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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

nun "OFFIZIELLE" LÖSUNGEN RW Sommer 2009
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rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2009 10:58
zu 8c)

Konditionsbeiträge:

3,5% von 800 = 28
1,1% von 1000 = 11
2,6% von 2200 = 57,2
..............gesamt 96,2

Strukturbeiträge:

0% von 800 = 0
-0,5% von 1000 = -5
-0,2% von 2200 = -4,4
................gesamt -9,4

96,2 - 9,4 = 86,8
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2009 11:02
zu 4a)
In der Aufgabe stand:
Durchschnittswerte pro Jahr für die Geschäftsjahre 2004 bis 2008:
- Verbrauch von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen 3,1 Mio. EUR
- direkte Abschreibungen auf Forderungen 5,3 Mio. EUR
- Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,3 Mio. EUR

Daraus ist schnell das Ergebnis von 4a zu errechnen: 8,1

Vom maßgeblichen Forderungsausfall rückwärts zu rechnen, geht nicht:

Die Vorschrift zur Berechnung des maßgeblichen Forderungsausfall lautet:
abzüglich 40% des durchschnittl. Forderungsausfalls, höchstens(!) aber der Höhe der Einzelwertberichtigung am Bilanzstichtag.

Da zur EWBs keine Angabe existieren, kann man auf diese Weise nicht zurückrechnen.
Sunny0409
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.05.2009 17:16
ich verstehe die berechnung nicht :( bei 8...
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2009 18:17
zu 8)

Zinssatz für den Konditionsbeitrag:
Kapitalmarktzinssatz - Kundenzinssatz
Beispiel für Spareinlagen: 4,2% - 1,6% = 2,6%

Zinssatz für den Strukturbeitrag:
Tagesgeldsatz - Kapitalmarktzinssatz
Beispiel für Sopareinlagen: 4,0% - 4,2% = -0,2%
spaddl
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2009 18:31
@ rrathner: das ist für mich nicht nachvollziehbar bei Aufgabe 4. )

Wir haben in den Angaben den maßgeblichen Forderungsausfall der Jahre 2004 bis 2008 von 5,4 Mio EUR und haben den "Verbrauch an Einzelwertberichtigungen" von 3,1 Mio EUR.

Da die Formel zur Errechnung, wie ja schon gesagt wurde,
Tatsächlicher Forderungsfall
./. 40 %, max. jedoch den EWB-Betrag
----------------------------------------------------
Maßgeblicher Forderungsausfall ist.

Da wir den Bestand an gebildeten EWBs doch aber haben (3,1 Mio EUR) können wir doch zurück rechnen.

????
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2009 19:20
Verbrauch von EWB ist nicht der aktuelle Bestand an EWB!

Im Gegenteil:
Ist eine Forderung am Bilanzstichtag zweifelhaft, wird eine EWB gebildet, indem indirekt abgeschrieben wird.
Steht der Ausfall später fest, z. Bsp. wegen Insolvenz, wird die EWB aufgelöst, das Firmen-Konto auf Null gesetzt und ebenfalls aufgelöst. (Differenz über Abschr. a. F. bzw. Erträge aus der Zuschreibung v. F.).

Diese Auflösung der Einzelwertberichtigungen ist der Verbrauch von EWB! Es sind wahrscheinliche Ausfälle aus den Vorjahren, die im aktuellen Jahr zu sicheren feststehenden Ausfällen werden.
Peich
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2009 20:18
Hallo Aktenzeichen XY

die Lösungen sind in Ordnung bis auf Frage 11 d)
Die Auflösung von Rückstellungen hat mit stillen oder offenen Reserven nichts zu tun.
Rückstellungen sind offen, werden diese aufgelöst lautet der Buchungssatz:
Rückstellungen an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Dies ist erfolgswirksam und erscheint in der GuV und berührt stille oder offene Rücklagen nicht.

Die Lösung muss also lauten: d 5
firegate
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2009 23:03
Ich habe dort zwar auch 5 gewählt, aber Rückstellungen, die zu viel gebildet werden, zählen ebenfalls als zu den stillen Rücklagen... so haben wir es gelernt ;)
ayn
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.05.2009 09:39
wie sieht es mit teilpunkten bei aufg. 9 zb aus, wenn man mit dem anlagevermögen das falsch ist weiter rechnet????
firegate
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.05.2009 15:09
Folgefehler... aber wurde schon xxx mal hier beantwortet.
Sunny0409
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.05.2009 19:50
Wie kommt ihr bei 8a) auf einen Konditionsbeitrag von 1,1 ? und somit auf 11 Mio?
ich kam auf 0,7... :(
wars nich nach der anpassung um 0,2 Prozentpunkte mehr, also 3,4 % für die Termineinlage und dann halt 4,1 % -3,4 %?
ich bin mal wieder herrlich verwirrt :D
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.05.2009 20:06
Der Ausgangspunkt war, dass sich durch eine Zinsanhebung der EZB der Alternativzinssatz bei Termineinlagen um 0,4 Prozentpunkte verteuert.

Also: (4,1% + 0,4%) - 3,4% = 1,1%
Sunny0409
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.05.2009 22:33
Aber es wurde doch gesagt, dass sich nur der Kundensitz verändert...also , dass sie es um die Hälfte an Ihre Kunden weitergeben wollten...und das die Alternativzinssätze gleich bleiben?!
Oh mist! dann hab ich das bestimmt falsch verstanden und es war gemeint, dass sie es zur Hälfte an ihre Kunden weiter geben also 3,2 % + 0,2 % = 3,4 % und sich der ALternativzins um die ganzen 0,4 Prozentpunkte verteuert 4,5 % und nur die anderen Alternativzinssätze sich nicht ändern.Richtig?
oder wieder falsch?! lach :D
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.05.2009 23:05
richtig!
mhh
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.05.2009 15:53
Sagt mal, weiß jemand von euch ob man seine Ergebnisse irgendwie schon vorzeitig erfragen kann oder geht das gar nicht ?
LG
chris_p89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2009 10:18
Wenn du die dir selber hättest abfragen können, hättest du einen Brief von der IHK bekommen in dem ein Link drin Steht wo du dir persönlich deine vorläufigen Ergebnisse mit nem passwort hättest abrufen können.
valla88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2009 11:29
kann mir jemand die prüfungsaufgaben schicken?
bitte!!!

davidcebula88@googlemail.com
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