BBL Prüfung Winter 2007...so leicht war die |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:24 |
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ich versteh auch was du sagen willst Jens, du gehst aber davon aus, das die Optionsscheine immernoch 6€ Wert sind, was nicht sein muss!
Der Kunde hätte freilich seinen Optionspreis bei Ausübung gern wieder mit drin, da er sonst die 3*6 = 18€ sonst umsonst bezahlt hat!
Aber in der Aufgabenstellung steht auch nicht, dass die Option für ihn oder allgemein noch nen Wert hat, sondern nur, ab wann die Aktie für ihn billiger ist durch die Ausübung.
Basispreis 148 -> kostet die Aktie also an der Börse 148,01, ist es für ihn schon günstiger auszuüben, weil er dann für 148 durch Ausübung der Option die Aktie erwerben kann, die an der Börse schon teurer gehandelt wird!
Du gehst bei deiner Lösung davon aus, dass du die Optionsscheine alternativ noch für Geld verkaufen könntest .... |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:28 |
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Jens, laut §498 BGB
Verzug mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten
und
10% der Kreditsumme bei einer Laufzeit bis zu 3 Jahren
5% der Kredisumme bei einer Laufzeit über 3 Jahren
sprich 3 Raten |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:28 |
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danke timm!!! |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:29 |
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ja timm hat recht, das ich auch mal auf was anderem rumhack ;) |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:32 |
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hm.. der Kunde Stölting hat vor 4 Wochen 6€ pro Optionsschein gezahlt.
die Frage lautet nun, ab welchem Börsenpreis der Aktie kann Herr Stölting durch die Ausübung seiner Optionsrechte die Aktie günstiger beziehen als durch Direkterwerb an der Börse.
daher kommt es nun auf die Auslegung der Frage an, was einen Einspruch möglich machen sollte.
ich hatte die Frage so verstanden, dass der Kunde die 6€ pro OS ja bezahlt hatte und daher die 18€ in einen möglichen Börsenpreis mit reinspielen. also 166,01€
die Begründung, dass die 18€ für die Berechnung eines günstigeren Bezuges in der Zukunft nicht relevant wäre ist allerdings von der Fragestellung her nicht ausgeschlossen.. |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:33 |
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Beide Lösungen leuchten ein, allerdings habe ich bisher 3 oder 4 solcher Aufgaben gerechnet und es war immer die gleiche Situation mit dem gleichen Rechenweg und Ergebnis.
Für diesen Vergleich ist zwingend 148+18 EUR zu rechnen, womit das Ergebnis 166,01 für die Lösung lauten sollte.
Ich persönlich empfinde auch 148,01 als korrekt, neben 166,01. Entspricht aber nicht meiner bisherigen Erfahrung. Die Aufgabe hat auch bei uns für Diskussionen gesorgt, wobei im Grunde alle der MEinung waren, dass 148+18 richtig ist, um kostenneutral aus der Sache zu gehen......
Die Aufgabe ist interpretationswürdig. Für den Kunden ist der Erwerb einer Aktie aber definitiv günstiger, wenn er die OS nutzt, beim Kurs von 166,01.
Beim Kurs von 148,01 minimiere ich zwar meinen Verlust, aber es ist nicht günstiger, da ich je Aktie noch 18 EUR (genauer 17,99)draufzahle und dann aber nur 148,01je AKtie erhalte, wenn ich diese wieder verkaufe.
Ich vertrete aber weiterhin den STandpunkt, dass 166,01 richtig ist, da es bei diesem Kurs für ihn günstiger ist die Aktie über die OS zu erwerben, verglichen mit einem Direkterwerb. ....
So long, warte noch 3-5 min und bin dann mal Rewe AWL lernen
Gruß
Jens |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:34 |
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@ C-Bass
Also ich hab als Rangfolge
1
3
4
2Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:34 |
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166,01€ sind defintiv richtig.
