Lösungsvorschläge programmiert |
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Verfasst am: 22.11.2011 14:59 |
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Meint ihr echt es gibt keine Teilpunkte mehr??
Das können die doch nicht machen!!! |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:00 |
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Also bei der Lastschrift hab ich das sie das noch heute zurückbuchen kann. Müsste richtig sein.
Und bei den Eintragungen hab ich das Größe etc. nicht im öffentlichen Glauben liegen. Sollte auch so sein! |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:02 |
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@AnLe: 100 Punkte dividiert durch die Anzahl der Aufgaben entspricht 4,1666666 Punkte je Aufgabe. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:03 |
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Laut Bankazubi ist bei der Aufgabe mit der Lastschrift richtig: Sie können heute der Lastschrifrt widersprechen. Der Lastschriftbetrag wird ihnen wieder gutgeschrieben.
Beim Grundbuch:
Der öffentliche Glaube des Grundbuches bezieht sich nicht auf Angaben über Größe, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:13 |
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"Beim Grundbuch:
Der öffentliche Glaube des Grundbuches bezieht sich nicht auf Angaben über Größe, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks"
Wieso das denn??? |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:13 |
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Jo!
Aber bei der Haftung der Produktionsanlage müsste doch auch das gesetzliche Vermieterpfandrecht greifen oder? |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:14 |
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Weil das keiner genau nachmisst wie groß das ist und deswegen kann es keinen öffebntlichen glauben genießen. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:15 |
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Da habe ich das mit dem Vorkaufsrecht in Abteilung 2. Wo steht das wenn nicht in Abt. 2? |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:19 |
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Falls einer von euch die Aufgaben von jem. hat, würde ich mich freuen, wenn er mr die Aufgaben schicken könnte :)
Danke!
vaney_89@hotmail.de |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:20 |
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Dann sind anscheinend zwei Lösungsmöglichkeiten zum Grundbuch möglich. Hab auch dass das Vorkaufsrecht in Abteilung 2 steht ;) |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:20 |
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Es wird sich doch niemand hier die Mühe machen und ALLEN die Aufgaben zur Verfügung stellen :) Wenn sie jemand hat, bin ich bereit sie zum Download für alle bereit zu stellen. Also dann bitte an mich wenden wenn Bedarf besteht. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:22 |
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da hat aber in der lösung dabei gestanden : das gesetzliche vorkaufsrecht.... das steht gar nicht im grundbuch
ich hab auch das mit dem öffentlichen glauben,das kam mal bei uns in einer arbeit dran. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:24 |
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Da stand doch Vorkaufsrecht eingetragen in Abteilung II des Grundbuches als Antwort. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:25 |
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1. Gesetzliches Vorkaufsrecht
(§§24 ff. BauGB, §§ 3. 12 BauGB-Maßnahmen G)
Der Gemeinde kann unter Angabe des Verwendungszweckes ein Vorkaufsrecht ausüben beim Kauf von Grundstücken
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
(,soweit es sich um Flächen handelt, die für eine Nutzung zu öffentlichen Zwecken vorgesehen sind,)
in einem Umlegungsgebiet,
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich;
im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.
Allerdings steht der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zu
bei dem Verkauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und
beim Verkauf von Erbbaurechten.
Steht da unter Abteilung 2 auf dem o.g. Link. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:26 |
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Aber das Vorkaufsrechr der Gemeinde ist das denn eingetragen? Das gilt doch immer!
Und das BEstandsverzeichnis besitzt definitiv keinen öffentlichen Glauben!
Gibt das bei den programmierten auch Teilpunkte, bei denen, wo zwei Lösungen anzugeben waren? |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:26 |
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Hallo zusammen,
da wir die Aufgabenstellung nicht mitnehmen durften, würde ich euch doch bitten, wer sie da hat, mit die Aufgabenstellung an meine E-Mail Adcresse zuschicken.
funkystrike@web.de
Schon mal vielen Dank ;-)
VG |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:27 |
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Das Vorkaufsrecht der Gemeinde wird nie eingetragen. |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:29 |
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Zitat Wikipedia zur Schufa: Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR, deren Meldung und Erledigung innerhalb eines Monats geschieht, umgehend) nach ihrer Verzeichnung gelöscht.
Wieso stimmt das dann nicht mit der Löschung nach 3 jahren? |
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Verfasst am: 22.11.2011 15:33 - Geaendert am: 22.11.2011 15:34 |
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Weil dort glaube ich steht, dass ALLES immer 3 Jahre da stehen bleibt, wenn es erledigt ist. Man kann es doch aber löschen lassen!
Wie ist da eigentlich die Lösung: Verbraucher kann sich einmal pro Jahr kostenlos oder bestimmte Löschung muss durch KI bewilligt werden? |
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