann ich nach der Abschlussprüfung Widerspruch einlegen?
Jeder Prüfungsteilnehmer kann Einsicht in seine Prüfungsakten nehmen, wenn er sein Prüfungs- zeugnis und damit auch eine Rechtsmittelbelehrung (Prüfungsbescheid) erhält. Dazu kannst Du einen Termin mit dem Prüfungssachbearbeiter deiner örtlichen IHK vereinbaren.

Ein Widerspruch gegen das mitgeteilte Prüfungsergebnis ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der örtlichen IHK schriftlich zu erheben. Der Widerspruch sollte sachlich formuliert sein und klar ausdrücken, was du erwartest. Aus Lehrbücher zu zitieren ist nicht hilfreich. Vielmehr solltest du zur Begründung Gesetzestexte, Gerichtsurteile, wissenschaftliche Fachliteratur, Berichte der Zentralbanken u.ä. heranziehen.

Die örtliche IHK wird sich daraufhin zu dem Widerspruch schriftlich äußern. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Wenn ein Wider- spruch begründet ist, wird diesem selbst dann stattgegeben, wenn seine Wirkung "nur" eine Verbesserung von einem Punkt führen würde.
wulfjack
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2014 09:13
@chuckbang: ok 4. sehe ich ein.

Aber wenn, wie in der Ausgangssituation beschrieben, künftig die Nachfrage sinkt, kann kein höherer Gleichgewichtspreis entstehen, auch wenn das Angebot sinkt, Bei einer sinkenden Nachfrage würden keine 400 Personen einen Preis von 60€ bezahlen, sondern einen Preis unter der alten Nachfragekurve.
Sebi1994
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2014 09:28
Wollen wir dann hier im Forum ein SCHREIBEN verfassen, an die IHK und einer schickt das dann per FAX??
G3cko_
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2014 12:28
zu Frage 1.)

Davon abgesehen, dass eine mündliche Bürgschaft ganz klar ein Formmangel und damit nichtig ist, wundert es mich, dass Antwort 1 nicht ebenfalls anerkannt wird.

Wenn wir von Sittenwidrigkeit auf Grund von Wucher sprechen, ab wann beginnt dann der Wucher?
Bei einem Kredit 10% über den üblichen Kreditinstutszinsen empfinde ich als wucher.

M.E. sehr missverständliche Antwort auf die Fragestellung.
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2014 12:31
Wucher war in dem Fall erst bei 50-100% höherer Zinssatz, hab die Grenze leider vergessen
G3cko_
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2014 12:35 - Geaendert am: 08.05.2014 12:43
Wenn das so sein sollte, ist die Rechtssprechung ein Witz sondersgleichen.

Wenn ich einem Freund einen Kredit mit 30% Zins einräume und das ist rechtskräftig - lach ich mich hart tot.

*EDIT*
Deshalb hatte der BGH im Jahre 1990 entschieden, dass ein Unterschied zwischen dem vereinbarten Zins und dem Marktzins von mindestens 12 % p.a. wucherisch ist. Demgemäß ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung regelmäßig zu bejahen, wenn der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichszins relativ um rund 100 % oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt. Dies gilt nicht nur für den reinen Privatkredit, sondern gleichermaßen auch für den gewerblichen Kredit.

Somit muss 1. ebenfalls richtig sein.
Denn nehmen wir einen "üblichen" Zinssatz von 6% an, der dann bei der Aufgabe 16% betragen müsste, wäre das ein Anstieg um etwa 166%.
Babuza
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2014 12:47
Es handelt sich aber bei Aufgabe 1 um einen Lieferantenkredit.
Also meiner Meinung nach um einen Kredit, der beispielsweise durch die Ausnutzung eines Skonto entsteht.
Dieser ist immer deutlich höher als übliche Soll-Zinssätze bei Kreditinstituten. Dadurch kann man bei Antwort 1 nicht von Wucher sprechen.
G3cko_
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2014 12:49
Alles klar, das ist ein Wort.
groWby
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.05.2014 12:54 - Geaendert am: 08.05.2014 13:00
50-60% heißt nicht, das du 30% verlangen kannst. Ich geh mal davon aus 100% bedeuted also, wenn der zins 8 Beträgt, geht der wucher bei 16 los.

Ansonsten, wg. der Bürgschaft. Meine Lehererin würde sagen, dass die mündliche Bürgschaft das ,, richtigere " ergebnis ist. Derartige Begründungen bin ich aus der Berufsschule leider von Anfang an gewöhnt und wurde drauf vorbereitet.

Die Personalfrage fand ich auch nicht easy, konnte über Ausschlussverfahren aber auf die richtige Antwort kommen. Alles mit ,, keine Einsicht möglich" war sofort auszuschließen. Das jmdvom Betriebsrat dabei sein oder oder zustimmen muss konnte ich auch auschließen, aufgrund von Datenschutzbestimmungen. Die sind bei persönlichen Angelegenheiten sehr streng. Selbst die Innenrevision mit uneingeschränkten Auskunftsrecht kann nicht einfach in jede perso akte schauen. Da muss schon ein berechtigtes Interesse vorhanden sein ... blablub.

at wulfjack. Es steht da, dass , mit einem sinken der nachfrage gerechnet wird. Aber nicht, dass die nachfrage schon gesunken ist. Wird nun das angebot verändert, bleibt die nachfrage erstmal bestehen. Und in dem fall war der zu erzielende Erlös 60 euro bei 400 Schließfächer n.
Chuckbang
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2014 15:55
Kann mir jemand einen Beleg geben warum bei Aufgabe 12. 1 rauskommen soll?
kittycat1992
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2014 16:08
In der WISO aufgabe wo man heraus finden sollte, welches Rechtsgeschäft nichtig ist, stand bei dem Kredit nicht 10 Prozent sondern Prozentpunkte,...
damit ist das in einem ganz normalen Rahmen....
Und nur die mündliche Bürgschaft kann nichtig sein.
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