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nic_nic
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2013 14:14
wie gesagt auf die Komma stellen lege ich mich nicht fest^^
aber dennoch zum Kurs.

eine Wandelanleihe berechtigt zum kauf von 3 Aktien logisch
und ich bekomme auch eine Wandelanleihe im Nennwert zu 100 €
aber ich habe als Käufer aufgrund der nachfrage einen preis von 100,5% zu zahlen
gowitheflow
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2013 14:16 - Geaendert am: 26.11.2013 14:16
Nicht der Nennwert ist entscheidend, sondern der Wert inkl. Agio. Also zu 100,5 %. Kleinste Stückelung war 1000,00 € also entspricht das 1005,00 / 30 Aktien = 33,50.
Alex_S
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:16
nic_nic hat Recht, man muss doch den Erwerbskurs zugrunde legen, denn das ist der Betrag, den man effektiv weniger hat nach Erwerb der Anleihe und auf Grundlage von 100,50 EUR rechnet man weiter und kommt letztendlich auf 5,35 EUR unterschied
robinz91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:17 - Geaendert am: 26.11.2013 14:18
Hab ich auch so. 5,35!

Was war Aufgabe 3?
schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:18
Was war aufgabe 3 ?
Koelner192
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:18
Zu Aufg. 20 (Prog.):

Ich habe die 4. Folgende Rechnung belegt es meiner Meinung nach.

Kredit 10.000 €, Zinsen 10%, Laufzeit 10 J.
Sollte die 5 richtig sein, dürfte der eff. Jahreszins bei vorschüssigen Tilgungen nicht dem eff. Zins des Nachschüssigen entsprechen. ("Ratenzahlung am Monatsende")
Bei monatlicher Tilgung ergibt sich jedoch sowohl beim nachschüssiger als auch bei vorschüssiger Tilgung ein eff. Zins von 10,47 %. Also ist die 5 widerlegt.
Dann habe ich geschaut, ob die 4 stimmt, da die anderen für mich keinen Sinn machen. Sollte die 4 stimmen, muss eine jährliche Tilgungsleistung einen geringeren eff. Zins bzw. den nom. Zins verursachen.
Wieder in zinsen-berechnen.de ergibt sich bei jährlicher Tilgung (wieder sowohl vor- oder nachschüssig): 10,00 % eff. Zins; bei halbjährlicher Tilgung 10,25 % eff. und bei quartalsweiser Tilgung 10,38 % eff. Zins.
Alex_S
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:20
Aufgabe 3 von was?
schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:20
Teil 2
robinz91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:20
vom programmierten Teil ;)
Alex_S
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:22
da ging es um die Genehmigung des Betreuungsgerichtes, in welchem Fall die eingeholt werden muss, da hab ich Lösung 2 ‘Frau Mertens möchte das Vermögen von Herrn Bremer in Aktienfonds anlegen‘
speedy123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:23
Ist das hier nicht nur für programmierte Aufgaben? langsam blickt man hier nicht mehr durch^^
LynPhoenix
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:23
lösung 2 ist falsch, da Aktienfonds nicht mündelsicher sind und deshalb garnicht in frage kommen. daher brauchst du da auch keine zustimmung
schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:23
So die letzten drei in was ging es in 18, 19, 25 und die erhibnisse
jamal192
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:26
Um was ging es in den Aufgaben: 1,5,7,8, 10, 15,18 und 19?
Pascal94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:27
Was war Aufgabe 1 bzw. Lösung?
schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:28
Aufgabe 1 ist die sach was wird gemeldet und da war die eins richti sein konto das gemeinschaftskonto und das Schließfach
Nata692
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:28
Ich hab bei aufgabe 3 die 3.antwort, weil man ab 3000€ doch eine Zustimmung braucht für die Abhebung oder...?
Pascal94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:30 - Geaendert am: 26.11.2013 14:31
Danke. 1 war auch meine Lösung.
Mir fehlen noch 7/8/18/19
vha911
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:31
Aufgabe 3:

2 ist richtig. Eben weil Aktienfonds nicht mündelsicher sind, benötigt man hierzu die Genehmigung des FG.

Die 3.000€ gilt hier nicht, da es sich dabei um Guthaben auf dem Girokonto handelte.
robinz91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:33
Danke,

hat jemand den Aufgabentext zu Aufgabe 7 & 8 + evtl Lösungen?

Wäre sehr dankbar
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