Zusammenfassung Abschlussprüfung Winter 05/06 |
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Verfasst am: 22.12.2005 10:48 |
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haben sie verdient, scheiß Premiere.
40% ist die Aktie gefallen.
Ich glaube die gehen bald Pleite.
Angeblich sollen ja NUR von 3,5 Mio, 0,5 ihr Account löschen bei Premiere. |
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Verfasst am: 22.12.2005 10:49 |
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sorry falsches Thema |
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Verfasst am: 22.12.2005 18:04 |
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Der Put hat mir gestern viel Spaß gemacht :o) daytrading vom feinsten. |
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Verfasst am: 22.12.2005 18:08 - Geaendert am: 22.12.2005 18:16 |
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Laut IHK haben auf Bundesebene immerhin 23 (im Sommer 2005 22,4 %) aller Prüflinge im Fach Rechnungswesen die Note sehr gut bzw. gut erzielt. |
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Verfasst am: 22.12.2005 18:10 |
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Das habe ich auch so gehört. Will dann aber auch nicht wissen wie viele in Rewe unter 50% waren damit dieser Durchschnitt zustande kommt. |
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Verfasst am: 22.12.2005 18:13 - Geaendert am: 22.12.2005 18:15 |
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Im Sommer 2005 hatten 18,4 % die Note 5 in RW; 3,5 % die Note 6. |
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Verfasst am: 22.12.2005 20:36 |
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Ich fände es sehr krass und unfair, wenn einige IHK´s die Prüfung aufwerten und andere nicht. Was bringt dann eine Prüfung, wenn ich die Ergebnisse nicht mit denen anderer Prüflinge vergleichen kann. |
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Verfasst am: 22.12.2005 21:44 |
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Wenn das so kommen würde, würde sich die IHK auf verdammt dünnes Eis begeben.
Jeder der in AWL aufgepasst hat, kennt die Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz. Auch wenn dieses noch nicht durch den Bundesrat gekommen ist (tja scheiss Blockadehaltung der CDU/CSU), gibt es schon die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU.
"Nach § 7 ADG sind Benachteiligungen von Beschäftigten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten."
Jetzt muss wohl nur geklärt werden wie "Herkunft" definiert wird. Im Gesetzentwurf wird ebenfalls die Benachteilung bei Prüfungen erwähnt.
Außerdem heißt es im Entwurf, dass nicht nur zukünftige Benachteiligungen einem gesetzlichen Verbot unterliegen...
Wie gesagt alles sehr interessant...
"Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 ADG vor, wenn eine Person wegen eines der vorgenannten Gründe eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Eine mittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 2 ADG vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen in besonderer Weise benachteiligen können, soweit die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren nicht durch ein rechtmässiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung des Zieles angemessen und erforderlich sind. "
ob sich da wohl wer finden würde, der klagt??? Man weiß es nicht...
p.s. die Industrie u Handelskammer hat vor knapp einem Jahr gegen den Gesetzesentwurf protestiert! Warum eigentlich? |
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Verfasst am: 22.12.2005 22:16 - Geaendert am: 22.12.2005 22:21 |
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Hmm, was soll man dazu sagen. Du solltest Anwalt werden, aber...
Ethische Herkunft hat nicht damit zu tun in welchem Bundesland du lebst, sonder aus welcher Gesellschaftsschicht du kommst.
Es ist ausserdem eine Sache der Nachweisbarkeit. Wie willst du nachweisen, dass du tatsächlich aufgrund deiner ethischen Herrkunft nicht bei einem Vorstellungsgespräch genommen wurdest?
Der Arbeitgeber sagt: "Dein Charakter passt nicht zur Unternehmensphilosophie" und schon wars das.
Die IHK ist eine Eigene Institution, die so weit ich weis keinem wirklichen Kontrollgremium unterliegt. Sie kann ganz alleine entscheiden welche Note sie dir auf deine Prüfung gibt.
Die Frage ist nur, ob die IHK´s der einzelnen Bundesländer unabhängig von einander bewerten oder sich einer Gesamtdeutschen-Richtlinie beugen müssen.
Ich kann dir schon sagen warum die IHK damals protestiert hat. Und zwar aus oben genannten Gründen der Nachweisbarkeit. Es besteht nämlich umgekehrt die Gefahr, dass zum Beispiel ein charakterlich völlig ungeeigneter Mitarbeiter nicht eingestellt wird. Er zieht vor Gericht und behauptet er wäre nicht genommen worden weil er z.B. Muslime ist. Das Gericht gibt ihm Recht und der Arbeitgeber muss ihn einstellen.
Da die IHK eine Institution der Arbeitgeber ist, ist klar dass so etwas gefürchtet wird. |
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Verfasst am: 22.12.2005 22:44 |
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Anwalt lol. Ja studieren wollte ich jetzt ja, aber Jura haha?
so genau kenne ich mich da ja auch nicht aus. Aber wenn man sich das Gesetz so ansieht...
es ist halt die Frage wir "Herkunft" definiert wird. Geht es ausschließlich um die ethnische Herkunft oder kann man es auch so auslegen, dass Azubis aus z.B. NRW ggü Bayern benachteiligt werden.
Es ist halt eine Auslegungssache und vergleichbare Urteile gibt es denke ich nicht.
Auf jeden Fall stände eine solche Entscheidung der IHK auf wackeligen Beinen (nach meinem Rechtsverständnis)
lt §19 Abs 2 gilt das Gesetz auch für Vereinigungen, die einer bestimmt Berufsgruppe angehöre oder eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich inne haben.
Also das ist natürlich alles nur Spekulation eine Leihen, dem mal gerade etwas langweilig war lol. Ich werde nicht klagen. Bei mir steht eh alles relativ fest. Aber wenn es bei mir jetzt ums bestehen ginge, würden so meine Gedankengänge aussehen. |
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Verfasst am: 12.06.2008 22:27 |
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Die endgültige Note wird von Ihrem (!!!) Prüfungsausschuss festgelegt, und der tagt im Januar! |
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