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AP Winter 2013/2014 Ergebnisse
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schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:33
Also aussage zwei wo das wort aktienalage vorkommt ist richtig
schluckauf
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 14:33
Hat wirklich keiner 18 und 19
nic_nic
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2013 14:36
18) 5
19) 4

hatten wir aber alles schon ;)
Nata692
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:36
Bei 18. aufgabe hab ich die letzte mid dem kredit und bei der 19.aifgabe hab ich auch die.letzte antwort....
Pascal94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:38
Habt ihr die Frage mit der Antwort bei 18 + 19?
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2013 14:41
aber brauch der nicht befreite Betreuer zur Anlage eines Sparkontos nicht auch einen Gerichtsbeschluss?
Pascal94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:41
Quatsch, brauch der nicht..er ist ja für die Vermögenssorge da..
nic_nic
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2013 14:43
mündelsichere anlagen sind ohne Zustimmung möglich
zudem ist hier nachvollziehbar wo das geld hin fließt

die Auflösung ist Genehmigungspflicht sowie Verfügungen
des weiteren heißt ja die Eröffnung nicht das geld drauf fließen muss
nino93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:50
kann jemand die Lösungen mit Text von Aufgabe 7-9 mitteilen?
Nice_1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:51
Hat jemand die Aufgaben zu 6 und 7? Und wie meine Vorgänger schon ssagten zu 18 und 19?
Utsch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 14:56
18+19?
Pascal94
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 15:02
Bei einer Aufgabe konnte man etwas mit dem AGB-Pfandrecht ankreuzen..war das evtl eine von 18/19?
Essener26
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 15:07
Aufgabe 3:

Das Betreuungsgericht kann Ausnahmen gestatten

Bei den mündelsicheren Anlagen handelt es sich um eine konservative Anlageform, die in der Regel keine hohen Zinszahlungen erwarten lässt.
Daher gestattet § 1811 BGB dem gesetzliche Vertreter eine andersartige Geldanlage nach vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichtes, z.B. in Aktien oder Wertpapierfonds (meist in Rentenfonds).


!!! Also Ausnahme durch Gericht bei Anlage in Aktien!!!
Cimbom
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 15:13
Also Aufgabe 3

Lösung 2
nino93
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 15:15
kann jemand die lösungen mit text zu den aufgaben 5,7,8,9 hier rein schreiben? wäre super nett!
Leynsen90
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 15:18
hat jemand die aufgaben und kann die irgendwie einscannen und hochladen oder abtippen? :( konnte die nicht mitnehmen -.-
Leynsen90
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 15:19
mir fehlen 6,7,8,14,15,17,18,19,20 :( weiss nich was ich da gewählt hab als lösungen oder was da die aufgaben waren :/
bankerm
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 15:20
Gibt es vllt. irgendwo die Möglichkeit die heutige Prüfung zu bekommen?

Würde mal gern die Ergebnisse vergleichen..vllt. kann sie jemand einscannen. Wäre echt toll.

Bedanke mich für die Antworten.

LG
YXDennisXY2
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2013 15:22
Aufgabe 8:

Herr B. möchte wissen, welche Bedeutung die Dokumentebei der Abwicklung von Auslandsgeschäften haben. Informieren Sie richtig.

1) Durch die andienung der Dokumente kann die Lieferpflicht des Exporteurs ausgelöst werden
2) Mit Dokumenten kann bescheinigt werden, dass die Ware ordnungsgemäß und ohne Mängel geliefert wurde
3)Dokumente werden immer dann eingesetzt, wenn der Exporteur die Zahlung vor der Lieferung erhalten möchte
4) Dokumente werden immer eingesetzt, wenn dem Importeu bei einemoffenen Zahlungsziel ein Kredit eingeräumt werden soll
5) Durch die Übergabe von Dokumenten kann die Verfügungsgewalt über die Ware übertragen werden

Aus meiner Sicht ist 5 richtig.
Essener26
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2013 15:23 - Geaendert am: 26.11.2013 15:42
aber ist es wirklich die "Verfügungsgewalt"?!

Für mich ist es nämlich eher das Eigentum...

Ich hab auch zwischen 1 und 5 geschwankt.

Das könnte eine gute Aufgabe sein, die immer richtig gewertet wird..
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