Verschiedene Fragen bzw. Anmerkungen zur AP Winter 12/13 |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:24 |
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Bürgschaften werden definitiv der Schufa gemeldet.. Kürzel BÜ! :) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:25 |
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das mit dem Betreuerausweiß stand auch links im Anhang zu der Aufgabe ... |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:25 |
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So sieht es aus. Den Rest konnte man auch weitesgehend ausschließen ;-) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:25 |
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was gab es denn eigentlich noch für antworten bei der betreuung? ich erinner mich 0... |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:28 |
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ja bürgschaften stehen in der schufa.
glaube nicht dass ne kopie reicht. wenn dem der ausweis entzogen worden ist, kann er ja immernoch mit der kopie verfügen..bei uns poppt ein fenster auf im system "liegt der betreuerausweis im original vor blabla" |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:30 |
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gutes Argument mit dem Original. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:34 |
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Vielleicht ist auch das "muss" an der Antwort nicht ganz richtig. Eventuell darf und kann die Bank jedes mal den Betreuerausweis im Original verlangen, muss jedoch nicht. Wisst ihr wie ich meine? |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:38 |
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Ganz andere Frage mal :
Für den Fall man hat wirklich eine 5 , z.B in REWE, wie kann man diese ausgleichen ? ( mit einer bestimmten Note) oder reicht einfach das bestehen in den anderen Fächern ?
Danke im voraus... |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:40 |
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was habt ihr bei der Frage mit der LV genommen ? |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:43 |
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Ich habe auch das mit den 3000€
Herbede, du kannst auch 2*5 haben aber dann musst du in die Nachprüfung für ein Fach und da dann ne 4 schaffen..aber das ist alles von Punkten/Prozenten abhängig. BWL wird 2fach gewertet, mündlich auch, ReWe und Politik einfach. Dann geteilt durch 6 und du musst halt ne 4 haben. ;-) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:44 |
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Laut Grundmann und Rathner von 2012 besteht die 3000€ Grenze. Gerade noch einmal nachgeschaut. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:44 |
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LV: nicht das mit der 2,75 und nicht das mit besteht aus Sparanteil, Verzinsung.. weil da der Kostenanteil raus gelassen wurde? An den Rest kann ich mich nicht erinnern. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:46 |
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Wo steht die 3000er Grenze von Grundmann und Rathner? Habe das Abschlussprüfungsbuch sowie die Karteikarten.. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:50 |
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Wenn du das gleiche Buch hast wie ich auf Seite 10.
Sonst einmal zitiert:
"Verfügungsmöglichkeiten einer nicht befreiten Betreuung nach §1901 BGB" : Der nicht befreite Betreuer kann über:
-...
-...
"- Guthaben auf dem Betreuerkonto verfügen, soweit das Guthaben den Betrag von 3000 EUR nicht übersteigt (§1813 BGB)" |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:51 |
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Neu: Änderung des § 1813 BGB ab 1.9.2009
Zum 01.09.2009 ist der § 1813 BGB geändert worden (Gesetz vom 6.7.2009, BGBl. I. S. 1696). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Verfügungen über Giro- und Kontokorrentkonten nicht mehr genehmigungspflichtig. Höhe der Abhebung/Überweisung und Kontostand spielen bei diesen Konten keine Rolle mehr. Hierdurch soll der tägliche Zahlungsverkehr von Betreuern (auch Online-Banking) erleichtert und das Gericht entlastet werden. Die 3.000-Euro-Grenze spielt daher nur noch eine Rolle, wenn es um die Verfügung über andere Konten geht. Hier ist aber im Regelfall ohnehin ein Sperrvermerk angebracht. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:52 |
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Ich hab bei der LV Aufgabe die Nr. 5: Die ABLAUFLEISTUNG (nicht der Sparbeitrag) einer KapitalLV errechnet sich aus den eingezahlten Beträgen, der Garantieverzinsung und der Überschussbeteiligung. |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:53 |
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Darf ich kurz was in den Raum werfen? OMG scheiße war die schwer!!! -.- |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:54 |
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Ich habe auch die Nr. 5 bei der LV.
Hatte zuerst die 2 mit dem steuerfreien Ertrag, aber das steuerfrei sollte man lieber nicht überlesen, weils ja nicht stimmt ;-) |
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Verfasst am: 27.11.2012 13:55 |
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Die Lösung mit der LV habe ich nicht, weil der Kostenanteil rausgelassen wurde? |
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