Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 69
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung innerhalb von 10 Tagen!!!
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:03
Es ist keine Musterlösung, sondern die vorläufige Lösung der ZPA Köln.
Sehr erfolgreich sind Beschwerden von Ausbildungsbetrieben, weil diese Mitglieder der IHK sind und dort Beiträge zahlen.

Die Ausbilder sollten deshalb daraufhin weisen, dass andere Lösungen auch richtig sind.
Lilbanklady
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:08
ja, genau, ihr müsst so schreiben, als wüsstet ihr nicht, was wahrscheinlich richtig ist - das heißt, man darf sich nicht nur auf 2,3 und 6 beziehen, sondern am besten auf alle aufgaben, und erklären, warum das nicht richtig sein kann bzw. warum die anderen aufgaben widerum richtig sind..

in diesem fall würde mal wohl schreiben, dass 3 antworten für richtig zu erklären sind und man dann einfach 2 ausgewählt hat, weil ja auch nur 2 kästchen frei waren ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:10
"Als Aktionär haben Sie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, falls die AG in Insolvenz geht."

Diese Aussage ist leider nicht ganz richtig, weil das Insolvenzverfahren vorsieht, dass die AG gerettet werden soll.
Nur im Falle der Auflösung der Gesellschaft, hat der Aktionär Recht auf seinen Anteil am Liquidationserlös.
MarkusN
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:20
Das hört sich doch mal nach ner Begründung an, wo ich wenigstens mal nachvollziehen kann warum ich das dann offenbar falsch angekreuzt habe ;-)

Wenn du auch ne schöne Antwort für Aufgabe 19 hast mit der Begründung für den Report, wo ich nur eine richtige Lösung habe. Außer 2 halte ich eigentlich alles für falsch.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:29
6. "Da die Gutschrift der US-Dollar erst in einem Monat erfolgt, entsteht Ihnen ein Zinsnachteil, der sich im Terminkurs ausdrückt."

Der heutige Wert (Barwert) ist niedriger, weil der Zukunftswert abgezinst wird.
Oder
Der Zukunftswert ist höher, weil auf dem heutigen Wert Zinsen dazu gerechnet werden.
MarkusN
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 16:39 - Geaendert am: 27.11.2009 16:40
Mhm... aber hab ich nicht immer als Gläubiger einen Zinsnachteil, wenn ich Bezahlung auf Termin mache. Sprich die Ware ist schon da und ich lass im 30 Tage Zeit zu bezahlen, verstehe in dem Hinblick nicht was das mit dem Terminkurs und dem Dollarverkaufsgeschäft mit der Bank zu tun haben soll. In dem Terminkurs ist doch lediglich der Zinsvorteil des Kunden in den USA auszugleichen. Daher Report. So haben wir das gelernt und weiter hatte ich mich da auch nie mit beschäftigt.

Viell bin ich da auch gerade zu blind für, weil ich mich auf meine Denkweise versteife.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 19:02
Man kann doch die USD sofort kaufen und bezahlen oder
jetzt den Vertrag schließen, später beziehen und auch bezahlen.
In der Zwischenzeit erhält man noch Zinsen.
MarkusN
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 19:09
Aber ich hab das Geld doch noch gar nicht, ich bekomme es doch aus einem Kaufvertrag erst in 3 Monaten und sichere mir den Kurs durch das Termingeschäft.
Ich glaube ich checke das einfach nicht, ich akzeptiere das es dann doch wohl 2 Lösungen gibt.

Danke = )
Lilbanklady
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2009 20:01
alsoo..
ich und ein paar andere haben das gleiche problem mit aufgabe 19..
er hat einen zinsnachteil, weil er ein zahlungsziel eingerichtet hat!
aber diesen zinsnachteil hätte ich bei geschäften in deutschland auch, weil ich einfach mein geld erst einen monat später bekomme. oder versteh ich die antwort grundlegend falsch?
ze131
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.11.2009 14:34
ja sehe ich genauso nr. 19 ist auch eine aufgabe zum anfechten!

hat das schon jemand gemacht?
Axel99
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2009 15:32
Wohin muss man denn eine Anfechtung senden?
Kann jemand eine Email adresse posten..
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2009 15:39
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=304#kritikschreiben
flipy55
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2009 15:57
Was wollt ihr da bitte anfechten???
Die Aufgabe war glasklar! Report und Deport hängen IMMER mit dem Zinsunterschied zusammen!
Guck dir mal die Formel von den SWAP Satz an! Da ist der Zinsunterschied auch im Zähler!

