Eure Lösungen |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:01 |
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Aufgabe 16 war die Aufgabe mit dem EK |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:01 |
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Da war definitiv die 5 richtig. Der Rest hat nicht gepasst. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:02 |
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klar kann man das ... nur eben nicht innerhalb der Grundmietzeit. Aber das war hier nicht gefragt |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:02 |
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@tracker..
Wohnwirtschaftlich..?? Wir sind nicht bei Wop... |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:03 |
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also meine Lieben...streitet nicht rum...die Aufgabe 10. ..erstens ist in dieser sch.. Aufgabe ein Schreibfehler drin...und zweitens..hat jemand schon Herrn Grundmann geschrieben????
lG |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:03 |
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Das ist das falsche Wort, aber meint das richtige. Bei dem neuen Wohnriestermodell kann man für einen "wohnwirtschaftlichen" Kauf Geld entnehmen und muss es aber bis Renteneintritt wieder eingezahlt haben. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:04 |
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was ist bei 1 mit der 17-Jährigen definitiv richtig???? |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:04 |
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Das war ein Dienstvertrag ... d.h. die 5 ist richtig gewesen |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:04 |
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@ signaliduna
man kann aus einem riestervertrag bis zu 50000 € und max ein % Satz entnehmen und muss das bis laufzeitende zurückzahlen. das ist für eigene immobilie... weiß kaum einer, weiß ich nur aus einem referat bei uns über riester |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:06 |
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Bei Aufgabe 1 ist antwort 3 richtig. die gesetzlichen vertreter müssen auf jedenfall zustimmen. stand da glaube ich so. denn bei 5 stand nichts von einer erweiterten geschäftsfähigkeit und diese erweiterte geschäftsfähigkeit erlangt der minderjährige nur mit ermächtigung der eltern. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:07 |
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Kann einer kurz umreißen worum es bei Aufg. 4 und 18 ging???? Danke |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:07 |
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Schaut doch wegen Aufgabe 1 mal in dem anderen Forumsbeitrag nach. Da hat jemand sogar nen Gesetztestext gepostet |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:08 |
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Bei der Nummer 1 ist die 5 richtig.
Bei einem DIenstverhältnis darf sie es. In der Ausbildung nicht. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:11 |
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Da stand oben in der Aufgabe sogar, dass es ein Dienstverhältnis ist. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:12 |
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gesetzestext ist ja schön aber es ging hier um die kontoeröffnung..nicht um dienstverhältnis eingehen.daher 3 |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:12 |
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hat nicht vielleicht einer Lösungen auf die man sich halbwegs verlassen kann???von einem Berufsschullehrer oder so??? |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:13 |
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Die Kontoeröffnung ist die Folge aus einem Dienstverhältnis. Deswegen ging es ja ... darum geht ja auch in der Aufgabe. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:14 |
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Ein Berufsschullehrer? Verlassen? Hehe. Nein danke. |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:14 |
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wie wärs, wenn jemand mal ein neues thema aufmacht u dort kurz die fragestellungen stichwortartig reinschreibt. hier blickt man ja sonst nicht mehr durch. hab die aufgaben leider nicht, sonst würde ich es machen... |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:15 |
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@ Michael-Beckmann
§ 113 Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist
der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig.... |
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