AP Winter 2013/2014 Ergebnisse |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:33 |
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Also aussage zwei wo das wort aktienalage vorkommt ist richtig |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:33 |
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Hat wirklich keiner 18 und 19 |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:36 |
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18) 5
19) 4
hatten wir aber alles schon ;) |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:36 |
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Bei 18. aufgabe hab ich die letzte mid dem kredit und bei der 19.aifgabe hab ich auch die.letzte antwort.... |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:38 |
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Habt ihr die Frage mit der Antwort bei 18 + 19? |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:41 |
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aber brauch der nicht befreite Betreuer zur Anlage eines Sparkontos nicht auch einen Gerichtsbeschluss? |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:41 |
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Quatsch, brauch der nicht..er ist ja für die Vermögenssorge da.. |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:43 |
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mündelsichere anlagen sind ohne Zustimmung möglich
zudem ist hier nachvollziehbar wo das geld hin fließt
die Auflösung ist Genehmigungspflicht sowie Verfügungen
des weiteren heißt ja die Eröffnung nicht das geld drauf fließen muss |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:50 |
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kann jemand die Lösungen mit Text von Aufgabe 7-9 mitteilen? |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:51 |
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Hat jemand die Aufgaben zu 6 und 7? Und wie meine Vorgänger schon ssagten zu 18 und 19? |
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Verfasst am: 26.11.2013 14:56 |
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18+19? |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:02 |
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Bei einer Aufgabe konnte man etwas mit dem AGB-Pfandrecht ankreuzen..war das evtl eine von 18/19? |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:07 |
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Aufgabe 3:
Das Betreuungsgericht kann Ausnahmen gestatten
Bei den mündelsicheren Anlagen handelt es sich um eine konservative Anlageform, die in der Regel keine hohen Zinszahlungen erwarten lässt.
Daher gestattet § 1811 BGB dem gesetzliche Vertreter eine andersartige Geldanlage nach vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichtes, z.B. in Aktien oder Wertpapierfonds (meist in Rentenfonds).
!!! Also Ausnahme durch Gericht bei Anlage in Aktien!!! |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:13 |
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Also Aufgabe 3
Lösung 2 |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:15 |
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kann jemand die lösungen mit text zu den aufgaben 5,7,8,9 hier rein schreiben? wäre super nett! |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:18 |
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hat jemand die aufgaben und kann die irgendwie einscannen und hochladen oder abtippen? :( konnte die nicht mitnehmen -.- |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:19 |
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mir fehlen 6,7,8,14,15,17,18,19,20 :( weiss nich was ich da gewählt hab als lösungen oder was da die aufgaben waren :/ |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:20 |
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Gibt es vllt. irgendwo die Möglichkeit die heutige Prüfung zu bekommen?
Würde mal gern die Ergebnisse vergleichen..vllt. kann sie jemand einscannen. Wäre echt toll.
Bedanke mich für die Antworten.
LG |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:22 |
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Aufgabe 8:
Herr B. möchte wissen, welche Bedeutung die Dokumentebei der Abwicklung von Auslandsgeschäften haben. Informieren Sie richtig.
1) Durch die andienung der Dokumente kann die Lieferpflicht des Exporteurs ausgelöst werden
2) Mit Dokumenten kann bescheinigt werden, dass die Ware ordnungsgemäß und ohne Mängel geliefert wurde
3)Dokumente werden immer dann eingesetzt, wenn der Exporteur die Zahlung vor der Lieferung erhalten möchte
4) Dokumente werden immer eingesetzt, wenn dem Importeu bei einemoffenen Zahlungsziel ein Kredit eingeräumt werden soll
5) Durch die Übergabe von Dokumenten kann die Verfügungsgewalt über die Ware übertragen werden
Aus meiner Sicht ist 5 richtig. |
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Verfasst am: 26.11.2013 15:23 - Geaendert am: 26.11.2013 15:42 |
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aber ist es wirklich die "Verfügungsgewalt"?!
Für mich ist es nämlich eher das Eigentum...
Ich hab auch zwischen 1 und 5 geschwankt.
Das könnte eine gute Aufgabe sein, die immer richtig gewertet wird.. |
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