Die Aussage ist meiner Meinung nach defintiv richtig und da gibts auch nix anzuzweifeln bzw. sogar anzufechten!!!
rena87
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.11.2009 21:43
hey

also ich hab eine "beschwerde" an die ihk geschickt, bezüglich der aktionärsaufgabe und der ratingaufgabe... mal sehen was bei rum kommt...
Flo3k
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2009 11:07
Diese Aussage ist leider nicht ganz richtig, weil das Insolvenzverfahren vorsieht, dass die AG gerettet werden soll.
Nur im Falle der Auflösung der Gesellschaft, hat der Aktionär Recht auf seinen Anteil am Liquidationserlös.

---------------

Das stimmt so nicht ganz. Beim Insolvenzplanverfahren geb ich dir recht, hier soll das Unternehmen gerettet werden. Allerdings entsteht hierbei kein Liquidationserlös, da in der Antwortmöglichkeit aber auf eben diesen Bezug genommen wird verbinde ich die Frage mit dem Regelinsolvenzverfahren in dem das Unternehmen liquidiert wird -> es entsteht ein Liquidationserlös -> Aktionär hat Anspruch.

Da nicht genau beziffert war um welche Art von Insolvenzverfahren es sich handelt darf doch wohl kein Strick draus gedreht werden!?
Consti
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2009 11:27
Hallo (insbesondere Rena 87).

Ich hab hier zur Zeit echt viel zu tun in der Bank, würde aber auch wohl eine Mail, zur IHK schreiben.

Wnen mir jemand seinen Text zukommen lassen könnte, dann würde ich den in (abgeändeter Form) auch an die IHK schicken!

Vielen Dank und noch einen schönen Vormittag!
Sira
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2009 12:43
@ MarkusN

Ich versuche mal, die Sache mit dem Report und dem damit verbundenen Zinsnachteil für den Exporteur auf einer anderen Ebene zu erklären:

Fakt ist:
Durch den Report bekommt der Exporteur einen für ihn schlechteren Terminkurs im Vergleich zum Kassakurs. (Kassakurs + Report = Terminkurs)
Er muss mehr USD verkaufen um 1 EURO zu kaufen.

Man kann Währungsrisiken sowohl über den Geldmarkt als auch über den Devisenmarkt (Devisentermingeschäft) absichern.

Angenommen unser Exporteur hätte das Geschäft über den Geldmarkt abgesichert. Dann hätte er einen Währungskredit in USD aufgenommen und diesen nach einem Monat mit dem USD-Eingang getilgt. Da aber bei einem Report der USD höher verzinslich ist als der EURO, hätte er im Vergleich zu einem Kredit in EURO mehr Kreditzinsen zahlen müssen. Er hat also einen Zinsnachteil, wenn er einen Kredit in USD anstatt in EURO aufnimmt.

Durch die Swapsatz-Formel rechnet man den bestehenden Zinsunterschied zwischen zwei Währungen in Kursstellen um, um dann über den Terminkurs den Zinsnachteil (bzw. auch Zinsvorteile) ausgleichen zu können.

Der Swapsatz repräsentiert also den Zinsunterschied zwischen zwei Währungen bezogen auf den Kassakurs.

Das heißt für unseren Exporteur, dass er in genau der gleichen Höhe den Zinsnachteil, den er bei dem Geldmarktgeschäft (Kreditaufnahme in USD) hat, durch den Report auch bei seinem Devisentermingeschäft realisiert. Der Zinsnachteil ist für ihn (durch die Umrechnung in der Swapsatzformel) bei beiden alternativen Geschäften gleich.

Anders als ein Exporteur hat ein Importeur bei einem Report einen Zinsvorteil:

Ein Importeur z.B., der in drei Monaten einen USD-Betrag zahlen muss, könnte sein Währungsrisiko durch folgendes Geldmarktgeschäft absichern:
Er könnte heute zum Kassakurs USD kaufen und diese bis zur Fälligkeit der Zahlung zum höheren USD-Zins als Festgeld für 3 Monate anlegen. Da bei einem Report der USD höher verzinslich ist als der EURO, würde er mehr Zinsen aus dem USD-Festgeld erhalten als wenn er das Geld in EURO angelegt hätte. Das ist für ihn ein Zinsvorteil.

Kauft er aber alternativ die USD per Termin 3 Monate, erhält er durch den Report – in gleicher Höhe- als Ausgleich einen besseren Kurs. (Er bekommt für den Verkauf von 1 EURO mehr USD!)
MarkusN
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.11.2009 16:53
Danke = )
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse