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Verfasst am: 28.04.2015 13:13 |
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Ich habe das in der Prüfung mal berechnet, unter der Beachtung der Verwaltungsgebühr auf die Höhe des Depotwertes und einer , nennen wir es Verzinsung, von c.a 6% p.a. Unter der meiner in der Prüfung geltenden Annahme, das bei Typ A die Gewinne ausgezahlt werden und bei Typ N die Anlage stattfindet.
Beim Typ A waren es glaube ich 1,1% Verwaltungsgebühr und bei Typ N glaube ich 2,2%
Ausschüttend: 10000*0,049 [6%-1,1%] = 490 Euro x 5 Jahre = 2450 Euro
Thesaurierend: 10000*1,038^5= 12050 Euro - 10000 Euro = 2050 Euro.
Oder ist da ein Denkfehler drin? |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:13 |
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was ist die richtige lösung bei dem finanzierungsbedarf?
20000 oder 35000? folgefehler werden ja berücksichtigt oder? |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:15 |
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@wbstar26, ich habe dort die 35TEUR, da zu Beginn der Finanzierung ja der Sparbrief noch nicht verwertet werden kann aufgrund der Kündigungssperre. |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:18 - Geaendert am: 28.04.2015 13:20 |
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@Lennon: Das FAZ-Lexikon und Kompaktwissen hab ich auch schon gelesen, Gedanke war der gleiche.
Beim ausschüttenden würde ich das aber auch so sehen, wie hier ja beschrieben wurde mit dem Rabatt bzw. dass aber eben auch direkt ausgeschüttet werden könnte, ähnlich wie bei der Versicherung, da gibt es ja mehrere Möglichkeiten der Überschussverwendung.
Denke aber, Aegis wird recht haben, dass bei der Empfehlung beides richtig ist, solange die Begründung schlüssig genug ist.
@Aegis: Oha, magst du mir die Rechnung nochmal erklären?
Da hatte ich ehrlich gesagt gar keine Ahnung, was da als Lösung gewollt war - ich habe dann einfach rechnerisch dargestellt, um wieviel die Verwaltungskosten ca. teurer/günstiger sind und wieviele Anteile mehr oder weniger die Kundin aktuell für Ihren Anlagebetrag bekommen würde.
Mir ist nämlich nach wie vor nicht klar, wie ich rechnerisch unterstützen könnte, dass ich z.B. den thesaurierenden empfehlen würde, weil z.B. wegen möglichem "Zinseszinseffekt" (sinngemäß), weil ich dann ja von irgendeiner Wertentwicklung oder ähnlichem ausgehen müsste und so massig Punkte gab es da ja glaub ich nicht - zumindest nicht genug, dass es mir jetzt wert gewesen wäre, mich da mit angenommenen Werten rechnerisch zu "verkünsteln" ^^ |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:19 |
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@wbstar26 hab dort die 35TEUR, da er durch den Ausschluß der Kündigung bis Laufzeitende nicht verwendet werden kann. Das Auto wollen die aber sofort haben . :D |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:23 |
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Im Prüfungsvorbereitungsbuch U-Verlag ist fast die selbe Aufgabe drin.Dort ist die Begründung,dass Fonds für ein langes Anlageziel mit einen höheren Ausgabeaufschlag ,dafür niedrigeren Verwaltungskosten anstatt Fonds mit niedrigen Ausgabeaufschlag und höheren Verwaltungskosten zu wählen sind.
Denk diese Begründung ist auch erfragt wurden,da expiliziet darauf hingewiesen wurde,dass der Kunde ein langes Anlageziel anstreben möchte. |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:29 |
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Ich hab einfach erstmal mit einem Anteil gerechnet und die Verwalrungskosten dazugezählt bei Typ A komm ich dann auf Kosten von 28.14€ für einen Anteil und Verwaltungskosten für 5 Jahre
Bei Typ B auf 28 €
Bei Verkauf von Typ A beträgt der Rückkaufswert 25,40 bei Verkauf mache ich also einen theoretischen (nicht realistisch aber uns fehlt ja die Wertentwicklung) Verlust von 2,74
Bei Typ B beträgt der Rückkaufswert 25,17 € also mache ich einen theoretischen Verlust von 2,83 € bei Verkauf
Bei Typ A verliere ich also 0,09 € weniger als bei Typ B |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:44 |
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@CityofGlass
Ja klar erklär ich dir gerne.
Gegebene Werte:
Laufzeit = 5 Jahre
Wertentwicklung= freie Wahl aber min. 0%
Verwaltungsvergütung: Typ A 1,1%
Typ N 2.25%
Ich wollte im Grunde den Unterschied der Verwaltungsvergütungen aufzeigen.
Diese Kosten habe ich daher als "negativ" Zins betrachtet.
=> Diesen "negativ" Zins muss man gegen die Wertentwicklung rechnen. Um mir die Rechnung einfach zu gestalten habe ich 0% genommen.
ALSO: Er verliert pro Jahr den Betrag der Verwaltungsvergütung.
Um den noch vorhandenen Eurobetrag nach 5 Jahren zu errechnen habe ich die Aufzinsungsformel Kn=Ko x (1+p/100^n benutzt.
Kn= Kapital neu
Ko= eingesetztes Kapital
p=Zinssatz
Ich komme dadurch auf folgende Restbeträge nach 5 Jahren:
Typ A
10.000 x (1+( -1.1/100))^5 =9461,98 €
Typ N
10.000 x (1+ (-2.25/100))^5= 8924,50 €
(Diejenigen, die eine Wertentwicklung unterstellt haben müssen bei p = Wertentwicklung-Verwaltungsvergütung rechnen.)
