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Verfasst am: 16.05.2009 20:12 |
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also ich muss nochmal nachfragen: bei aufgabe 3 muss doch die lösung 4 richtig sein, oder? nicht der käufer darf sich nach BGB aussuchen ob nachgebessert oder ausgetauscht wird, sondern der käufer. liegt der fall hier anders, weil noch nicht bezahlt wurde? kann ich mir nicht vorstellen. |
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