Prüfungsthemen in BBL Teil 1 |
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Verfasst am: 15.11.2007 12:00 |
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Hab gehört, dass das gute Alte Sparbuch bei GuK auch nicht mehr Thema sein soll ?! Also ne Optionsanleihe oder Fonds kann ich mir gut vorstellen. Dann ne BauFi oder ein Firmenkredit, wo vielleicht mal ein Aval reinkommt. |
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Verfasst am: 15.11.2007 12:19 |
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Also Optionsanleihe lasse ich mir auch gern gefallen.
Kreditgeschäft wette ich auf BauFi |
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Verfasst am: 15.11.2007 12:31 - Geaendert am: 15.11.2007 12:38 |
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edit: -- |
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Verfasst am: 15.11.2007 12:53 |
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Kein Dax-Future ... Ich check Futures eh nicht und hatte es weder in der Bankpraxis noch in der Schule
Ne Optionsanleihe oder ne Wandelanleihe fänd ich ganz in Ordnung...Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 15.11.2007 13:00 |
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@ socke: schau mal mail... ;-) |
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Verfasst am: 15.11.2007 13:06 |
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owee fettes danke
hoffe es kommt baufi wie bei 2004 dran des war easy ;) |
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Verfasst am: 15.11.2007 13:18 |
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Also die Wandelanleihe ist Bestandteil des aktuellen Prüfungskatolg, sogar relativ ausführlich in die einzelenen Bestandteile aufgesplittet, könnte ein Wink mit dem Zaunphal sein.
Auch nicht unwahrscheinlich ist sicherlich nochmal eine komplette Kapitalerhöhung. |
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Verfasst am: 15.11.2007 13:30 |
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hast du mal den link für den Stoffkatalog,
habs nu net gefunden auch net auf der ihk
danke |
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Verfasst am: 15.11.2007 14:40 - Geaendert am: 15.11.2007 14:41 |
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"LF 5 Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren
- Wertpapiersonderformen am Beispiel von Genussschein und Optionsanleihe: Rechte der Inhaber, Ausstattung, Risiken, Emissionsgründe
· Merkmale von Genussscheinen
- Anlagemotive
- Rechte der Inhaber
- Ausstattung
- Risiken
- Emissionsgründe
Merkmale von Wandelschuldverschreibungen nach § 221 AktG
- Anlagemotive
- Rechte der Inhaber
- Ausstattung
- Emissionsgründe
- Risiken
- Kursbeeinflussende Faktoren
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Optionsschein – Hebelwirkung" |
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Verfasst am: 15.11.2007 15:43 |
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Dann Kegel ich "gestrichen" mit "kommt nicht mehr vor" durcheinander. Selbige Frage zu Wandelanleihen wurden hier schon mehrfach diskutiert. :-)
Ich bleibe dabei. Die wird es nicht geben im konventionellen Teil. *ggg* |
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Verfasst am: 15.11.2007 17:54 |
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ihr schreibt ständig was von Optionsanleihe wäre okay...gehts euch noch gut??!! Alles bloß dass nich, wenn ich nur daran denke, diese ganzen werte für die option auszurechnen, dann flippe ich aus!!!!!
Von mir aus Aktienanleohe gerne oder Wandelanleihe, aber bloß nix mit Optionsanleihe! |
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Verfasst am: 15.11.2007 18:06 |
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Nimm doch mal die Aufgabe zur Optionsanleihe aus der Winterprüfung 2005/06.
Die war doch sowas von leicht. Also davor musst Du Dir keine Panik machen. Oder? |
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Verfasst am: 15.11.2007 18:08 |
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leute bleibt mal ruhigggggggggggggg
wir wissen doch alle nit was dran kommt... :)
im nachhinein sagen wir uns dann doch...hm hätte ich mir das bloß mal genauer angeguckt :) |
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Verfasst am: 16.11.2007 09:16 |
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Ich bin der Meinung, dass ne Wandelanleihe evtl. dran kommt und es gibt denk ich auch genügend Fragen dazu.....bin auch der MEinung dass die beiden aus dem Prüfungsausschuss mir das ned sagen, wenn es ned im Stoffkatalog steht....is ja auch egal ich denk wir machen des scho am montag =)
Wer von euch hat eigentlich noch Prüfung und wo?
lg Desi |
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Verfasst am: 16.11.2007 09:56 |
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Das gleiche wollte ich auch fragen! Bitte melden.. :-) |
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Verfasst am: 16.11.2007 12:52 |
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Ich habe in Duisburg.
Kleiner Hinweis an alle, die dort auch haben... In der Einladung für die Prüfung steht ein Raum C321. Den gibt es aber nicht.
Hat jemand vielleicht eine verbindliche Info, in welchem Raum wir geprüft werden? :-) Oder kriege ich dafür ein "immer richtig" und 100 % in der Gesamtprüfung. *lach* |
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Verfasst am: 16.11.2007 13:04 |
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Wandelanleihe haben wir in der Berufsschule nur mal kurz angesprochen was das ist. Nix gerechnet ... ist das der IHK dann egal ? |
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Verfasst am: 16.11.2007 13:10 |
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@troy
ja der IHK ist des scheiß egal ob ihr des besprochen habt ;)
mein tipp: less es ihm Grill nach da steht es gut beschriebn drinnen. Es ist wirklich net schwer:
Wandelanleihe --> normalverzinsliche Anleihe (Gläubigerrechte) --> mit dem Zusatzrecht, die Anleihe gegen Aktien zu tauschen (Bedingungn sind dann gegeben) --> Fremdkapital wird zu Eigenkapital --> Anleihe erlischt --> Gläubiger wird zum Aktionär (Teilhaber)
mal ganz kurz beschrieben
Korrekturen erwünscht ;) |
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Verfasst am: 16.11.2007 13:15 |
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Ok, dass weiss ich auch, aber die IHK denkt sich dann bestimmt ne richtig perverse Rechenaufgabe aus und da wirds dann wackelig |
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Verfasst am: 16.11.2007 13:29 |
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Mut zur Lücke. :-) Das wird außerdem nicht drankommen. *smile* Wird ne Optionsanleihe. |
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