Sammelthread Wiso Prüfung |
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Verfasst am: 02.06.2014 00:27 |
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Nein, ich hab auch ein Gesetzestext gefunden, in dem auch beschrieben wird, dass der AN nicht das Recht hat, dafür ein gesonderten Raum zu nehmen. Somit kann auch immer noch jemand ohne seine Erlaubnis anwesend sein.
Habe mir aber gerade online meine ergebnisse angeguckt.
Bei der WL Prüfung müssen sie die entweder diese Aufgabe oder Aufgabe 12 aus der Wertung genommen haben. Ich tendiere zu Aufgabe 12, die war die Lösung sowieso nicht einleuchtend. |
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Verfasst am: 02.06.2014 08:41 |
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was schreibst Du denn für einen Müll - egal wo man das von INR aufgegriffene Thema recherchiert steht immer direkt ausformuliert, dass ein Betriebsratmitlied auf AN Wunsch dabei sein darf - was ist daran ungenau? Egal, man wird ja sehen wie die IHK das wertet... |
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Verfasst am: 02.06.2014 12:39 |
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Online Abfrage....wir IHK Ossis kriegen den Mist noch mit der Post ma sehen wann die rein flattern...
Oldsql... |
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