AP Steuerzusammenfassung |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:47 |
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Wie ist ds bei der Div. besteuerung.
Angenommen ich habe 1000Telekomaktie
Div. = 3€
=3000€ Div. Gewinn
Wie versteuer ich denn dann.
3000€
-20%KEST=600
-5,5%Soli=33
________
Gutschrift: 2367€
UNd dann geb ich in der Einkommenssteuerklärung nur noch 1500 an
davon gehen dann noch 1421€ als Single ab
So das ich 79€ noch versteuern müsste!??
Eink. aus KV sind aber 3000 oder? |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:52 |
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In der Steuererklärung müssen die Bruttodividenden in der Zeile für Halbeinkünfteverfahren angegeben werden. Die Halbierung nimmt das Finanzamt vor. |
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Verfasst am: 22.11.2005 17:53 |
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Du teilst die 3000,-EUR : 2!!!! (=Halbeinkunft).
Die gezahlte KESt zzgl. SolZ stellt ja nur eine Vorauszahlung auf die EKSt dar, die dann bei Überzahlung erstattet würde. Die Verrechung erfolgt später auf 1.500,-EUR mit dem pers. EKSt-Satz.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 22.11.2005 18:30 |
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bei dividenden die unter den fsa fallen zahlt der doppelt,oder? |
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Verfasst am: 22.11.2005 19:05 |
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Die 633 sind richtig. Da greift das Halbeinkünftegesetz nicht. Erst bei der Steuererklärung. Die Halbe Dividende wird in der Steuererklärung zum individuellen Steuersatz ( zB. 35%)versteuert.
In dem Beispiel:
1500 * ZB 35% = 525 +5,5%= 525 + 25,88=553,88
DH du bekommst eine Erstattung von 633-553,88= 79,13 EUR.
Falls du einen FSA hattest, der noch nicht ausgeschöpft ist, so wird dieser mit 1500 EUR belastet.
Merkt euch einfach, das Halbeinkünftegesetz ist in der Steuererklärung und gilt für Aktien! |
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