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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

anfechtbare Aufgaben!!!!
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kuranyi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 21:12
also bei aufgabe 23 in wiso ist ganz klar die reihenfolge 4 1 richtig....wird die ihk auch so werten
alevi624
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2014 21:16
Ich denke wir können erst nach den offiziellen Ergebnissen Einspruch erheben. Denn die Ergebnisse hier dienen ja nur zur Orientierung und sind nicht offiziell.
Julia_BaSa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 21:16
In Bawi 2 würde ich auch sagen, dass bei Aufgabe 3 Nr 4 stimmt, weil es unter 5.000 ist und wir in der Schule es so gelernt haben, dass dann nur das Schließfach gemeldet wird oder ?!
masterofswim1992
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 21:33
Die Bank ist gemäß § 33 ErbStG in Verbindung mit dem § 5ErbStDV verpflichtet, bei Tod eines Kunden dem für die Veranlagung der Erbschaftssteür zuständigen Finanzamt Meldung über die bei ihr geführten Nachlasswerte des Erblassers zu machen. Die Erbfallmeldung hat innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalles zu erfolgen (sonst Steürordnungswidrigkeit = Geldbuße). Allerdings besteht eine Anzeigepflicht nur, wenn der Gesamtwert des bei der Bank unterhaltenen Nachlaßvermögens am Todestag bzw. am Tag vor dem Tod 5.000,00 EUR übersteigt.
Meldepflichtig sind auch Konten, für welche der Erblasser eine
Drittbegünstigtenvereinbarung (Vertrag zugunsten Dritter) getroffen hat. Ebenso Schließfächer unter Mitverschluss der Bank Soweit Gemeinschaftskonten existieren, ist das gesamte Guthaben anzugeben. Bei einem Depot (Wertpapiere) ist der Kurswert maßgebend.
Steffi_Em
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 21:48
BaWi Aufgabe 8
Für mich musste man alle Kosten zusammenrechnen! Und nicht den FOB Preis, sondern ALLES. Hätte die IHK eindeutiger formulieren müssen.... wen meinen die mit "sie"? 3 Personen, die ich gefragt habe lesen es so, dass Fr. R. gemeint ist und nicht die Firma.
Julia_BaSa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 22:23
Ja bei der 8 ging es mir auch so!
c18111
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2014 22:32
@ Aufgabe 23 WiSo:

Entweder die 4 ist das verbotene Kartell, oder die Aufgabe ist falsch
"Im Grunde ist das Gebietskartell mit dem Quotenkartell vergleichbar. Einziger Unterschied: Der Markt wird bei einem Gebietskartell zwischen den beteiligten Unternehmen aufgeteilt.

Im Kartell ist also eine Zuteilung eines bestimmten Absatzgebietes für die einzelnen Unternehmen vereinbart. Auch ein Gebietskartell ist laut Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verboten."
Spookymona
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 08:29
BaWi Aufgabe 8 mit den Fob schließe ich mich an! Hab auch alles gerechnet, weil ich den Satz eben so verstanden habe.
Und Wiso auch die Aufgabe mit dem Kartell...
and93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 10:52
Einsprüche müssen defintiv jetzt erhoben werden!! Nur so kann es sein dass Aufgaben aus der Wertung genommen werden...
Also alle die der Meinung sind, dass eine Aufgabe zweideutig ist: Macht euch die Mühe und schickt einen Einspruch an die IHK!!!! Nur so haben wir ne Chance noch ein paar Punkte zu bekommen :))
FreakyFranky91
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 10:59
Wie genau macht man denn so ein einspruch-schreiben ? :-D Und wo schicken wir die dann hin ? Soll das lieber jeder Schüler einzeln machen oder sollte man erst mit dem Lehrer darüber reden und mit ihm das gemeinsam machen ?
BaWi2014
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 11:07
Das habe ich hier gefunden:

Was kann ich tun, wenn ich mich wegen einer fehlerhafte Aufgabe beschweren möchte?
Sollte die Prüfung eine fehlerhafte, unklare oder komplett falsche Aufgabe bzw. Lösung enthalten, dann kann ein Kritikschreiben verfasst werden. Darin sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, was bemängelt wird und welche andere Lösung sich für das Problem anbietet. Das Schreiben muss bei der jeweiligen Aufgabenerstellereinrichtung eingereicht werden:

Für die Zwischenprüfung ist die AKA in Nürnberg zuständig: www.aka-nuernberg.de
Für die Abschlussprüfung ist die ZPA in Köln zuständig: Fax-Nummer 02 21 / 1 64 06 99
Die Kritik sollte innerhalb EINER WOCHE nach der Prüfung eingehen, damit der zentrale Ausschuss genügend Gelegenheit hat, die Richtigkeit des Einwandes zu prüfen. Ist die Kritik berechtigt, gibt es folgende Verfahrensweisen für die zentrale Auswertung der programmierten Aufgaben: Es werden für die Aufgabe eine oder mehrere Alternative als auch richtig anerkannt; oder die Aufgabe wird neutralisiert, d.h. als immer richtig gewertet. In dem Fall der Neutralisierung erhälst du die volle Punktzahl für die Aufgabe, auch wenn du keine Lösung angekreuzt hast.
Tiga11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 11:27
Das mit dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft war echt mies. In den Prüfungen der letzten Jahre kam das zwar dran, aber immer mit Gesetzestext. Dann lernt man sowas doch nicht genau auswendig :(
Fless123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 11:30
Wartet doch erst mal die offizielle Lösung der ganzen MC-Aufgaben von der IHK ab.. das hier im Forum sind doch alles nur LösungsVORSCHLÄGE von bankazubi.de und nicht die Lösungen der IHK!! ;)
Schalter_Maus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 13:58
Einsprucherheben schadet aber grundsätzlich nicht, dann nehmen sie die Aufgabe raus oder lassen mehrere Lösungen zu - von vorn herein ;)

Was ist mit der 2. Aufgabe in BW2?

Wenn ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde braucht man keine Genehmigung der Eltern für ein Konto, wo das Gehalt eingeht!! Weil sie ihre Genehmigung schon zum Ausbildungsvertrag gegeben haben - und somit auch das ein Konto für das Gehalt eröffnet wird! das war ich mir 100% sicher !
blub07
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 14:04
das wäre nur wenn sie in einem arbeitsverhältnis ist. also einen arbeitsvertrag als minderjährige unterschreibt, dann darf sie ein konto ohne zustimmung eröffnen. steht auch im grill ;)
Melanie456
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2014 14:11
das ist meiner meinung nach nur bei einem arbeitsverhältnis so
Kaykay00
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 15:01
Genau dies gilt nur bei einem Dienst- und Arbeitsverhältnis.
Die Ausbildung fällt darunter nicht.
TimP1607
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 16:05
Ebenfalls Rewe Aufgabe 1: 68 an 11
JR94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2014 16:56
Hallöchen,

hat dann einer von euch mal eine Vorlage für solche Anfechtungen ?

ich würde auch Rewe Nr. 1 anfechten und Bawi die Frage mit FOB war nicht eindeutig.

Gibt es lt. Eurer Meinung noch eine Rewe Frage die ihr für anfechtbar haltet ? :D
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2014 20:54
BBL Aufgabe 18
Die Lösung war:
5 Sofern für den Dispositionskredit keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wird, können sowohl Frau Fischer als auch die Kreditbank AG diesen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

In den AGB der Banken steht aber:
Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
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