Themen Abschlussprüfung 2010 |
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Verfasst am: 11.05.2010 15:02 |
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hallo...
kann mir mal jemand erklären wann man durch die gesamte prüfung durchgefallen ist und wann man bestanden hat??? und wie es sich mit ergänzungsprüfungen verhält?
grüssle |
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Verfasst am: 11.05.2010 15:12 |
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soweit ich das verstanden habe musst du insgesamt über 50% kommen.
hast du in einem über 30%, kannst es aber durch die anderen ausgleichen, dann hast du trotzdem bestanden. unter 30% ist man dann durchgefallen. aber genau weis ichs au net..
--> --> ich hätt so gern die aufgabensätze.. habt nicht wenigstens einer nen scanner?
;) |
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Verfasst am: 11.05.2010 15:25 |
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hab was zur aufgabe 14 entdeckt:
- nur bei der wohnungsbauprämie kann man vor sperrfrist verfügen
Verfügung über bausparsumme:
- für zahlung Arbeitnehmersparzulage muss gemäß VermbG zusätzlich die sperrfrist eingehalten worden sein.(bei wohnungsbauprämie genügt zuteilung und wohnungswirtschaftliche verwendung)
würde sagen aufgabe 14 ist strittig |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:02 |
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@Susan88
Wann habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden?
* Wenn du im Gesamtergebnis und in drei Fächer nicht mindestens ausreichend erreichst.
* Wenn ein Fach mit ungenügend bewertet wird.
* Wenn du nicht die mündliche Ergänzungsprüfung bestehst.
Unter welchen Bedingungen kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung machen?
Sind in der schriftlichen Prüfung die Leistungen in bis zu zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet worden, so kannst du in einem der mit mangelhaft bewerteten Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
vgl.
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=301 |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:07 |
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dankööööööööööööö ;) |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:56 |
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Also im glorreichen Kompaktwissen steht auf Seite 142, dass Arbeitnehmersparzulage erhalten bleibt, wenn Bausparvertrag zugeteilt wird und die Mittel für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden |
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Verfasst am: 11.05.2010 17:06 |
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stimmt, der divnachteil wird zugeschlagen - fuck... |
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Verfasst am: 11.05.2010 17:44 |
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Quatsch, der Dividendennachteil wird abgezogen.
Nur wenn man die unsinnige Formal mit ‘ner Klammer darstellt wird logischerweise aus ...- ...- ... ein .... - (...+..) .. ;)
0,51 EUR für ein BR hätte ich demnach auch. |
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Verfasst am: 11.05.2010 17:56 - Geaendert am: 11.05.2010 17:56 |
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Ich fand den freien Teil echt beschissen,
hoffen wir das es morgen besser wird... |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:18 |
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hahaha stimmt ich bin schon ganz im eimer vor lauter rewe und wiso lernen (was ich übrigens jetzt aufgebe und erst mal nen bierchen trinken werde!!!)
Diese komische Formel wäre ja formal
32,19-(26,80+0,80)
---------------------------
8+1
= 0,51 BRW
und ich habe nur 32,19-26,80-0,80 / 9 was ja dasselbe ist!!! |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:38 |
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bier is ne gute idee.. scheiß awl-glücksspiel..
rw is auch son fach da kann ich zwischen 60 und 90 alles schreiben *tired |
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Verfasst am: 11.05.2010 18:59 |
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hey
also mein Fazit: Zeit war zu knapp bemessen -.-" habe bei den Fällen viel zu viel zeit verschwendet, weil man endlose Romane schreiben konnte ( was ich auch getan hab, mein Lehrer meinte: "wenn du nichts weißt, schreib viel - irgendwas finden die schon" :D hoffe das tun die auch....hatte für den 3. Fall und den programmierten Teil dann noch 30 Minuten -.-", sprich ankreuzen ohne nachdenken....gabs hier nicht mal nen Tool wo man die Ergebnisse eintragen konnte?
Glaube morgen kommts nochmal richtig dick... |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:44 |
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@ schmexi
durftet ihr eure lösungen mitnehmen? hast du vllt auch die aufgaben? |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:26 |
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hey
ja durften die Aufgaben für den programmierten Teil mitnehmen und hab mir da meine Lösungen eingetragen, habe nur keinen scanner um die Aufgaben weiterzugeben :( sry |
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Verfasst am: 11.05.2010 23:13 - Geaendert am: 11.05.2010 23:29 |
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Aufgabe 14 ist gar nicht strittig.
zu 1. Wird der Vertrag vor Ende der siebenjährigen Sperrfrist zugeteilt, sind Sparer nicht an die siebenjährige Sperrfrist gebunden, wenn sie den Bausparvertrag für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ nutzen! ---> Anspruch auf ANSP!
Somit sind 1 und 2 richtig.
Selbst, wenn man die 1 nicht 100% weiß, muss man durch das Ausschlussverfahren auf die Lösung kommen.
Die anderen Möglichkeiten sind totaler Schwachsinn und ergeben keinen Sinn.
Nehmen wir Antwort 3) Die Arbeitnehmersparzulage erhält man immer nach einer Sperrfrist von 7 Jahren unabhängig von der Verwendung der Bausparsumme. Somit keine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich.
zu 4) VL können auch Darlehen ablösen.
zu 5) Nein, Einkommensgrenze beträgt 17 900€ beim Bausparer für die ANSP.
zu 6) Abschlussgebühren sind sogar gesetzlich geregelt. |
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