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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Einspruch gegen einzelne Fragen!
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Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 22:31
Gehe ich davon aus, dass wir Einspruch gegen Aufgabe 9 und 18 haben.

Bankorderscheck ==> Kein eigentliches Prüfungsthema

Kann man da überhaupt Einspruch einlegen?
HS84
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 22:37
So werd jetzt zu Bett, muss fit sein morgen wann schreibt ihr auch um 2?
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 22:39
Ja um zwei.

Na dann viel Glück morgen.

Dann geht die Diskussion ja weiter.
HS84
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 22:39
Ebenfals viel Glück...
Smon1707
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2008 22:54 - Geaendert am: 06.05.2008 23:04
Ihr seid ja echt arm! Fragen zusammen suchen um irgendwie Punkte zu sammeln! Geht lieber niemals studieren, da kommt ihr mit diesem Prinzip nichtmehr weiter!

Kommt ihr auch mal ansatzweise auf die Idee, dass der Fehler in eurer Vorbereitung, oder eurer Auffassungsgabe, eurem Verständnis liegen könnte? Nö, is ja nur die IHK schuld, wenn ich ne schlechte Prüfung schreibe.

Was macht ihr eigentlich wenn der Kunde an Schalter kommt und sich über Finanzierungsschätze informieren will? Oder nen Bankenorderscheck will? Sagen, dass das kein Stoff der IHK wäre?

Also nen groben Plan was n Bankenorderscheck ist sollte man als Bankkaufmann doch haben. Ebenso wie man Finanzierungsschätze behandelt... Um fünf Gründe für eine Anlage in Aktien anzulegen zu erfahren, braucht der Geldanleger keine Beratung.
biffboff
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2008 07:53
Aufgabe 18: 3 und 5
5, weil der Exp die Kosten bis zum Überschreiten der Reling in Hongkong tragen muss und diese deshalb dem Imp. IN RECHNUNG STELLT. So steht es in 5. Hier geht es darum, dass der Exp nach Incoterms zahlen muss, aber diese Kosten den Imp. in Rechnung stellt.
Aber 9 war ja echt voll mies. Da afu jeden Fall Einspruch.
Bank_ist_oede
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2008 08:19
hallo,

ich weiß ehrlich nicht was ihr immer gegen die Finanzierungsschätze habt?? Ist euch eigentlich schon mal aufgefallen, dass das Abzinsungspapiere sind und generell ein Erwerb vor Laufzeitbeginn möglich ist?
Verzinsung beginnt mir Erfüllungsvaluta und endet einen Tag vor Fälligkeit, Zinsen werden vom Nennwert abgezogen. So ergibt sich der "Anschaffungspreis"....
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:25 - Geaendert am: 07.05.2008 08:28
Ich bin echt erstaunt wie viele hier nicht lesen können.

Es geht einfach mal nicht darum Punkte zusammeln, sondern bei fachlich falschen Aufgaben, Einspruch einzulegen. Das ist jedermanns gutes Recht.

Ich habe es weiß Gott nicht nötig mich hier von so einem Möchtegern von der Seite anmachen zu lassen.

Also immer schön den Ball flach halten.
lacerta
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 08:28
Will auch keinem zu nahe treten, aber habt ihr denn nie den Erwerb von Finanzierungsschätzen vor Laufzeitbeginn in der Schule besprochen?
Die frage nach den Zinstagen bei genau einem Jahr wär ja witzlos gewesen.
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:30
Witzlose Sachen gab es in Prüfungen der Vorjahre ja schon öfter.

Aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass in unserer Berufsschule die Bundeswertpapiere nur sehr beiläufig behandelt wurden.

In unserer Übersicht dazu, wird immer genau ein Jahr Laufzeit benannt.
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:36
@lacerta

Du trittst mir nicht zu nahe ;), aber ganz ehrlich hatten wir NIE eine Abrechnung von Bundeswertpapieren...so oft werden die ja auch nicht mehr gekauft! Hätte es höchstens zufällig richtig gehabt, hatte mich um einen Tag verzählt und drauf adiert, statt abgezogen. Aber ich wusste es nicht besser. Geraten, weil wir es NIE hatten...
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:38
Ist ja eigentlich auch nicht ganz so schlimm.

Es gibt ja Folgefehler!

Die Zählung der Tag können ja maximal 4 Punkte sein. Das hast du immerhin die 50% der Aufgabe richtig.
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:47
...eben nicht, man muss ja von den 9.500 € abziehen und nicht wie ich drauf addieren :-P
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 08:50
Das ist dann Fatal! :-)
Kiez
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 09:03
gibt es wirklich punkte für folgefehler??
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 09:04
Jap
lt. einem Eintrag hier im Forum kapiert diese Lesemaschine das und rechnet mit deinem Ergebnis was in Aufgabe a. vielleicht falsch war in b. weiter. Und wenn b. dann mit dem (von dir falschen) Teil aus a. stimmt gibts die Folgepunkte...
Kiez
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 09:06
okay...thx
anti87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:33
Ich find, dass die Aufgabe 7 angefochten gehört...Ich mein, bei der Wandelanleihe gibt es gar keine gesetzlichen Regelungen und daher auch kein GESETZLICHES Bezugsrecht...Und somit ist nur die 5 richtig.
Was sagt ihr dazu???
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:39
Da geb ich dir Recht. Das mit den "gesetzlich" hat mich auch verwirrt und ich hab das dadurch nicht angekreuzt. Sondern hab dann mal geraten, dass man hier auch wie bei einer Optionsanleihe ein Stripping machen kann und die Antwort mit dem Verkauf des Bezugsrechts an der Börse angekreuzt...
Hufi123
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:47
Also ich denke ja,

dadurch das eine Kapitalerhöhung beschlossen wurde hat der Aktionär auch ein Bezugsrecht.

Dieses ist gesetzlich geregelt, da sonst sein Stimmrecht verwässert werden würde.

Dem Aktionär muss als die Möglichkeit gegeben werden die Wandelanleihe zu erwerben.
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