Musterlösungen Rewe Winter 2003/04 |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 01.12.2003 19:48 |
|
|
so ein mist. wer liest sich denn in der prüfung noch die formelsammlung durch damit er findet: Bilanzgewinn gehört zum kfr FK??????????
das ist in meinen augen sowas von eigenkapital...
aber scheint sinnlos darauf zu hoffen, dass diese aufgabe rausgenommen wird oder? |
|
|
|
Verfasst am: 01.12.2003 22:50 |
|
|
Warum hoffnungslos? Wenn allerdings nichts getan wird, dann schon. Die IHK versucht natürlich, die Aufgaben so zu verfassen, dass sie nicht angefochten werden.
Nur wie schwierig ist es, alle Aufgaben einwandfrei zu verfassen. In meinen Augen ist es durch möglich, dass Aufgaben gestrichen etc. werden. Dazu müssen wir als Azubis nur die IHK auf die missverständlichen Aufgaben hinweisen und unsere Meinung begründen, möglichst mit Gesetzestexten.
Ich habe auch schon einen Brief an die IHK geschrieben, weil ich der Meinung bin, dass nicht alle Aufgaben eine faire Bewertung zulassen. Und ich glaube auch, dass die Chancen nicht schlecht stehen, weil ich es ausführlich und sachlich begründet habe.
Also, wenn du zu irgendwelchen Aufgabenstellungen Zweifel hast, dann diskutier´ am Besten erstmal hier mit den anderen darüber und schreibe - falls du der Meinung bist, dass du im Recht bist - einen Brief an die IHK.
Gruß Mike |
|
|
|
Verfasst am: 02.12.2003 20:47 |
|
|
also IMHO ist es doch logisch, dass der bilanzgewinn eigenkapital für einen unternehmung darstellt. wieso sollte er überhaupt kfr. fremdkapital darstellen???
mein lehrer hat immer gesagt, dass der bilanzgewinn ganz klar eigenkapital ist.
ist er ja auch!
daher hätten die diesen kleinen satz "bilanzgewinn stellt... FK dar" in die aufgabe mit aufnehmen müssen, und ncih in der formelsammlung, die ich mir doch gar nicht angucke, wenn ich "weiß" wie etwas berechnet wird.
sind schließlich 4 Punkte die dann fehlen (oder 6??) keine ahnung.
was meint ihr??? |
|
|
|
Verfasst am: 03.12.2003 18:27 |
|
|
Hermann, was sagen Sie dazu? Sie scheinen doch Lehrer zu sein. |
|
|
|
Verfasst am: 05.12.2003 19:00 |
|
|
Herrmann hat dazu schon geschrieben. Darüber aber noch weiterhin zu diskutieren ist nicht gerade sinnvoll.
Was deinen Lehrer betrifft. Warum ist das ganz klar Eigenkapital? Der Bilanzgewinn bei einer AG bspw. wird nach der nächsten HV (größtenteils) ausgeschüttet / oder auch nicht. Warum soll man dieses Kapital, was schon bald aus dem Unternehmen fließt, noch als Eigenkapital bewerten. Andererseits ist der Teil, der nicht ausgeschüttet wird, Eigenkapital. Deshalb ist eine Antwort darauf, ob der Bilanzgewinn zum Eigenkapital gehört, nicht einfach mit einem "ja" oder einem "nein" zu beantworten.
Gruß Mike |
|
|
|
Verfasst am: 10.12.2003 18:21 |
|
|
ganz genau: er wird ausgeschüttet ODER AUCH NICHT.
und da die bilanz nun einmal STICHTAGSBEZOGEN ist, zählt m.E. der bilanzgewinn als eigenkapital, da er am BILANZSTICHTAG in der AG ist und sonst nirgendwo.
Aber es ist mir auch egal wie das jetzt gewertet wird. finde es nur ein wenig schade, mit was für kleinigkeiten man uns da fallen stellt.
tschüss |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|