BBL Prüfung Winter 2007...so leicht war die |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:28 |
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sind dann alle 8 point futsch?
oder gibbet da noch punkte für? |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:30 |
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das kann ich dir leider nicht sagen, denke es eíst abhängig von dem lehrer, der deine fälle kontrolliert. hoffe für dich, dass nicht alle weg sind, denn dann siehts ja mal echt scheiße aus. dann würden dir schon bei dem fall minimum ca. 26 % fehlen. |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:31 |
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und ich hab den Freistellungsauftrag verplant :( |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:31 |
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ja,das wäre echt doof..weil die restlichen fälle top gelaufen sind..und das konventionelle auch..so en mist.. |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:32 |
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Nochmal zur 20. Aufgabe
Ich hab nicht die 5 genommen.
Die Formulierung hat mich total gestört, weil da steht, dass dann ein anderes KI noch ein Zahlungsversprechen abgibt. Aber es handelt sich ja nicht um ein beliebiges anderes KI sondern um das KI von dem Importeur ... Irgendwie warn viele Fragen total verschwommen gestellt und die Antworten dazu auch ...Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:32 |
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aber das gibt sicherlich nen Folgefehler ... |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:36 |
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@ boerny21
Aufgabe 13
Ihr Kunde Uwe Liebetrau hat kürzlcih eine Ausbildung begonnen. Von seinem Arbeitgeber erhält er 39 EUR VL. Her Liebetrau hat Anspruch auf AN-Sparzulage.
Welche Aussagen treffen zur AN-Sparzulage zu.
Lösungen:
3. Herr Liebetrau kann zusätzlich zu den vom AG auf einen Bausparvertrag geleisteten VL weitere 400 EUR pro Jahr über seinen AG zulagenbegünstigt in Beteiligungsvermögen anlegen. ( PS hab ich nicht genommen *gg*)
6. Für die Anlage der VL in einen gemischten Fonds erhält Herr Liebetrau nur dann AN-Sparzulage, wenn der Fonds einen Aktienanteil von mindestens 60 % aufweist.
Aufgabe 14
Hier gehts über die sperrfristen zu o.g. VL-Vertrag.
Antwort 5
Wenn Sie nach der Ausbildung mindestens ein Jahr lang ununterbrochen arbeitslos sein sollten, können sie zulagenunschädlich über das guthaben verfügen, sofern die Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Verfügung noch besteht.Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:39 |
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Bei der Aufgabe mit dem Stückzinstopf gell, musst ich den jetzt abziehen von den Zinsen, die er aus der Schuldverschreibung zum 01.12. bekommt??
Also ich hab den FSA und die gezahlten Stückzinsen abgezogen, darauf dann ZAST und Soli gerechnet.
Weil meine Schulkollegen haben alle nur den FSA abgezogen. ...????
Wäre echt nett wenn mir das jemand sagen könnte |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:42 |
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danke!
ja bei 13 hab ich 3+4 glaub ich, müsste dann ja 3 Punkte geben! sehr schön...
und bei 14, wenn das stimmt was du sagst, dann da volle punktzahl!! :---))))
wenn du mir die aufgaben 9+10 auch noch so in diesem stil verklickerst, bekommst du von mir persönlich das Bundesverdienstkreuz :-) |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:42 |
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ne der Stückzinstopf wird abgezogen ;)
obwohl ich den FSTA verplant hab *g* |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:43 |
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Danke für die Aufgaben!!
Die Stückzinsen müssen abgezogen werden.
Also in etwa das hier:
910
-Stückzinsen
-FSA Restbetrag
------
zu versteuernde Zinsen (ca. 200,-)
910 - ca. 20,- ZAST und ca. 2,- SolZ = ca. 878,- |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:50 |
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Ich hatte allerdings ca. 60 EUR ZAST ... Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;)) |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:50 - Geaendert am: 19.11.2007 17:00 |
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Ist das sicher mit dem Stückzins? Im Kompaktwissen steht nämlich, dass man die Stückzinsen in der Einkommenssteuererklärung mit angeben muss, damit man dann die zu viel gezahlten Steuern zurückbekommt.
Ist mein Buch falsch?
Also so gut wie euch gings mir net, hab zwar gelernt wie ne verrückte und finde auch, dass ich jetzt viel weiß, aber ich war zu nervös.... =(
Hätt vielleicht auch nochmal die einfachen Sachen besser anschauen sollen |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:51 |
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bei ner zast von 10 % und soli von 1 % hättest du recht..sind wohl eher knapp über 60 euro.. |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:51 |
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also ich hab 60,77 ZaST und 3,44 Soli.
dann komme ich insgesamt auf 845,79 Gutschrift. |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:53 |
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jo, das kann auch sein. hatte das jetzt auch nur aus dem kopf. aber klar, dass 30% von 200,- nicht 20 euro sein können. sorry für den fehler! |
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Verfasst am: 19.11.2007 16:56 |
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Hallo
Kann mir einer sagen was bei Aufgabe 4 bei der 1 falsch ist?
Lt. Kompaktwissen müsste die doch richtig sein?
Danke |
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Verfasst am: 19.11.2007 17:01 |
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Ich habe da auch Antwort 1 genommen, da:
Notwendig: Verpfändung des Sparguthabens an den Vermieter
Durch die Verpfändung wird der Vermieter Pfandgläubiger der Einlage und ist allein verfügungsberechtigt.
Weiß also auch nicht was an 1 falsch sein sollte! :-) |
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Verfasst am: 19.11.2007 17:04 |
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Pfandgläubiger
Gläubiger der Einlage aus Sicht der Bank bleibt der Kunde, der das ja auch in seinem FSA berücksichtigen kann, der Vermieter ist nur wirtschaftlich Berechtigter. |
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Verfasst am: 19.11.2007 17:04 |
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Wer schreibt eigentlich morgen die "leichte" WISO und wer die schwere? is des nach bundesländern? und wer schreibt die früh? is RW alles gleich? |
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