Ergebnisse Programmierter Teil |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:03 |
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Kann mir bitte jemand den Aufgabensatz zukommen lassen?
Wir durften leider auch gar nichts mitnehmen oder uns die Lösungen auf einen extra Zettel schreiben!:-(
Saskiabluemel@web.de
Dankeschön :) |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:05 |
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@ phanta
Der Kreditbetrag ist ja 20.000 Euro, demnach hättest du es unterbesichert und ein Blankoanteil, somit muss es mehr als 20.000 sein was im Depot ist |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:09 |
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Kann auch mir bitte jemand die Aufgaben schicken ;-)
TimoReul@web.de
Vielen Vielen Dank !!! :) |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:09 |
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was generell ist noch mal an A14/4 falsch???? |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:10 |
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Ihr Lieben,
bitte schickt es mir auch zu an: chinesenmaus@gmx.de
Das wär sooo supi!
=)
Danke! |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:11 |
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@Phanta:
20 000€=80%
100%=25 000€
25 000€: 101%=24800€ ( auf volle 100€ aufgerundet) |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:12 |
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@phanta:
Die Frage war aber nach dem NW der als Sicherheit dient....
BWert muss >=20000 sein
Bwer= 0,8*NW*1,01
setzen wir mal nur 20000NW als Bwert ein...
20000/(0,8*1,01) = NW = 24 752,4752 => 24800
@ Ninschen : Nein also....
Zuteilung JA & Sperrfrist Nein + Wohnbauwirtschaftliche Verwendung => WoP + ASZ kommen drauf |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:13 |
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ich glaube,dass 14 1 falsch ist, da diese beschreibung auf die wop zutrifft und nicht auf die asz |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:13 - Geaendert am: 11.05.2010 18:14 |
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Hey wir mussten leider auch alles abgeben... Kann mir vielleicht auch mal jemand die Aufgaben schicken?! Meine Lösungen weiß ich noch ungefähr... Vielen Dank schonmal !!
gelimania@gmx.de
Die Hauptsache geschafft... Viel Erfolg für morgen...
LG |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:16 |
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Hey! wurde überhaupt irgendwo schon eine Musterlösung veröffentlicht für den programmierten Teil? |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:20 - Geaendert am: 11.05.2010 18:22 |
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Die Arbeitnehmersparzulage erhält man erst nach der Sperrfrist von 7 Jahren. Vorher kommt man nicht dran, egal für was man den Bausparer verwendet.
Die Wohnungsbauprämie erhält man erst beim Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung. |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:20 |
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hey ihr!
kann mir bitte auch einer die aufgaben schicken?
tanjafrerichs@yahoo.de
vielen dank!
lg |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:21 |
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WoP bekommst du ja IMMER wenn du es Wohnbauwirtschaftlich verwendest und es ZUGETEITL wurde....
stell dir vor du schließt am 01.01.2010 eine BSV ab
du zahlst VL + Eigenbeitrag ein so, dass du volle WoP und ASZ bekommst
am 30.05.2015 bekommst du die Zuteilung und entschließt dich von den 3000Euro für deine Wohnung eine neue Küche oder ne heizung oder was auch immer... zu kaufen aber das darlehn nicht zu nutzen
Dann währ ja die WoP drin, weils Wohnbauwirtschaftlich is. ASZ wär aber weg weil die 7 Jahre nicht abgelaufen sind....
Da du aber Wohnbauwirtschaflich verwendest behälst du beides....
Die WoP is ja vollkommen egal, die bekommste ja so oder so nur bei Wohnbauwirtschaftlicher Verwendung |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:23 |
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"Dann währ ja die WoP drin, weils Wohnbauwirtschaftlich is. ASZ wär aber weg weil die 7 Jahre nicht abgelaufen sind....
Da du aber Wohnbauwirtschaflich verwendest behälst du beides...."
Das widerspricht sich aber nun. |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:24 |
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Ich hab grad nochmal gegooglet... siehe da Wikipedia:
"Die Arbeitnehmersparzulage wird aber erst zur Auszahlung fällig
* mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
* mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
* mit Zuteilung des Bausparvertrags oder
* in den Fällen unschädlicher Verfügung."
is doch eindeutig oder? ich such nochmal im 5. VermBG |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:25 |
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Wenn der Bausparvertrag nach 5 Jahren zugeteilt wird, erhält man bei wohnwirschaftlicher Verwendung die WoP.
Die Arbeitnehmersparzulage würde hier WEGFALLEN, da die 7 Jahre nicht vollendet sind.
Es ist egal, ob man wohnwirschaftlich verwendet oder nicht bei der Arbeitnehmersparzulage!
Prämienunschädliche Verfügungen nur nach ABLAUF der Sperrfrist von 7 Jahren!! |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:27 |
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ganz deiner meinung :-D |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:29 |
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hey kann mir jemand vielleicht die aufgaben einmal schicken
:-) das wäre supa!
danke
ottitrenk@web.de |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:32 |
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Auszug 5. VermBG §13:
(5) Der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage entfällt rückwirkend, soweit die in den §§ 4 bis 7 genannten Fristen [Standartfristen 7 Jahre...; Anm. von xxschnuffelxx] oder bei einer Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 [Bausparvertrag; Anm. von xxschnuffelxx] die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4[Sparverträge zum Eigentumserwerb; Anm. von xxschnuffelxx] und Abs. 3 Satz 1 [Direkt für Bau o.ä. verwendet; Anm. von xxschnuffelxx] des Wohnungsbau-Prämiengesetzes vorgesehenen Voraussetzungen nicht eingehalten werden."
Noch Fragen? |
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