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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

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giggz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 01:16 - Geaendert am: 13.05.2010 01:22
Achso, okay. Habs hier mit den Forderungen durcheinander geworfen.

Wann "überbewertet" man Verbindlichkeiten in der Praxis? Sinn macht dein Beispiel ja, kann mich allerdings an keinen Fall erinnern das irgendwie schonmal gehört zu haben und es widerspricht doch auch dem Sinn des Niederstwertprinzips / der Bilanzwahrheit (auch wenns hier direkt natürlich nicht angewendet wird).

Danke für die Mühe.

Zu deinem edit //

Auch das ist logisch - Formelsammlung richtig lesen & anwenden können ftw... Schade schade, wenn das mal später nicht die 2 ist die da flöten geht =(
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.05.2010 01:21 - Geaendert am: 13.05.2010 01:24
[Aufgabe 7 gelöst auf erster Seite ganz unten]

In der Praxis will ich nicht behaupten, dass Verbindlichkeiten, wie Girokonten überbewertet werden.

Eine Überbewertung einer Verbindlichkeit ist z.B. wenn du eine Rückstellung bildest, z.B. für eine Großreparatur am Gebäude im Dezember 2009. Du weiß noch nicht, wann du zahlen musst und wie hoch GENAU die Rechnung ist, daher kannst du nicht direkt buchen. Du hast dafür aber eine Rückstellung (nicht zu verwechseln mit Rücklage) zu bilden am Jahresende, z.B. in Höhe von 20.000 €. Das stellt quasi eine Verbindlichkeit da (es geht ja genauer um Überbewertung von Passiva). Kostet die Rechnung im Januar nun nur 15.000 €, dann löst du die Rückstellung auf und hast 5.000 € wieder gutgemacht. Das sind stille Reserven.

Geld, das verloren gilt, kommt doch noch ^^

*edit: Das strenge Niederstwertprinzip gilt nur für Aktiva, keineswegs für Passiva. Wenn du SCHULDEN an Kunden streng "nieder bewertest" dann verfälschst du wirklich die Bilanz ;)
SylvieA
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 07:41 - Geaendert am: 13.05.2010 07:46
schon erledigt
Colli_88
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2010 09:14
Wenn es für nen Buchungssatz je 2 Punkte gibt, denke ich doch schon, dass wenn nur der Soll richtig eingegeben ist, man da schon einen Punkt drauf bekommt, wenn man das Haben nicht richtig angegeben hat...


Oder?


Und wieso ist bei 2 richtig? Sicher?
trine89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 09:42
Hey. Ich habe auch nochmal eine Frage zur Aufgabe Nummer 7! Ich habe bei b) anstatt 580 600 raus und wenn ich denn bei d) weiter falsch rechne und denn 600 / 40000 * 100 rechne und dann 1,50 rausbekomme werden mir dafür doch Punkte berechnet für d) oder? Weil es gibt doch einen algorytmus der b) / 40000 * 100 heißen müsste oder?
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 13.05.2010 10:13
@Colli_88: Bei Buchungssätzen werden nur Punkte vergeben, wenn der komplette Buchungssatz korrekt ist. Teilpunkte werden nicht vergeben, wenn auch nur die Soll-Seite oder Haben-Seite korrekt ist.
domi_ja
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2010 10:28 - Geaendert am: 13.05.2010 10:30
@ Tobias
Zur Aufgabe 4 c). Vielleicht verwechsel ich da was, aber bin mir eigentlich recht sicher, dass gezahlte Stückzinsen als negativer Ertrag, ergo Zinserträgen im Soll (Ausnahme!!), gebucht werden, um sie später bei Erhalt direkt im Zinsertragskonto gegenzurechnen.
Sonst hätte man ja quasi auch gebucht, dass man auf der einen Seite höhere Zinserträge hat, die man aber faktisch gar nicht hat, und auf der anderen Zinsaufwendung, die man quasi auch nur zum Ausgleich vorgeschoben hat.
Demnach wäre es 51,12 an 20.

