Ergebnisse Programmierter Teil |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:50 |
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Hallo alle zusammen!
Ich hätte auch so gerne die Prüfung um nochmal nachzulesen!
Wenn möglich bitte an
kleinerstern1980@gmx.de
DANKE und morgen viel Glück!!! |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:51 |
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kann mir jemand die Prüfung schicken?
an dikembe@gmx.de danke |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:51 - Geaendert am: 11.05.2010 19:54 |
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warum soll bei 5 bitte die 6 falsch sein??? und vor allem die 1 richtig? wir reden von einer ABTRETUNG!!
"Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im [...] die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar." Quelle Wikipedia.org |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:52 - Geaendert am: 11.05.2010 19:54 |
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Natürlich wird die Police abgegeben, aber durch die Übergabe wird die Abtretung nicht Rechtswirksam. |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:53 |
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also ich kann dir definitiv sagen das wir (Berliner Sparkasse) das nicht machen, wir nehmenen auch keine KFZ Briefe rein.... |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:53 |
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@ xxschnuffelxx
ich gebe dir recht das sich die dividendenrendite ändert, aber mir fehlt da ne jahreszahl vor der Dividendenrendite...die zahl kann ja genauso gut von 2009 sein und somit wurde sie schon ausgeschüttet...finde das undeutlich |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:53 - Geaendert am: 11.05.2010 19:55 |
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"Natürlich wird die Police abgegeben, aber sie wird nicht für die Rechtswirksamkeit der Abtretung abgegeben. "
nein die police wird nicht immer abgegeben... war nen halbes jahr in der gewerbekunden-kreditabteilung ;) |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:54 - Geaendert am: 11.05.2010 19:55 |
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Das meinte ich damit eigentlich, also das die Police nicht für die Rechtswirksamkeit der Abtretung steht.
Sonst müsste sie ja rein genommen werden.
Darum ist die Lösung 1 Falsch. :) |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:56 - Geaendert am: 14.05.2010 17:06 |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:57 |
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10: Vor allem steht in der IHK Formelsammlung VERÖFFENTLICHTE Dividende, nicht ERWARTET, ergo kann die 5 bei der 10 nicht richtig sein?!?!
5: Abtretung hat doch nichts mit Übergabe zu tun, ist ein reiner Vertrag, die Übergabe ist nur eine Sicherung, dass der Kunde sie nicht doch bei Vorlage ausgezahlt bekommt, das hat mit der Abtretung an sich doch nichts zu tun, also ist 1 doch Käse. |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:57 |
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Wäre echt nett wenn jemand die Aufgaben schicken könnte. Man wird ja ganz neidisch wenn ihr alle eure Ergebnisse schon ausrechnen könnt...;-).
deadlydeadmarsh@aol.com
danke nochmal! |
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Verfasst am: 11.05.2010 19:59 - Geaendert am: 11.05.2010 20:02 |
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Meine Meinung zu Frage 5, Antwort 6 ist meiner Meinung falsch weil ich nur in Höhe des Rückkaufswertes sinnvoll abtreten kann, nicht in Höhe der Versicherungssumme. Was nutzt mir ne Versicherungssumme von 200.000€ wenn die nur 400€Rückkaufswert hat ?
und zu aufgabe 10.
6 ist falsch, da ich alleine an der Dividendenrendite nichts sehen kann.
5 muss richtig sein. Die Dividende ist bis zum Beschluss auf der HV nur mutmaßlich. Deshalb erwartete Dividende. |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:00 - Geaendert am: 11.05.2010 20:02 |
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Gefunden bei Wikipedia:
"Die bloße Übergabe der Police ist zur Übertragung der Rechte aus der Lebensversicherung weder erforderlich noch ausreichend, da die Police lediglich Rektapapier ist. Wie beim Sparbuch ist vielmehr eine Übertragung der Ansprüche aus der Police im Wege eines Abtretungsvertrages und die nachfolgende Übergabe der Police an den neuen Gläubiger notwendig. Wegen der Ausgestaltung als qualifiziertes Legitimationspapier darf die Versicherung trotz rechtswirksamer Übertragung nur gegen Vorlage der Police leisten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier
Teilabtretung:
Wird bei der Vergabe des Kredits unbedingt auf eine Absicherung bestanden, sollten die Kunden schon bestehende Versicherungen verwenden.
Einfach der Bank eine Teilabtretung der bestehenden Lebensversicherung anbieten in der Höhe des Kredits.
http://www.versicherung-in.de/absicherung-fuer-den-kredit-die-restschuldversicherung-570/ |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:01 |
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Weil du idr nur den todesfall mit der Versicherung absicherst....
dann bekommste egal wie groß der RKW is die summe ausgezahlt.... Ausserdem ist in der sicherungsabrede idr. immer von einer weiterzahlung durch das KI die rede |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:02 |
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Darum tritt man ja Teilbeträge der Versicherungssumme ab. Weil die Summe meistens zu hoch ist. |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:04 |
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außerdem: wenn du nen kredit von 10.000 absichern willst, verlangt keine bank der welt, dass du ne lebensversicherung mit nem rückkaufswert von 80.000 komplett abtrittst ;) |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:05 |
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Sie haben die Lösung bei der Nr 5 auch eben korrigiert auf 2 und 6 |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:07 |
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hey denkt ihr es gibt bei aufgabe 12 teilpunkte? |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:08 |
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ich glaub, dass dauert noch ein bisschen, bis alle richtigen Lösungen drin sind. Nr. 8 soll jetzt auch 3 sein. Dabei bin ich mir sicher, dass es 5 ist......
Warten wir ab, was sich in den nächsten Stunden ergibt. |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:12 |
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Bei Aufgabe 8 ist die 3 richti :-) Steht gerade so on der Lösung (vorläufig) - denkt ihr dass das richtig is? |
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