Lösungsvorschläge |
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Verfasst am: 12.05.2009 17:01 - Geaendert am: 12.05.2009 17:17 |
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Hallo,
habe mir mal die arbeit gemacht und die ersten 11 Lösungsvorschläge ausgewertet und da den durchschnitt genommen:
GESAMT
1. 2 und 6
2. 3
3. 4 und 5
4. 4
5. 15400
6. 3 und 4
7. 5
8. 4
9. 978,00 und 136,00
10. 1
11. 5
12. 1 und 6
13. 130 Tage, 1776,37€, 101336,37€
14. 3 und 6
15. 3 und 5
16. 1,2,5,3,4
17. 5 und 6
18. 2
19. 4 und 5 |
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Verfasst am: 12.05.2009 17:11 - Geaendert am: 12.05.2009 17:16 |
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Hier nun auch mal meine (frustrierenden) Ergebnisse, um die Statistik zu vervollständigen :-)
1.) 2 6
2.) 3
3.) 4 5
4.) 4
5.) 15400
6.) 4 6
7.) 3
8.) 2
9.) 987,00
10.) 1
11.) 5
12.) 1 6
13.) 130
176,37
101336,37
14.) 3 6
15.) 3 5
16.) 12435
17.) 5 6
18.) 2
19.) 4 5 |
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Verfasst am: 12.05.2009 17:13 |
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aufg. 17 ist 5 und 6 richtig |
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Verfasst am: 12.05.2009 17:17 |
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sag ich doch ;-) |
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Verfasst am: 12.05.2009 17:47 |
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wo musste überall der name drauf?????
hab ihn auf die lösungsbögen in die entsprechenden kästchen geschrieben, also insgesamt 2 mal.
reicht das? oder musste er nochmal auf den ungebundenen aufgabenteil wo wir dieses scheckbild ausfüllen sollten? hab da überhaupt keine "namesfelder" gesehen wo man es hätte reinschreiben können. |
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Verfasst am: 12.05.2009 18:02 |
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Habe beim darlehen auch 15.400,00. Ist ja so in der Tabelle ersichtlich gewesen. die Rechnung wäre dann 154*2,0038 und das ist unter 310€. Bei 15.500,00 wäre er schon über den 310euro. Zwar nur ein paar cent aber drüber |
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Verfasst am: 12.05.2009 18:43 |
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was meint ihr was die ihk mit aufg 11 & 18 machen werden? |
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Verfasst am: 12.05.2009 18:51 |
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Bei Nr. 6 definitiv Nummer 3 und 4 ? |
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Verfasst am: 12.05.2009 18:53 |
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aufgabe 3 ist ja sehr schwammig formuliert, oder? ich hab da 4 und 5 |
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Verfasst am: 12.05.2009 18:59 |
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naja is der durchschnitt, definitiv is garnichts:-D |
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Verfasst am: 12.05.2009 19:03 |
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Aufgabe 6
wie sieht das aus... wenn ich mir das Guthaben verpfänden lasse muss ich doch dann in diesem zusammenhang die schriftliche zustimmung der sparkasse als drittschuldner einholen wegen dem agb pfandrecht oder nicht?
oder sind definitiv die 3 und 4 richtig? |
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Verfasst am: 12.05.2009 19:05 |
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genau das haben ich mir auch überlegt. sparkasse muss dich auf ihr agb-pfandrecht verzichten... ich hasse es... |
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Verfasst am: 12.05.2009 19:12 - Geaendert am: 12.05.2009 19:17 |
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Zu Aufgabe 6 - 3 und 4 kann garnicht richtig sein....
Es wird entweder verpfändet oder abgetreten aber nicht beides gleichzeitig. Aber in diesem Fall ist es die Abtretung von Guthaben,
Also 3 und Nr. 6, weil die Sparkasse von Ihrem AGB-Pfandrecht zurcktreten muss. Habe selber aber 3 und 5.... naja 3 Punkte. |
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Verfasst am: 12.05.2009 19:18 |
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guthaben bei fremden ki kann verpfändet und abgetreten werden, guthaben beim eigenen ki nur verpfändet...oder nicht? also 3+4...bin mir ziemlich sicher |
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Verfasst am: 12.05.2009 19:26 |
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bei der 3 dürfte die 5 eigentlich nicht richtig sein, oder?
da wird die filiale kassel der kreitbank zugeordnet´! die filiale kassel gehört aber doch laut scheck zur bundesbank, oder???
beim sparbuch hätte ich die 3 und 5 gesagt, weil fremdes guthaben nur abgetreten werden kann und es muss ausgehändigt werden weil die kundin ja sonst drüber verfügen kann! oder ist das falsch??? |
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Verfasst am: 12.05.2009 20:41 |
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Bei der 3 steht:" Die Kreditbank AG, Filiale Kasse, erteilt der zuständigen Filiale der Bundesbank..."
Also Kreditbank AG Filiale Kassel und Deutsche Bundesbank Filiale Kassel - das geht ja. |
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Verfasst am: 12.05.2009 22:26 |
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Kann man sich denn auf die Lösungen von Grundmann verlassen? Dann hätte ich 85...
Das wär dann für mich schon nicht schlecht ;-)
Viel Spaß morgen *hehe* |
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Verfasst am: 12.05.2009 22:58 |
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@carlos208 sagt: "beim sparbuch hätte ich die 3 und 5 gesagt, weil fremdes guthaben nur abgetreten werden kann und es muss ausgehändigt werden weil die kundin ja sonst drüber verfügen kann! oder ist das falsch???"
Das dachte ich auch hab aber dann doch das andere angekreuzt was laut grundmann richtig ist, aber eine erklärug dafür habe ich auch nicht bzw. würde mich auch interessieren. |
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Verfasst am: 12.05.2009 23:10 |
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Fremdes Guthaben kann sehr wohl verpfändet werden. Es steht sogar in der Aufgabe, dass es zwei Möglichkeiten zur Verwendung der Sicherheit gibt. |
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