Riesterfall |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:05 |
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wieso fragen die auch nach 2! möglichkeiten der prämienschädlichen Verfügung, die scheinen auch lange weile zu haben |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:20 |
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kurze Frage:
Habe dummerweise überlesen, dass die Kinderzulage der Mutter zu geschrieben werden sollte. Habe es nun dem Vater zugerechnet, da er mehr verdient hat und das nach meiner Meinug mehr Sinn gemacht hat.
Gibt das jetzt überhaupt keine Punkte? Weil sonst hab ich alles richtig berechnet, also die 4% abzüglich Zulagen etc. sprich der Rechenweg für meine Version ist richtig. |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:25 |
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so, wie mir hier erklärt wurde, gibt es teilpunkte |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:30 |
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Ich hab da auch voll den Mist gebaut. Vergessen das "-" Zeichen vor die 44 zu setzen. Naja das macht die Aufregung....den Sockelbeitrag hab ich ja richtig...mal abwarten. |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:40 |
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Extrem Klasse das uns in unserer ganzen Berufsschulslaufbahn nie einer erzählt hat was eine prämienschädliche Verwendung wäre und was im Fall der Fälle passiert... Juhu -.- |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:12 |
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die fälle, die heute dran kamen, waren SEHR praxisnah.
so wie es halt sein sollte. wer riester mal selbst verkauft hat, konnte die aufgabe mit hoher wahrscheinlich einfach lösen.
meistens wird riester im innerbetrieblichen unterricht einem näher gebracht. war das bei euch auch der fall?? |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:23 |
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Ja teilweise. Aber es gibt eben doch einen großen Unterschied zwischen den Geschäftsstellen in denen man eingesetzt ist. In manchen darf und soll man viel und in anderem widerum eben nicht. Dementsprechend lernt man auch viel oder wenig...
Praxisnah schön und gut, aber dazu gibt es meiner Meinung nach die mündliche Prüfung. Wenn man der Meinung ist alles praxisnah gestalten zu müssen könnte man die Berufsschule auch komplett durch den innerbetrieblichen Unterricht ersetzen... |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:23 |
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ist prämiendschädigend Tod, Scheidung oder Aufläsung des Vertrages? |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:25 |
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Die private Altersvorsorge wurde bislang in einer Fallstudie nur im Winter 2003 geprüft; daher konnte man schon auf Riester-Rente hoffen. |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:40 |
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Folgende Sachverhalte führen zu einer Prämienschädigung:
1) Kündigung des Riester-Vertrages
2) Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn
Nur der Ehepartner kann wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat, das vollständige Vertragsguthaben (inkl. Zulagen) des Verstorbenen übernehmen. Die Kinder oder andere Verwandte nicht
3) Wenn aus dem Riester-Vertrag Geld zum Erwerb von Wohneigentum entnommen wurde und dies nicht entsprechend den Vorgaben zurückgezahlt wurde.
4) Wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland endet. Es kann eine Stundung bis zum Beginn der Rentenzahlung und dann wiederum eine Tilgung i. H. v. 15 % der Rente vereinbart werden. Dies geht solange bis die staatliche Förderung zurück gezahlt ist. |
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Verfasst am: 25.11.2008 19:17 |
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@Susilein
Man braucht kein Sorgerechtsurteil, um die Prämien auf den Mann laufen zu lassen. Es muss einfach nur ausdrücklich vereinbart werden!
Warum wird das nicht gemacht, obwohl es günstiger wäre?!
--> Der Sinn ist doch, dass Mütter durch die Erziehung der Kinder einfach weniger arbeiten als Männer. Somit zahlen sie auch weniger in die RV ein und bekommen auch später weniger Rente. Deshalb bekommt die Prämie grundsätzlich der Kindergeldberechtigte! Es kommt hier also nicht auf "günstiger" an sonder auf "effektiver".
Ich finde den Fall schon relativ knackig, aber sehr praxisnah. Von einem Azubi im dritten Lehrjahr kann man druchaus Riesterwissen erwarten....meine Meinung
Hättet ihr lieber Avalkredit gehabt?! Denke wohl nicht.
Macht euch nicht zu verrückt. Wünsch euch für morgen viel Glück!! |
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Verfasst am: 25.11.2008 19:26 |
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Nun ist es eh zu spät. :o) |
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Verfasst am: 28.11.2008 02:13 |
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zur Pramienschädlichen Verfügung:
was sagt ihr zu der ganz einfachen Lösung wenn er zum beispiel von dem Geld n Auto kaufen würde. Is simple aber eindeutig prämienschädlich. |
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