Überdenkt das nochmal.
mica86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2010 10:35
aehm, aber das ganze bezeiht sich auf die GUV eines Jahres, und da waren es eben Aufwendungen, oder?
Oder hat die Bank auch einen Verlustverrechnungstopf, den sie ins nächste Jahr mitnehmen kann????
domi_ja
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2010 10:39 - Geaendert am: 13.05.2010 10:48
Es ging um den Kauf, ergo unter jährig.
Wobei das keine Rolle spielt, bucht man dann eben am Jahresende auf sonstige Forderungen, o.ä. aus.
Weil genau das ist ja auch die Sache, es ist ja ein Forderung gegenüber dem Emittenten, und keine Aufwendung im eigentlichen Sinne.
bella87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 12:52
was ist denn wenn man bei einem Buchungssatz statt 60, 12 an 21, 12,60 an 21 geschrieben hat? also die konten auf der soll seite vertauscht hat? hier im rechner wird das als fehler gewertet
vsct
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2010 12:59
Passt hier nicht rein, aber mal ne Frage ..

Wann habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden?

* Wenn du im Gesamtergebnis und in drei Fächer nicht mindestens ausreichend erreichst.
* Wenn ein Fach mit ungenügend bewertet wird.
* Wenn du nicht die mündliche Ergänzungsprüfung bestehst.

Zu in drei Fächer nicht mindestens ausreichend...zählt da Bawi als ein Fach ? Und ist mündlich auch als ein Fach anzusehen ?!
Steh da gerade etwas auf dem Schlauch...

Danke für eure Antworten

Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2010 13:12
ihr seit voll fies!
will auch mitreden! schickt die mir doch einer
hele123@gmx.de

oder habt ihr die alle auch nich?

ANTWORTET MIR DOCH BIIITTE
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 13.05.2010 13:14
@vst:

Schau mal hier rein :-)
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=301
vsct
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2010 13:28
@TobiasH
Was ich nicht ganz verstehe ist...

Es heisst mind. in drei Faechern ausreichend.
Was zählt als Fach ? Rewe und Sozi ist klar, aber Bawi als ein oder zwei Faecher und wird mündlich auch als ein Fach gesehen ?
vsct
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2010 13:33
Also anders ausgedrückt, ich habe in Sozi 79% in Bawi 78% und Rewe 48%...muss ich jetzt im konventionellen Teil mind. 50Pkt haben ? oder reichen mir da auch weniger weil ich mit Sozi und Bawi ausgleichen kann ?!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2010 13:37
@bella87: Es ist egal, ob du die Kästchen vertauscht hast oder nicht.
Wenn man auf der Sollseite und Habenseite die richtigen Konten und die richtigen Beträge hat, bekommt man die volle Punktzahl.
Jassi89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 15:36
Wer stellt denn eigentlich die Ergebnisse in das Ergebnisstool bzw. wer wertet, denn da die Prüfung aus?? Meines erachtens sind da nämlich einige Ergebnisse falsch....
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.05.2010 16:00
@Jassi89: Welche meinst du denn, sind falsch?

Das Tool gibt natürlich keine Garantie.

Lg,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Jassi89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2010 21:33
Die Aufgabe 4 muss meines Wissens nach dem Zeitwertprinzip bewertet werden. Unser Lehrer meinte auch, dass wir auf jeden Fall das Zeitwertprinzip nehmen sollen.
Wär ja blöd, wenn man alle alten Gesetze auswendig wissen müssen.
Bei Aufgabe 2c bin ich auch der Meinung, dass das KI selbst bestimmen kann, von welcher Position sie die Vorsorgereserve abzieht und da ja schon ein Teil in den stillen Vorsorgereserven eingestellt war, konnte man ja nicht den maximalen Prozentsatz (4%) einstellen.
Oder was meint ihr dazu?
domi_ja
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2010 22:59
@jassi
1) Wie in den anderen Themen schon geschrieben, ist das mit der Zeitwert-Bewertung erst für GJ, die nach dem 31.12.2009 beginnen anzuwenden (§340e HGB und Art.66 EGHGB), vorher können die Unternehmen/KI das freiwillig einführen.
Also rein theoretisch müssten sie demnach beides gelten lassen... Wobei bei der Aufgabe kein Risikoabschlagsatz angegeben war, der für die FairValue Bewertung nötig ist.

2) Der Gesetzestext stand doch unten drunter, an den sollte man sich dann schon richten.
Und, dass die Zuführung geringer ist, als der gesamte Pot, war ja sogar in den Teilaufgaben gefragt.
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