Korrektur drüber statt drunter geschrieben, was nun? |
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Verfasst am: 28.11.2012 21:03 |
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Oh, ich habe bei den zusammengesetzten Buchungssätzen an ein Konto die gleiche Nummer zweimal z.B. im Haben eingetragen.... das war wohl nicht so gut? Hätte man in das zweite Feld 00 schreiben müssen? |
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Verfasst am: 28.11.2012 21:54 |
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WEnn man die Anweisungen der IHK auf der ersten Seite liest, steht dort eindeutig, dass kein Konto zweimal genannt werden darf!
Ich habe nirgendwo eine Vorschrift gesehen, dass 00 eingetragen werden muss. |
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Verfasst am: 28.11.2012 22:00 |
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man kann doch aber auch z.B 2 in Soll eintragen und nur 1 in Haben und das Kästchen daneben freilassen oder??? Krieg grad ein bisschen Panik, hab nämlich KKK (21) nicht 2 mal eingetragen. Hab das Kästchen dann einfach freigelassen :S |
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Verfasst am: 29.11.2012 14:55 |
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Ich habe heute kurz mit der IHK Mittelfranken (Nürnberg) telefoniert, und die meinten drüberschreiben ist auch okay, solange man erkennt zu welcher Aufgabe, da alle Prüfungen die ein Ergebnis durchgestrichen haben, manuell Nachkorrigiert werden! |
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Verfasst am: 29.11.2012 14:59 |
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Zu Frage 19:
Müsste eigentlich gewertet werden. In der Prüfung stand glaube ich, dass man die nummern in die Kästchen eintragen muss, nicht aber, dass man nicht benötigte ausnullen muss. Wäre meiner Meinung nach auch ziemlich frech, wenn deswegen Punkte abgezogen werden. |
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Verfasst am: 30.11.2012 06:39 |
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Ich habe mit der IHkK Köln telefoniert und die sagten auch, dass es egal sei wo man hin schreibt, solange zu erkennen ist, wo es hingehört. |
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Verfasst am: 01.12.2012 14:35 |
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"Schreiben Sie die neue Lösungsziffer AUSSCHLIEßLICH unter das betreffende Kästchen, niemals daneben oder darüber." |
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Verfasst am: 01.12.2012 15:06 - Geaendert am: 01.12.2012 15:12 |
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IWB: Sorry aber wenn meine zuständige IHK was anderes sagt glaube ich der mehr als dem vorgedruckten Text ;) |
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Verfasst am: 01.12.2012 17:45 |
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Unter Bearbeitungshinweise steht:
Eine bereits eingetragene Lösungsziffer, die Sie ändern wollen, streichen Sie bitte deutlich durch. Schreiben Sie die neue Lösungsziffer ausschließlich unter dieses Kästchen, niemals daneben oder darüber |
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Verfasst am: 01.12.2012 18:36 |
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Leute wir können alle lesen!
Aber das wäre völlig sinnfrei wenn die IHK die Richtige Antwort nicht zählt, nur weil das Formular nicht ausreichend Platz hat ;)
Denkt doch bitte etwas logisch und Zitiert nicht blind den Text auf der Prüfung ;)
Wie mein Lehrer immer sagte: Denken Sie doch mal logisch ;) |
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Verfasst am: 01.12.2012 19:53 |
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Lesen kann scheinbar nicht jeder, denn dürfte es nicht bei jeder Prüfung passieren, dass die Lösung darüber geschrieben wird.
Wenn der Computer mit der Lösung nicht zurecht kommt, dann muss die Eingabe der Lösung durch Menschen erfolgen. In diesem Fall kann man hoffen, dass diese Personen zugunsten des Prüflings entscheidet. |
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Verfasst am: 02.12.2012 03:11 |
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So Herrmann, was passiert dann bitte wenn man die Verbesserung auch durchstreicht dann keinen platz mehr hat? ;)
Und Hermann, sobald du einmal eine Lösung durchstreicht im Kästchen wird die Prüfung automatisch manuell Nachkorrigiert ;)
Daher bitte dass bereits vorhandende Zitat der Bearbeitungshinweise einstellen, und bei eure IHK Nachfragen! Halbwissen kann durchaus gefährlich sein! |
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Verfasst am: 02.12.2012 17:50 |
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Wie wahr!
Halbwissen kann durchaus gefährlich sein!
Man sollte sich informieren, bevor man ... |
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Verfasst am: 03.12.2012 17:27 |
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So herrmann, das habe ich bei meiner IHK die die Bögen auch korriegiert und die sagte mir, es ist nicht tragisch solange zuordenbar ;)
Wem soll ich deiner Meinung nach mehr Glauben? Dir bzw. dem schrieb auf den Prüfungen oder meiner IHK? |
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Verfasst am: 05.12.2012 08:39 |
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Also ich habe zweimal korrigiert. Einmal darunter und dann neben dem darunter geschriebenen. Habe hierfür extra die Prüfungsaufsicht gefragt. |
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