Unser Aufsichtslehrer hatte die Aufgabe wärend der den 150 Minuten u.a. auch gelöst und kam auf das selbe Ergebnis.
Vielleicht habt Ihr ja mit einem Einspruch erfolg, und Euch werden die 148,01€ auch anerkannt. |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:36 |
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@ buddha
aber warum hast du die 3 vor der 4?
da war doch die rang änderung? die besagt das die grundschuld vor die lfd. nr. 2 der abt. II rutscht.
und der rest war doch noch später oder? |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:37 |
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Das glaub ich kaum, da eben gegeben ist, dass er VOR vier Wochen bereits die Call-Optionsscheine zu einem Preis von je 6 EUR gekauft hat.
Und mit den "Entgelte bleiben unberücksichtigt" sind nicht die Kosten für den Optionsschein gemeint, sondern bei Ausübung evtl. Provision und Courtage!
Aber vll. habt ihr ja wirklich Glück.
Ich entdecke immer mehr Fehler bei mir! H I L F E !Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:46 |
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@C-Bass
Ja keine Ahnung warum ich das so hab.
Also die Abteilung II, lfd. Nr 1. ist auch Rangfolge 1
Abteilung III , lfd. Nr. 1 ist Rangfolge 2, da dsa Lebenslange Wohnrecht zurückgetreten ist.
Abteilung II, lfd. Nr. 2 hab ich Rangfolge 3, weil es ja anstelle von der Grundschuld tritt
Abteilung II, lfd. Nr. 2 hab ich Rangfolge 4, weil es erst 1993 eingetragen wurde und somit für mich das letzte gewesen wäre....
Hab aber keinen Plan ob das stimmt |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:47 |
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was war bei der letzten Aufgabe (Außenwirtschaft)
Aussage nr. 1?????
wichtig!!!!!
viel glück für morgen |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:48 |
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Antwort 1
Die Tainun Ltd. muss die Ware an bord des von der müller KG angegebenen Seeschiffs liefern. |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:50 |
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Eine Frage weiß jemand noch worum es in der 16 und 17. Aufgabe programmiert ging???
Ich hab mir alle Ergebnisse abgschrieben von meiner Programmierten Prüfung aber nicht die 16 und 17.???????? .... |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:51 - Geaendert am: 19.11.2007 14:53 |
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Na C-Bass du solltest nicht sagen a, d, b, c in der Reihenfolge sondern jeweils dahinterschreiben welche RangSTELLE das hat.
Demnach ist die Antwort d nicht als zweites mit der 4 zu erwähnen sondern als letztes mit der 2.
Du hattest über den Lösungskästchen auch a, b, c, d drüberstehen. Dadurch war das eigentlich nochmal verdeutlicht dass du a-d nicht in die richtige Reihenfolge sortieren solltest sondern die Rangstelle angeben solltest... |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:54 |
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Ich habe leider die Aufgabenzettel nicht mitbekommen. Kann mir jemand sagen, welche Ausagen bei der Mietkaution richtig sind. Bitte keine Angabe der Nummer, sondern die Aussage nennen.
Und das selbe nochmal bei der Aufgabe 3. Vielen Dank. |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:56 |
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An Blume 58:)
2 Antworten richtig!!
1. Der Vermieter kann Ansprüche aus der Mietkaution geltend machen wenn der Mieter Schäden oder ähnliches etc.. an der Wohnung veranlasst hat!!
2. Die Zinsen stehen dem Mieter zu!!!! |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:57 |
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AUfgabe 3 müsste die Antwort mit den 2000 EUR richtig sein |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:58 |
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Ich denke, dass es 148,01 sein muss da er die optionsscheine ja schon hat...
Denkt mal drüber nach... |
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Verfasst am: 19.11.2007 14:59 |
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Ich hab auch die 11. Aufgabe mit 1 - 4 - 2 - 3
aber ist falsch, da nicht nach der reihenfolge gefragt war. ist so dumm eh... könnte kotzen... richtig müsste es sein
1 - 3 - 4 - 2 |
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