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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Lösungen BBL Teil II
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Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:00
zur letzten aufgabe:

Da haben viele 3 oder 4, ich möchte dazu anmerken dass 4 in soweit richtig ist, als dass zumindest der Ablader und der Verfrachter im Vertrag auftauchen, allerdings nicht der Exporteur und Importeur als gegenseitige Vertragspartner.
Die Lösung 3 ist in sofern falsch, dass nicht die Auto AG die Konnossamente vom Verfrachter erhält, sondern der Ablader erhält diese.

Die Aufgabe ist total unsauber gestellt worden und aus meiner Sicht sind 3 und 4 richtig.
Da sollten wir alle Einspruch gegen erheben!
middledistance
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:01
hmm, scheine von der Schnittmenge im Großen und Ganzen überein zu stimmen:
Nur bei der A8) hab ich von 5 1 4 auf 5 1 3 am ende noch geswitcht und die Leasing Aufgabe hab ich glaube bischen anders (1+4) als die meisten...
Werden wir ja sehen was rauskommt.
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:04
sehe es wie Bankerchris. Ich saß da auch und hab als überlegt was ich ankreuzen soll, weil 3+4 richtig schienen, aber undeutlich waren. Es werden ja nicht alle Vertragsparteien zwangsläufig genannt, aber die Auto Ag erhält wie gesagt nicht zwangsläufig das Konnossoment, sondern ggf. die Spedition oder so.

Hab in dem Aufgabenbogen die 2 angekreuzt die meine ich sicher falsch ist und glaub beim Lösungsbogen auf die 3 geswitched, kanns aber net bestätigen.
julelost
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:05
Durch das Bordkonnossement bestätigt der Kapitan, die Ware an Bord den benannten Schiffes genommen zu haben
Mona_Mueller
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:05
da war doch auch nochwas mit dem weinhändler... könnt ihr mir da nochmal eure antworten sagen?? also was ihr da angekreuzt habt auser die zahlen? ich hab ja meine antworten nicht :( da stand doch irgenwie drin ob des incoterm "köln" lauten muss oder ob die die Lieferkosten von Antwerpen nach Köln selbst bezahlen... ich erinner mich nur dunkel :D was habten ihr da genatwortet??? (WIe gesagt, hab kein Lösungsblatt mit meinen Ziffern.. danke =))
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:14
Frage 18 war das:
Weinhandel AG plant den Import von Rotwein aus Chile, Lieferbedingung war FOB, Zahlung per Akkreditiv, von San Antonio nach Antwerpen-
Richtig waren
2) Die Kosten für den Transport der Ware von Antwerpen nach Köln hat die Weinhandel AG zu tragen (das hätte sie auch bei CIF. Vom Bestimmungshafen zum Ort des Importeurs ist immer dem importeur sein bier)

und dann die
4) Die Weinhandel AG muss für die Eröffnung edes Akkreditivs bei derKreditbank AG sorgen.
Ein Akkreditiv eröffnen macht immer der Importeur(Zahlungspflichtige) bei seiner Bank.
RedStilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:27
Also bin mir sicher, dass die 19 rausgenommen wird.

18 habe ich auch 2 und 4. Aber die Antwort 2 war käse. Oben war speziell nach Akkreditiv und CIF gefragt und Antwort 2 trifft auch bei FOB zu.
JRM2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:53
Hey...
Ich habe auch fast alles so wie ihr.
Habe folgendes anders als die Mehrheit.

3) 6 + 4
(Der Scheck war schon 13 oder 14 Tage alt - deswegen können wir mM die Annahme verweigern) Ich hatte vorher aber auch die 3...

13) Ergebnis: 51048,88 Euro weil:
13c = 50775
+ Provision (50775*0,5/100 = 253,88)
+ Courtage vom NW (50000*0,04/100=20)

und 19) die 4 wobei ich nicht mehr weiß was es war..
-nemesia-
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:57
@ JRM2010..
bei der 13d sollst du ja die provision vom kurswert nehmen, da kannst dann nicht die stückzinsen mit reinnehmen.. hat ja nix mit dem ausmachenden betrag zu tun
kw ist ja nur 50.000 x 100,75% = 50.375
und davon provision = 251,88
fashion-nickel
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:00
@jrm2010: bei der aufgabe mit dem scheck stand, dass die bank verweigern MUSS ;)
flecki
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:08
Woher weißt du, dass die Vorlegungsfrist abgelaufen ist? Da steht nie ein Datum , wann der Kunde in die Bank kommt.

Nur der 10.nov. als Ausstellungsdatum?!

Ich hab da die Antwort 3 und 4 genommen? :/
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 14:09
Meiner Meinung nach ist die Antwort dass die Kosten bei CIF getragen werden (2) richtig.
reiers
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 14:10
Der Ausstellungsort des Schecks ist gesetzlicher Bestandteil. Fehlt dieser ist der Scheck ungültig und kann nicht eingelöstn werden.
RedStilo
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:11
Ja, die 2 ist auf jeden Fall richtig. Hat aber nichts speziell mit CIF zu tun.
JRM2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:13
@nemesia

Ja das ist wohl richtig - ärgerlich:(

Zu der Aufgabe mit dem Scheck und der Lösungsmöglichkeit 3) wie soll denn die (Ich meine Kreditbank) die Unterschrift des Zahlungspflichtigen (Handelsbank) überprüfen??? Müsste eigentlich nicht richtig sein!!!
Deswegen habe ich mich für ablehen (6) entschieden
Schlumpfine123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 14:14
bei der Aufgabe 5 haben einige 45132
andere haben 35142

ich habe auch die erste Variante mit 45132.
Dachte mir dabei, dass "die für das Darlehen bestellten Sicherheiten freigegeben werden" vor der Auszahlung des Darlehens kommt. (Wenn z.B. ein Sparguthaben bei einer Anderen Bank verpfändet wird etc.)

kann mir auch jemand sagen, was bei der Aufgabe 6 Nr. 5 falsch war? ich konnte mich zwischen 2 und 6 nicht entscheiden. Dachte aber das bei der 2 doch das AGB Pfandrecht "zieht" ...
JRM2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:14
@reiers

Ausstellungsort stand doch im Stempel drin?!
flecki
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:16
Das mit dem Ort habe ich auch erst gedacht, aber der Ort ist doch im Firmenstempel vorhanden..

aber wartet es ab, bis zur endgültigen Entscheidung kann sich noch viel ändern :-)
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 14:20
Scheckrechtlich ganz simpel, solange es irgendwo aufm Scheck steht gilt es als erfüllt.
Unsere Schecks sind keine Mustervorlage, sie dienen nur der Vereinfachung. Du kannst einen Scheck auch auf einer Servierte aufmalen und er ist gültig!
Und der Austellungsort war im Stempel, da hat man keine Chance auf Einspruch
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 14:21
zum Scheckthema: Also im Grill/Percyzinski steht es so:
Ablauf der Vorlegungsfrist:
"Das bezogene KI ist zur Einlösung des Schecks berechtuigt, aber nicht verpflichtet. In der Praxis werden verstpätet vorgelegte Schecks in der Regel eingelöst"
Zum Austellungsort:
""Mit Ausnahme der Angaben über den Zahlungsort und den Ausstellungsort sind diese Bestandteile wesentliche Bestandteile. Fehlt ein wesentlicher Bestandteil, liegt kein Scheck vor"
Zudem war aber der Ort im Stempel des Unternehmens genannt.
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