Lösungsvorschläge programmiert |
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Verfasst am: 24.11.2011 23:56 - Geaendert am: 24.11.2011 23:57 |
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hiho
ich habe mal eine frage zur pfändungsaufgabe...
ich habe die antwort gewählt:
das jeder das recht hat einen antrag auf umschreibung zum p konto zu stellen, das ki entscheidet ob es eröffnet wird.
viele meinten das das nicht richtig ist. jetzt aber meine meinung wieso es richtig ist:
jeder kunde kann zu 100 banken gehen bei denen er ein konto hat und diesen antrag stellen, die KI´s "entscheiden" dann ob sie es eröffnen indem sie eine schufaabrage starten und prüfen ob schon eins besteht und da man nur eins haben darf müssen die es auch ablehnen.
wie seht ihr das?
lg |
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Verfasst am: 25.11.2011 07:35 |
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capa89 so seh ich das auch,hab in der prüfung auch diese nummer gewählt....aber anscheinend ist das nicht richtig:( |
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Verfasst am: 26.11.2011 17:14 |
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könnte hier noch jemand die richtige antwort rein schrieben und bitte auch begründen wieso diese antwort die richtige ist und nicht meine ? |
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Verfasst am: 26.11.2011 17:59 |
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Hey also Nr. 5 war richtig. Der Pfändungsfreibetrayg von 1029,xx gilt für alle Einkünfte, egal was!
Dein Vorschlag stimmt nicht. Der zweite Teil des Satzes ist nicht korrekt. Das KI hat nicht zu entscheiden. Es muss, wenn der Kontoinhaber das will, auf das P-Konto umstellen.
Keine Garantie, aber so müsste es richtig sein! |
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Verfasst am: 26.11.2011 18:24 |
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Jopp. Ein Ki ist nicht verpflichtet ein P-Konto zu eröffnen, aber es ist verpflichtet, bereits bestehende Konten umzuzstellen und dies auch kostenlos zu machen. |
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Verfasst am: 26.11.2011 20:10 |
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jeder kunde darf nur ein pfändungsschutzkonto haben!
wenn der kunde zu zwei banken geht bei denen er ein konto hat werden ihm nicht beide banken das kto zum pkonto umstellen, da sie vorher die schufaabfrage machen.
welche antwort ist richtg? das mit dme freibetrag halte ich auch nicht für richtig, da auch ein höherer freibetrag festgelegt werden kann |
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