Anfechten der Aufgaben |
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Verfasst am: 25.11.2010 11:53 |
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Hallo,
weiß denn jemand, ob die Nr. 19 jetzt rausgenommen wird? Oder ist das jetzt hier nur Wunschdenken ;). |
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Verfasst am: 25.11.2010 12:12 |
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ich hatte bei der 19 auch die 3 |
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Verfasst am: 25.11.2010 12:26 - Geaendert am: 25.11.2010 12:37 |
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Es ging bei Aufgabe 19 um den Zeitwert und nicht um das Aufgeld im weiteren Sinne.
Die Aufgabe ist eindeutig gestellt und die Lösungen 1 und 6 sind korrekt.
Ich sehe kein Grund, diese Aufgabe zu bemängeln. |
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Verfasst am: 25.11.2010 13:32 |
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ja denn machen ;)
wir durften unsere aufgabensätze nicht mitnehmen. wie soll man da anfechten. super -.- |
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Verfasst am: 25.11.2010 13:44 |
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Die 19 war zum Konnossement.
Welche Aussage dazu richtig sei.
1.) Der Exporteur ist verpflichtet, das Konnossement dem in der Notify Adress benannten Empfänger zu übersenden.
2.) Die Zahlungspflicht der Kreditbank AG wird mit Aushändigung der Dokumente an den Importeur ausgelöst.
3.) Im Konnossement müssen die Namen der Vertragsparteien genannt werden.
4.) Das Konnossement erhält die Auto AG in Bremen vom Verfrachter, der den Seetransport durchführt.
5.) Das Konnossement muss den Vermerk "freight prepaid" tragen.
Für mich ist da eindeutig die 3 richtig!!! |
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Verfasst am: 25.11.2010 14:15 |
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BBL Teil 2 Aufgabe 4 könnte bitte jemand die Antwortmöglichkeiten zum Leasing hier auslisten? |
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Verfasst am: 25.11.2010 14:16 |
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Ich glaube die 3 ist falsch.
Der Importeuer kann aber MUSS NICHT namentlich benannt sein. Ich glaube das hieß dann "made out to order blank endorsed" oder so, ist schon zu lange her und wir hatten es nur in Englisch. Da ist dann der Importeuer nicht angegeben soweit ich mich erinnere. |
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