Rechnungswesen und AWL am 07.05. |
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Verfasst am: 06.05.2008 18:37 |
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@ vempy
ich hab über GwG ab 2008 ein leichtverständliches Referat auf Power Point erstellt. Schreib mich einfach über ICQ Nr. 460-708-038 an, dann sende ich es dir zu.
Es wurde von meinem Lehrer auf Richtigkeit überprüft, jedoch kann ich natürlich keine Garatie dafür geben! |
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Verfasst am: 06.05.2008 18:43 |
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danke aber so bin ich ja richtig fit mit der neuen Abschreibung, war nur die eine Frage wg. monatsgenau. Außerdem hab ich kein ICQ ^^
Also wie kommt ihr denn immer darauf mit 20%? Ja klar 100 / 5 Jahre sind 20%, doch wenn ihr jedes Jahr 20% ansetzt ist das eine geometrisch-degressive Abschreibung, die es ja seit 2008 nicht mehr gibt! Es gilt, das die Sammelposten 5 Jahre linear abgeschrieben werden, d.h. jährlcih der selbe Betrag! |
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Verfasst am: 06.05.2008 18:53 |
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Das ist doch keine degressive Abschreibung. Man schreibt doch gleichmäßig über 5 Jahre verteilt die gleiche Summe ab, also linear.
Ich habe das was mein Lehrer mir erzählt hat nicht so sehr hinterfragt. Uns wurde es so vermittelt, dass beim neuen Recht für GWG immer von eine Nutzungsdauer von 5Jahren unterstellt wird. Ist aber auch egal, wichtig ist, dass nicht monatsgenau abgeschrieben wird. |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:06 |
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Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro
Für Wirtschaftsgüter die zwischen 150 und 1.000 Euro netto in der Anschaffung oder Herstellung liegen gilt eine weitere Neuregelung: Diese Anschaffungen / Herstellungen sind in einem Pool zu sammeln und zum Jahresende beginnend über fünf Jahre hin abzuschreiben. Der Pool selbst kann dann natürlich die Grenze von 1.000 Euro übeschreiten. Kauft ein Selbstständiger T-Shirt-Bedrucker beispielsweise im Verlauf des Jahres 2008 zehn Drucker für 275 Euro netto pro Stück, so stünde der Poolbetrag hier bei 2750 Euro zum Jahresende 2008. Die Abschreibung erfolgt nun im Jahr 2008 beginnend bis einschließlich des Jahres 2012 gleichmäßig mit jeweils 550 Euro pro Jahr. Jedoch ist hier zu beachten, dass für die folgenden Jahre immer wieder neue Abschreibungspools anfallen, die dann ebenfalls wieder am Jahresende abzuschließen und als Poolabschreibung über eine Laufzeit von fünf Jahren anzusetzen sind.
Erst für Wirtschaftsgüter, die 1.000 Euro netto in der Anschaffung oder Herstellung überschreiten, gelten dann die „klassischen“ Abschreibungsregeln über die Nutzungsdauer. Die neuen Grenzen heißen dann also, unter 150 Euro netto komplett absetzen, zwischen 150 Euro und 1.000 Euro in den Pool und über 1.000 Euro „klassische“ Abschreibung. Die Anwendung dieser Regelung bezieht sich auf nach dem 31.12.2007 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter. Auf die bereits laufenden Abschreibungen von Wirtschaftsgütern hat diese Regelung deshalb keinen Einfluss. |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:13 |
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@ monI88
was meinst du mit ..unter 150 € direkt abschreiben ....heißt das direkt als aufwand buchen oder abschreibung auf GWG und am ende des Jahres voll abschreiben ??? |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:13 |
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hey leute, erstmal viel Erfolg für morgen!
habt ihr irgendwelche Vermutungen was morgen in Wi+So drankommen könnte? Sei es von Lehrern oder sonst wem? |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:13 |
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Danke monl88 für die Beschreibung. Das heißt ab sofort gibts die GWG-Grenzen 60-410 € nicht mehr? |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:22 |
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kann mir denn nun noch jemand meine Frage zu der Berechnung der Kaufkraft beantworten? |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:25 |
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die Regelungen gelten ab 01.01.2008, also alle Güter die ab da angeschafft werden.
0,00€-60€-> sofort als Aufwand buchen
60,01€-150,00€ GWG-> komplett Abschreibung am Ende des Jahres
LG Monl |
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Verfasst am: 06.05.2008 19:28 |
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Jetzt hab ich auch gleich nochmal ne Frage:
Zählt der Posten Fonds für allg. Bankrisiken zu EK!?!?! |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:04 |
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ja es gehört zum Eigenkapital, laut Lösung einer Abschlussprüfung |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:15 - Geaendert am: 06.05.2008 20:16 |
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@monl88:
0,- bis 150 ,- : sofort als Aufwand buchen!
Die 60 Euro-Grenze gibt es nicht mehr, sie wurde auf 150 Euro angehoben! |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:22 |
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kann mir denn niemand erklären wie cih die kaufkraft errechne`????
Hier ein Beispiel, wie ich nicht drauf komme.
Der Verbraucherpreisindex stieg von 100 (Jahr 00 =Basisjahr) auf 102,8 im Jahr 01 und auf 104,9 im Jahr 02.
Kaufkraftveränderung im Jahr 02 gegenüber dem Vorjahr: 2,00%
Wie komme ich darauf? |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:32 |
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Hi! ^^
also: 102,8 sind 100 %
und 104,9 sind x
also: 104,9 *100 / 102,8 = 102,04 also gerundet 2,0 % |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:40 |
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danke liwi ^^
viel Glück euch alle und schlaft schön aus =) |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:50 |
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{ Hi! ^^
also: 102,8 sind 100 %
und 104,9 sind x
also: 104,9 *100 / 102,8 = 102,04 also gerundet 2,0 % }
Sorry, aber that‘s falsch ..
das entspricht Wiso Winter 2005 aufgabe 14b
und die 2,04 sind die Veränderung des Preisindexes...
für c) Kaufkraftänderung gilt:
(104,9 - 102,8) / 104,9 * 100 = 2,00 % |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:52 |
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Jop CoBaChris hat Recht! |
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Verfasst am: 06.05.2008 20:53 - Geaendert am: 06.05.2008 20:54 |
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stimmt nicht ganz .... das was du grad gerechnet hast ist die veränderung des preisniveaus...
Kaufkraftänderung = 102,8/104,9 *100 - 100 (steht im AWL Buch)
= -2,0019... also 2,00
ok war ein bissl spät wie ich grad sehe |
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Verfasst am: 07.05.2008 16:51 |
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Und wie wars bei euch? Konnte jemand Lösungen mitnehmen? |
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Verfasst am: 07.05.2008 16:54 |
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Punkteverteilung ReWe:
7
6
6
8
8
6
8
12
14
12
9
4
Punkteverteilung WiSo (AWL)
4
4
4
3
6
4
4
4
5
6
6
4
6
7
6
6
4
6
6
5
Aufgaben von mir wie was gelöst wurde folgen später. |
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