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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Fall1 SEPA-Lösungen
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chrissiwolff
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 20:06
zur Rechtslage: es gilt das Recht zur Zeit der Prüfung, nicht das der Erstellung - also sind 150,- EUR eigentlich die Haftungsbasis
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2009 20:22
Mancher hier zeigt, dass er trotz seiner Ausbildung nur Halbwissen besitzt.
Supermama22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 21:50
Weiß jemand die Punkteverteilung noch so ungefähr?!
1. Frage Definition SEPA - 2 Punkte
2. Frage 5 Bsp.angaben auf Überweisung - 5 Punkte
3. Frage BIC - 2 Punkte?!
4. Frage 2 weitere Zahlungsinstrumente - 4 Punkte?!
5. Frage Vorteil Bargeld + 3 Vorteile KK - 8 Punkte?!
6. Frage Haftung KK - 2 Punkte?!
7. Frage Sortenkurs berechnen - 4 Punkte?!
8. Frage Fremdwährungskonto - 4 Punkte?!

Gesamt 31 Punkte - kann das sein?!
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 21:52 - Geaendert am: 25.11.2009 21:53
s
st-mue
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 23:42
also ich glaube die 150 euro haftung beziehen sich nur auf ec-karte. kreditkarte bleibt 50 euro
Lilbanklady
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2009 15:24
fremdwährungskonto waren definitiv nur 3 :-D
Yvo_1988
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 16:12
Also ich meine auch, das 150€ nur für ec-Karte gilt.
Kreditkarte bleibt bei 50€
raiberdatschi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2009 16:42
150 € lest mal die neuen agb´s
Yvo_1988
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 16:56
Bei uns in den AGBs steht:
Haftung des Karteninhabers:
"...so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50€"
Azubine1987
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 22:23
wir haben mit der lehrerin gesprochen und die hat gemeint,dass die aufgabe bzgl der haftung der kreditkarte sehr großzügig gewertet wird. es gelten 150 E, 50E und sogar 0E da manche agb`s die haftung ausschließen und es wurde nicht explizit nach den gesetzl regelungen gefragt
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2009 07:26
f) Erläutern Sie Herrn Kempen den Umfang seiner Haftung bei Verlust der Kreditkarte. (4 P.)

=> nach Verlustmeldung haftet der Kunde nicht
=> vor Verlustmeldung haftet der Kunde nur wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat
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