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Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:42
was habt ihr eigentlich bei der letzten antwort möglichkeit beim konventionellen sowie programmierten teil. ich jeweils eine 1, wobei ich im nachhinein mal lieber doch noch 2 min länger lesen hätte sollen ;)
Flo3k
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:43
Eine Kaufoption ist ein Kaufvertrag.

Der Verkäufer bietet dem Käufer an das Haus innerhalb einer betimmten Frist zu kaufen, wenn der Käufer dann sagt er möchte kaufen kann der Verkäufer nicht mehr widersprechen -> Kaufvertrag und damit schuldrechtliche Einigung.
Zwucki1987
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2009 13:44
was war aufgabe 6 7 und 17? wie waren die aufgabenstellungen?
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:45
und was war aufgabe 11?
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:47
die 4 fehlen mir auch noch für dieses ergebnistool hier, eins davon war lohnabtretung und ein anderes das mit aval... aber keine ahnung was genau.
JulianK
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2009 13:49
6,7,11,17 wurden ja gerade schon erwähnt, dass die noch offen sind.

Wie stehts denn mit 17 und 19? 17 habe ich gar keinen Plan mehr, 19 weiß ich noch das es ums Devisengeschäft ging. Müsste aber die Antworten ausgeschrieben hören, damit ich weiß, was ich da genommen habe..
Janse88
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2009 13:50
@flok:

und damit ist es der antrag zum vertrag.....annahme und damit vertragsabschluss war später ;)
susi2886
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:50
"Eine Kaufoption ist ein Kaufvertrag.

Der Verkäufer bietet dem Käufer an das Haus innerhalb einer betimmten Frist zu kaufen, wenn der Käufer dann sagt er möchte kaufen kann der Verkäufer nicht mehr widersprechen -> Kaufvertrag und damit schuldrechtliche Einigung."

Hast du damit nicht deine Aussage wegargumentiert? Einmal sagst du eine Kaufoption ist ein Kaufvertrag und dann sagst du nach der Annahme der Option entsteht ein Kaufvertrag :-)
susi2886
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 13:51
@Janse88

Ja, so seh ich das auch. Ein Kauvertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Erst nach Annahme der Option entsteht ein Kaufvertrag.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2009 14:02
Ich hab zwar nicht mitgeschrieben und kenne die Aufgabe nicht im Wortlaut, aber bei einer Kaufoption macht der Verkäufer einen Antrag welcher in einer vorher festgelegten Frist durch den Käufer angenommen werden muss, geschieht dies nicht verfällt dieser Antrag. Durch Ausübung dieser Option entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag nicht aber mit dem bloßen eingehen der Option. Damit entsteht lediglich zweiseitige Einigung über die Option an sich falls diese entgeltlich veräußert wurde.
TheBrain2
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2009 14:04
Ich hoffe sehr, dass jemand noch die Aufgaben in den Rechner mit einstellt, denn ich habe absolut garkeinen Plan mehr was die Fragen zu den hie rgeposteten Lösungen waren.
Flo3k
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 14:04
M.m.n. ist der Antrag das Angebot der Option, die Annahne eben die Zusagen dass die Option besteht. -> Verpflichtungsgeschäft.

Die Ausübung der Option ist das Erfüllungsgeschäft.

Darüber lässt sich aber in der Tat streiten.
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2009 14:17
Wieso? Welche "Verpflichtung" gehe ich als Käufer der Option denn ein? Gar keine. Das ist doch der Sinn der Option, genau so verhält es sich ja bei der Kapitalmarkt-Option -> bedingtes Termingeschäft (Option); unbedingtes Termingeschäft (Future).
tinatime
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2009 14:18
Hey...so also ich hab mich mal bei der IHK erkundigt und wir müssen denen schriftlich mitteilen warum wir z.B. Nr 8 anfechten wollen. (geht auch per Mail)

Die leiten dann alles weitere in die Wege.
So...und nun noch schnell für morgen lernen!! :--)
Ich hab keine Lust mehr...aber Endspurt!
Lg Tina
Flo3k
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 14:20 - Geaendert am: 24.11.2009 14:20
Wieso? Welche "Verpflichtung" gehe ich als Käufer der Option denn ein? Gar keine.


--------------------


Doch, klar! Zahlung einer Prämie. Die Option lässt der Verkäufer sich natürlich bezahlen. Die Option an sich ist definitiv eine schuldrechtliche Einigung, fraglich ist nur ob sich dass schon auf den schuldrechtlichen Kaufvertrag bezieht...
Ich verstehe dass auch eure Meinung berechtigt ist!
daor48282
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2009 14:23
WO WERDEN DENN DIE VORLÄUFIGEN LÖSUNGEN DER IHK VERÖFFENTLICH ...

AUF DER HOMEPAGE VON DER IHK???
Mauerblume88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 14:28
die fünf bei der scheckfrage hab ich aus folgenden gründen weggelassen:

EINDEUTIG kann nicht erkannt werden wieviele scheckinhaber es gibt. wenn keiner indossiert hat, kann das auch keiner nachvollziehen?!
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2009 14:33
Deswegen schreibe ich ja, das falls die Option entgeltlich zustande kommt, natürlich Antrag und Antragsannahme vorliegen muss aber in eurem speziellen Fall ging es doch um ein Haus oder sowas.

---

Es gibt keine vorläufigen IHK Ergebnisse. Die Ergebnisse werden im Internet mitgeteilt wo man sich einloggen muss. Dort sieht man dann sein eigenes Ergebnis und den Schnitt.
Mauerblume88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2009 14:33
also ich habé die grunderwerbssteuer nur auf das grundstück gerechnet ---> auf 80000.

logi´sche begründung: das vermeidliche haus steht noch gar nicht. der kauf bezieht sich nur auf das grundstück. also kann die steuer auch nur darauf gerechnet werden.

das haus fällt in die berechnung rein WENN es bei KAUF schon steht. :-)
daor48282
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2009 14:34
Aber es gibt von der IHK doch immer vorläuige Ergebnisse. Die haben wir in der Schule teilweise doch auch bekommen!?
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