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Verfasst am: 09.05.2006 13:35 |
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ja aber nicht mit wem zusammen - also dachte ich die beiden HB zusammen - dann ist es doch A. B heißt doch mit einem von A zusammen und das stand da ja nicht! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:37 |
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da stand aber nicht mit einem prok. zusammen. also die beiden HB zusammen |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:38 |
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@12345678
ach, egal, wird schon irgendwie 1..2...3 Pünktchen geben...hoffentlich ! ;-)
trotzdem danke |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:40 |
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wir durften uns die zeit auch frei einteilen. und mit dem anfangen mit dem wir wollten.
aber auch uns wurde net gesagt dass wir auf das aufgabenblatt mit der unterschriftenkarten die nummer oder namen schreiben sollen. wäre schade um die punkte |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:44 |
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bei der unterschriftskarte habe ich erst 6 personen (die genannten) aber dann den einen prokuristen rausgenommen. denn in der aufgabenstellung stand: die bosher genannten und die HBs sollen eingetragen werden. und der 2.prkurist war nicht genannt. außerdem gabs da nur 5p deshalb hab uch ih wieder rausgestrichen.
aber es ist doch logisch seinen namen auf das heft zu schreiben, wenn man dort ne lösung einträgt ;-) |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:47 |
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Hallo zusammen...
Also ich denke das die beiden Buchhalter ein A bekommen.
Aber wo stand denn, das der 2.Prokurist (Herr....) auch über das Konto verfügen darf.
Die Geschäftsführerin wollte doch nur das die Prokuristin verfügen darf oder?!?
Also von dem Typen war doch in der Aufzählung der Verfügungsberechtigten garkeine Rede oder??? |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:51 |
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Hallo zusammen.
... mach mich schon total verrückt. Sagt mal hat jemand die Punkteverteilung für die Fälle? Z.B. für den BW, oder für die Verfügungsberechtigung etc??? |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:54 |
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oppa. genau da meine ich nämlich auch :) |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:54 |
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Ist das bekloppt!
Die Unterschriftskarte kann doch danach nicht mehr zugeordnet werden...hab auch nicht dran gedacht nen Namen drauf zu schreiben!!!
Und bei uns haben die die Blätter danach lose eingesammelt.
Auf dem Bogen war aber doch auch nix vorgesehen wo man Namen hätte eintragen können???? |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:57 |
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Die Prokuristen darf man im Außenverhältnis nicht beschränken - dann ist es keine Prokura. Also auch wenn er nicht beantragt hat, kriegt er nen A. Dem andern Prokuristen hab ich E gegeben, da in einer vorherigen Aufgabe für ihn eine Einzelvollmacht verlangt wurde. Er hat zwar nur Gesamtprokura, aber per Vollmachtsformular, kann er ja eine kriegen |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:58 |
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das schreit doch geradezu nach einem anfechtungsgrund !!! ;-) |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:01 |
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ja, nur wie man dann auf 6zeilen 5punkte verteilen??? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:24 |
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Mal ne Frage zur Baufi:
wie habt ihr das mit der Übertragung der Grundschuld gemacht?
1. löschunsfähige Quittung
2. Umschreibung auf Eigentümer (Eigentümergrundschuld)
3. Abtretung an Kreditbank
???
oder Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung??? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:39 - Geaendert am: 09.05.2006 14:40 |
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1. Kauf des Grundstücks
2. Darlehensvertrag
3. Zweckerklärung
--> Die Grundschuld "gehört" ja schon der Bank und geht auf ihn als neuen Eigentümer über. Also müsste man sie ja nur mit dem neuen Darlehen verbinden.
edit auf sie mein ich ^^ war ja ne frau |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:43 |
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bei der grundschuld hab ich hingeschrieben, dass man den DM-Betrag erstmal in Euro umrechnen muss...
ob´s dafür nen punkt gibt???glaubs nicht, aber mir ist nix mehr eingefallen... |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:54 |
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ich hab das dann glaub ich falsch:
hab geschrieben:
Einigung über den Eigentumsübergang
+ Änderung der Grundschuld
+ Übergabe des Briefes (weil es eine Briefgrundschuld war)
War die Bank die in der Grundschuld schon eingetragen war etwa auch die Kreditbank AG? (es ging doch um die KReditbank AG oder?) |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:57 |
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Ja war beides Kreditbank- das war doch der sch... |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:58 |
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Ja war die Kreditbank selbst. Müsste auch eine Briefgrundschuld sein, aber die Amtsgerichte schreiben nicht zwangsweise hin "ohne Brief" wenn es eine Buchgrundschuld ist, daher muss man davon nicht ausgehen. Die machen das teilweise recht unterschiedlich. |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:59 |
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shit :-( |
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Verfasst am: 09.05.2006 15:03 |
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jemand ne ahnung wann hier so in der Regel die Lösungen eingestellt werden? |
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