BBL Prüfung Winter 2007...so leicht war die |
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Verfasst am: 19.11.2007 18:50 |
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...und du solltest noch immer die RangSTELLE angeben => 1,3,4,2 |
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Verfasst am: 19.11.2007 18:56 - Geaendert am: 19.11.2007 18:59 |
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Richtig, da in der Grundschuld steht, dass sie im Range vor Abteilung II Nr. 2 eingetragen wird. |
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Verfasst am: 19.11.2007 18:56 |
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Hast du die Prüfung vorliegen ? Ich wüsste gerne mal wie der Originaltext lautet.
Meines Wissens waren doch die genannten Rechte durchnummeriert.
1 = Abt. II Nr. 1
2 = Abt. II Nr. 2
3 = Abt. II Nr. 3
4 = Abt. III Nr. 1 mit Rang vor Abt. II Nr. 2
Die Nummerierung sollte sortiert werden ?
Oder waren den Rechten jeweils die Buchstaben a , b ,c ,d zugeordnet ? |
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Verfasst am: 19.11.2007 18:58 |
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Hej, kann mir vielleicht jemand sagen wie die letzte Aufgabe vom Konventionellen Teil zu lösen war? Das mit dem Beleihungsauslauf? Die Bausparkasse kam doch über die 80 % oder? |
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Verfasst am: 19.11.2007 18:58 |
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Da waren die Buchstaben zugeordnet und du solltest dann die Rangstelle sortieren.
Also nicht a, d, b, d und dadurch dann 1,4,2,3
sondern eben die Rangstelle und dabei steht d an zweiter Stelle , b an dritter, c an 4ter und damit ist 1,3,4,2 richtig.
Ganz am Ende steht als Aufgabe:
"Tragen Sie die jeweilige Rangstelle von 1 bis 4 in das Kästchen der jeweiligen Eintragung ein"
Unten dann mit a), b), c), d) |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:08 |
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@Pubbi Die Bausparkasse liegt auch innerhalb der 80% |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:08 |
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Scheiss IHK. Danke für diese ABC-Scheisse.
Nicht,dass es einem an Fachwissen mangelt...
2002 wars übrigens genau andersrum. |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:09 |
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Lesen solves
thats all
nichts scheiß IHK ... Beim Lösungsbogen wars ja extra noch gestanden A B C D ... |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:14 |
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Wieviel Punkte gabs da?
Ich hoffe 92 % sind auch so noch drin ? |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:21 |
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kabnn mir einer die fragen für den 3 Fall mal so grob sagen wäre nett
danke!!!! |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:32 |
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wie komme ich denn zum inneren Wert von 5,50 ??? das hab ich nich raus aber hey 166,01 EUR das hab ich ....wie auch immer ich das gemacht hab......also ich fand die Prüfung auch Machbar...mal schauen wie es morgen aussieht *daumen drück" |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:34 |
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Wir haben auch keine Angaben mitnehmen dürfen,
kann jemand der ihn hat bitte zu den Fragen 4,5,6,9,10 und 12 posten, was gefragt war und welche Lösungen es gab oder wenigsten ausformuliert was er denkt das richtig ist....
ich würde es gerne vergleichen.
Danke schonmal |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:44 |
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kann mir jemand die lösungen mit beschreibung von 9 und 10 und 4 und 5 sagen bitte?? bitte! |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:48 |
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Hallo,
hier meine Meinung zu einigen der programmierten Aufgaben...
Es wäre nett, wenn hier jemand mal schreiben kann, welche Aufgabe welche Nummer hatte! Dann kann man das hier mal etwas sortieren.
Aufgabe 1:
Antwort lautet 4. Betreuer legitimiert sich immer mit der Betreuungsurkunde und seinem Lichtbildausweis.
Alle anderen Antworten waren hier Unsinn.
Aufgabe 2:
Antwort lautet 5.
Ein Betreuter bleibt immer solange voll geschäftsfähig, sofern kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist.
Beschränkt geschäftsfähig ist daher hier falsch. Die Rechtsfähigkeit kann niemand verlieren, ebenso wird niemand geschäftsunfähig, die Entmündigung gibt es nicht mehr. Den Begriff "teilweise geschäftsfähig" oder was da noch übrig ist, gibt es als Begriff im BGB nicht.
Aufgabe 3:
Antwort lautet 3:
Die Antwort hier war sehr einfach: Der Betreute selber kann einfach abheben soviel er will und wann er will, da er weiterhin voll geschäftsfähig ist. Die Aufgabe sollte hier lediglich in die Irre führen.
Aufgabe 5:
Die Antwortnummern weiß ich nicht mehr. Richtig ist hier zum Widerrufsrecht, dass dieser innerhalb von 14 Tagen in TEXTFORM zu erfolgen hat. Wichtig: TEXTFORM ist ungleich SCHRIFTFORM! Deswegen ist die Antwort mit der Schriftform falsch.
Richtig ist hingegen, dass innerhalb der Frist keine Begründung angegeben werden muss.
Aufgabe 6:
Richtig ist hier die Antwort 5. Ein Verbrauchdarlehen mit Festzins kann mit 3 Monaten Frist gekündigt werden, jedoch erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten. Alle anderen Antworten sind hier Unsinn.
Aufgabe 7:
Hier ist die Antwort "3" Richtig. 5% der Kreditsumme muss ausstehen. Dieses Kriterium erfüllen erst 3 Monatsraten, 2 Raten entsprechen nur 4,8%, das ist zu wenig.
Weiterhin zu ein paar Aufgaben, deren Nummer ich leider nicht mehr im Kopf habe:
Zur Bürgschaft:
1. Zahlt der Bürge nach Inanspruchnahme durch den Sicherungsnehmer die Schuld, so geht die Forderung auf ihn über.
2. Durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erlischt die Bürgschaft. Der Vergleich kann hier zum Pfandrecht gezogen werden, dass ebenfalls akzessorisch ist und mit Rückgabe des Pfandes ebenfalls erlischt.