---> Das zeigt, dass bei der Anlage in den Fond Typ A ein höherer Restbetrag nach 5 Jahren vorhanden bleibt. |
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Verfasst am: 28.04.2015 13:49 |
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@Aegis,
super Überlegung! Da muss man erstmal drauf kommen.
In meiner Berechnung habe ich wie oben beschrieben eine "Verzinsung" von 6% p.a unterstellt.
Wie ist das denn nun mit den ausschüttenden Fonds? Wird der "ausschüttende" Teil zwingend wieder angelegt? |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:03 |
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Die Lösung bei der Fonds Auswahl ist im Endeffekt doch ganz einfach. Da die Kundin langfristig anlegen will, ist der Fonds mit dem Ausgabeaufschlag zu empfehlen, da Sie ca. Mitte des 4ten Anlagejahres die Kosten wieder reingeholt hat. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:04 - Geaendert am: 28.04.2015 14:07 |
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@Aegis: Dankeschön - klingt sinnig bzw. ist gut nachvollziehbar und muss ich mich anschließen - da muss man erstmal drauf kommen.
Ich bin jedenfalls bei dieser Aufgabe besonders gespannt, welche Lösung stimmt bzw. welche "Alternativen" zugelassen werden.
Weil hier eingie Ausgabeaufschlag genannt haben - ich kann mich ehrlich gesagt weder erinnern, einen irgendwo mit reingerechnet zu haben, noch, wo der gegeben war bzw. dass ich den überhaupt gebraucht/hergenommen hätte - ich habe den doch bitte nicht ernsthaft überlesen?
In der Tabelle war doch Fondstyp, Verwaltungskosten, Ausgabe-, Rücknahmepreis. An den Angabentext kann ich mich gerade gar nicht mehr erinnern. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:04 |
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Typ A
10.000 x (1+( -1.1/100))^5 =9461,98 €
Typ N
10.000 x (1+ (-2.25/100))^5= 8924,50 €
(Diejenigen, die eine Wertentwicklung unterstellt haben müssen bei p = Wertentwicklung-Verwaltungsvergütung rechnen.)
---> Das zeigt, dass bei der Anlage in den Fond Typ A ein höherer Restbetrag nach 5 Jahren vorhanden bleibt.
-> Bei deiner Überlegung hast du aber den Ausgabeaufschlag außer acht gelassen. Wenn man diesen mit in die Berechnung aufnimmt kommt ein ähnliches, aber nicht so deutliches, Ergebnis heraus. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:08 - Geaendert am: 28.04.2015 14:08 |
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Mir ist grade der einfachste Lösungsweg eingefallen
Verwaltungskosten Typ A: 1.1% Typ B 2,25%
AAusgabeaufschlag Typ A: Anteilspreis-Rücknahmepreis
26,67-25,40 = 1,27 € 1,27/25.4 * 100 = 5% Ausgabeaufschlag auf 5 Jahre als 1% p.a
+ Verwaltungskosten also 2.1 % Kosten gesamt
Bei Typ B nur Verwaltungskosten also 2.25 %
Bei einer Laufzeit von 5 Jahren is Fond A also um 0,15% billiger |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:13 |
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Also ich muss auch zugeben, ich habe keinen Ausgabeaufschlag unterstellt. In der Aufgabe habe ich auch keinen gelesen.
Habe ich diesen überlesen? |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:16 |
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@Lennon: Wenn du dir den Rücknahme- und Ausgabepreis anschaust, stellst du sofort fest das es einen Ausgabeaufschlag geben muss. Dementsprechend ist die Rechnung ganz einfach.
5% Ausgabeaufschlag + 1,1x = 2,25x
x = 4,32
Wenn wir dann die in der Aufgabestellung genannten 5 Jahre nehmen, steht fest, dass ab ca. Mitte des 4ten Jahres Fonds A besser ist. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:19 |
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"Habe ich diesen überlesen?"
Ah, ich bin nicht die einzige, die sich das frägt, mir geht es ungemein besser :o)
Ich bin nämlich noch der Meinung dass ich mir noch gedacht habe, dass das auf die "Prüfungs-Standardrechnung" bei dem Thema hinausläuft, ab wann was billiger ist bzw. war das meine erste Idee, ich dann aber festgestellt habe, dass das nicht funktioniert, weil ich keinen Ausgabeaufschlag habe. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:24 |
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"Wenn du dir den Rücknahme- und Ausgabepreis anschaust, stellst du sofort fest das es einen Ausgabeaufschlag geben muss."
Oh Gott, jetzt komm ich mir beschränkt vor - klar, die Differenz.
Danke für‘s aufklären. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:25 |
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@Noir
Ja genau bei der Rechnung habe ich nur die Verwaltungsvergütung mit eingerechnet. Den Ausgabeaufschlag habe ich in € am Ende vom Unterschied der Verwaltungsvergütungen abgezogen und dait gezeigt, dass es billiger ist in TYP A zu investieren. |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:36 |
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Hallo,
was war denn bei der Aufgabe mit der Bankauskunft richtig?
Frage: Nennen Sie drei Informationen, die Sie der Bankauskunft entnehmen könnten!
Meine Antworten:
* bisherige Kontoführung
* ob gut für bestimmten Betrag
* Daten der Geschäftsverbindung (z. B. "bestehend seit 2001")
Viele Grüße! |
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Verfasst am: 28.04.2015 14:47 |
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Hi,
in der Bankauskunft stehen unter anderem Angaben über die Länge der Geschäftsbeziehung, Angaben über die ordnungsgemäße Kontoführung, ob ein Kredit besteht, ob es Scheck- oder Lastschriftrückgaben gab und dieses bekannte "Gut für den angefragten Betrag" oder halt "nicht gut für.." . Gibt noch ein einige mehr, aber das sind die bekanntesten. |
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