Ergebnisse AP 2009/10 programiert |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:29 |
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Jaaaaa, schnell einscannen und hochladen!
Zum Beispiel auf http://imageshack.us/
Damit würdest uns das Raten ersparen ^^ |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:29 |
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ach ja genau, 17 war glaub ich die mir dem eigentumsvorbehalt... zubehörhaftung usw, aber was waren denn die antwort möglichkeiten? |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:30 |
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Wird die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück gerechnet oder auch zusätzlich auf das Gebäude, was darauf errichtet wird?? |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:31 |
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6 war Gehaltsabtretung
Lösung (ohne Garantie:-)
4. Nach Tilgung Anspruch auf Rückabtretung
6. Wenn die Kundin arbeitslos wird hat die Bank lt. AGB Anspruch auf Nachbesicherung
17 is Sicherungübereignung
Lösung
2. u. U. gehört Maschine zum Zubehör des Grundstücks und haftet schon für eine Grundschuld
4. Maschine muss individualisiert werden |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:32 |
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Ach und noch was: Mit der Dividende: Muss man das Halbeinkünfteverfahren noch anwenden wegen Erträgen aus dem vergangenen Geschäftsjahr (also 2008)?
Wenn ja, wie wird es gerechnet und wenn nein, wie wird es gerechnet? ;D |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:32 |
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Hat jemand eine Übersicht wie viele Punkte es zu welcher Aufgabe gab?
Wär echt toll. |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:33 |
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Kein Halbeinkünfteverfahren. Einfach AbgSt (25%) und davon noch den Soli (5,5%). Achja, beachten, dass du vorher den restlichen FSA abziehst! |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:34 |
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jrqxl, wenn du mit dem Einstellen nicht klarkommst schick Sie mir an flo3k@web.de dann lade ich sie hoch! |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:35 |
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so ich hab endlich alle aufgaben zusammen, jetzt nur noch auf die off. lösungen warten. |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:35 |
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Aber war es nicht so, dass man die Erträge, die vor 2009 angefallen sind (also auch die Dividende für 2008) mit dem Halbeinkünfteverfahren berechnen muss?
(Sorry, dass ich so doof frag, hab nicht bei einer Geschäftsbank gearbeitet und hatte die Prüfung als Externe gemacht, deswegen war ich mir da nicht sicher) :-/ |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:37 |
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Zuflussprinzip würd ich sagen... |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:37 |
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Ich habe die Aufgabe leider nicht mehr im Kopf. Aber ich meine, dass die Dividende in diesem Jahr fließt. Also kein HEV. |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:37 |
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Ich hab die Lösungen quasi so wie ihr, jedochbei Nr. 5 wo der vater für die tochter ne selbschuldnerische bürgschaft übernimmt, da habt ihr die 5, das der kredit erst fällig gestellt werden muss. das muss der doch garnicht. Ich hab da 1, dass er , wenn er das über die firma laufen lässt eine mündliche bürgschaft ablegen könnte. ich wüsste nicht warum das falsch ist. klar keine bank würde das akzetieren, aber nach hgb wäre das in ordnung.
bei aufgabe 4 habe ich 1 5... weiss nicht mehr was für ne aufgabe das war. und bei 12 hab ich 3 und 6.
was meint ihr zu aufgabe 5? |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:39 |
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Kann nicht mündlich bürgen, da dies nicht in seine Geschäftstätigkeit fällt! |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:40 |
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bürgschaft laut hgb nur mündlich wenn´s fürs handelsgeschäft ist, also wenn firma bürgt. hier bürgt er als privatperson |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:40 - Geaendert am: 24.11.2009 15:40 |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:40 |
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als alleinger geschäftsführer einer gmbh?
das sehe ich anders |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:40 |
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oh ne, wenn ich mal die prüfung da hätte... durften die nicht mitnehmen!
also bitte stellt mal jemand das dingen hier rein ;-P
Danke! |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:41 |
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"Ein Vollkaufmann kann auch mündlich bürgen, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist"
Ich glaube das war eine Textil GmbH oder sowas. In dem Fall muss es schriftlich sein |
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Verfasst am: 24.11.2009 15:42 |
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ja er bürgt doch privat für seine person und nicht die gmbh!
hat jetzt irgendwer mal die prüfung hochgeladen? wenn ja wo? |
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