Zur Aufgabe VL-Anlage:
Eine Doppelförderung der Beträge ist nicht möglich. Mit 39 EUR VL ist der BSV zudem voll ausgenutzt. Es bleibt also nur die Anlage von 400,00 EUR in Form von Beteiligungssparen.
Aufgabe zur Verfügung der VL-Anlage:
Hier ist die Antwort richtig, dass die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr bestehen muss und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch fortbesteht. Alle anderen Antworten sind Unsinn.
Aufgabe 11:
Die Antwort lautet der Reihenfolge nach 1,3,4,2
Das Recht für die Fernleitung (oder was auch immer) ist das älteste und durch nichts beeinträchtigt. Danach folgen zeitlich das Wohnrecht und dann die Grundschuld. Der Grundschuld wurde ein Vorrecht eingeräumt, damit tauschen die beiden den Platz. Das Recht Abt.II Eintrag 3 ist dann so oder so das letzte, da es am jüngsten ist.
Die Aufgabe zur Börse:
Antwort ist hier 3:
Zum Börsenpreis erfolgt der größtmögliche Umsatz. Das ist immer so, sonst wäre es keine Börse. Alle antworten sind falsch und widersprechen der Logik des Handelsplatzes Börse.
Aufgabe 18:
Antwort ist hier 5,50 EUR. Die Differenz zwischen Preis des Underlying und dem Börsenwert beträgt 16,50 EUR. Da jedoch ein Bezugsverhältnis von 3:1 gilt, entfallen je 5,50 EUR innerer Wert auf einen OS.
Aufgabe 19:
Antwort ist hier 166,01 EUR. Die Aufgabenstellung erforderte hier, die Kaufpreis der OS mit einzubeziehen. Bei 166,00 EUR stehen Aktie und OS gleich, ab 166,01 ist die Gewinnzone erreicht.
148,01 EUR erscheint je nach Interpretation der Antwort aber auch richtig. Evtl. wird die IHK die Aufgabe prüfen (reine Vermutung von mir).
Aufgabe 20:
Hier ist richtig, dass ein KI ein Zahlungsversprechen abgibt. Wenn das Akkreditiv bestätigt ist, so geben sogar zwei Banken ein zahlungsversprechen ab.
Aufgabe 21:
Richtig ist hier Antwort 1:
Der Exporteur bringt lediglich die Ware auf das Schiff, für alles kommt er nicht auf. Welches Schiff da am Hafen steht, eventuelle Versicherungen oder sonstwas ist hier uninteressant. Über die Reeling und weg damit...
So, dann lasst mal weitersammeln.
mfg
FPM |
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Verfasst am: 19.11.2007 19:54 |
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kann noch jemand die antworten, bei aufgabe fünf mit der widerrufsbelehrung aufzählen, wär echt hilfreich? |
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Verfasst am: 19.11.2007 20:05 |
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Hey ihrs!
Hat vielleicht jemand noch eine Ahnung was die Aufgaben 8,9,10,12 waren und kann seine Lösung hinzu schreiben?
Das wäre super nett! :o)
Viel Erfolg morgen!! |
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Verfasst am: 19.11.2007 20:09 |
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hey leute sagt mir mal jemand, der die letzten wiso prüfungen für den außenhandel verglichen hat, was die schwerpunkte waren?? die prüfungen waren ja alle recht ähnlich aufgebaut. vielen dank. |
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Verfasst am: 19.11.2007 20:14 |
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- da war noch ne Aufgabe zu WPHG
- dann noch eine zu so ner Industrieanleihe
- dann noch eine oder 2 zur SÜ |
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Verfasst am: 19.11.2007 20:22 |
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Ich will noch mal was zu der heiß diskutierten Fragen bzgl. der Option was sagen. Hab ich eben schon mal, aber ich werd mir eigentlich immer sicherer, dass nur 148,01 richtig ist:
Die Aufgabe bezieht sich auf den Käufer der Option Herrn Sonstwas, weiß den Namen gerade nicht mehr und man sollte entscheiden ab welchem Kurs der Erwerb der Aktie über den Optionsschein günstiger als direkt die Aktie zu kaufen.
Um das fährt einmal von hinten aufzuzäumen. Wer 168,01 geschrieben hat, sagt doch indirekt, dass bei einem Kurs von z.B. 160 €, der Erwerb über die Börse günstiger ist, als ber die Option, das ist aber falsch wie folgende simple Rechnung zeigt:
160 + 18 --> 178
148 + 18 -> 166 (insgesamter ihm enstandener Aufwand).
Da er die Aktie lt. Aufgabenstellung auf jeden Fall haben will und auch nicht nach dem Break-Even-Point (das wäre ja 168) gefragt ist, ist er bei 148 € Börsenkurs indifferent, weil er ohne Spesenbetrachtung für beides gleich viel bezahlen muss. Folglich ist es der Erwerb der Aktien ab einem Börsenkurs vo 148,01 € günstiger, da er beim Erwerb einer Aktie über die Option insgesamt 0,01 € spart! |
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Verfasst am: 19.11.2007 20:22 |
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Zur Aufgabe 20: DIe Antwort mit ERA ist falsch, da der Importeur damit nix zu tun hat. Wenn überhaupt dann der Exporteur bzw. die Bank des Importeurs.
AUßerdem ist die Aussage mit dem bestätigten Akkreditiv richtig. Meines Wissens muss es einfach eine "höhere Bank" sein (bspw. EZB, Weltbank) die das zweite Zahlungsversprehen abgibt. |
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