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BBL Prüfung Winter 2007...so leicht war die
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T-1000
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 20:35
166,01€ sind defintiv richtig !
Danio84
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2007 21:04
wie schaut das aus mit falschen rechnungen rechen die mit meinem ergebniss alels durch hab dadurch bei mir ganz andere Beleihunsggrenzen raus udn monatliche raten etc....
Koven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 21:14
-dann war noch ne aufgabe zur mietkaution
- eine zur zession
- und ne baufi mit dem grundstück und der verwertung
ChristianZ
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 22:50
also--- auch ich möchte meinen senf mal abgeben :-)
zudem was so die größten streitpunkte sind:

ich hab bei der letzten aufgabe leider nicht die 1, diese ist aber nach prüfung im grill richtig. (zum vergleich: siehe Grill (bei mir Seite 462) unter 6.1.3.1 im Auslandsgeschäft in den folgenden grauen Kästen Rechte und Pflichten bei FOB unter Punkt a4, da stehts!)

beim akkreditiv hab ich auch 2 und 5. eine bank gibt ein abstraktes zahlungsversprechen ab und eine weitere bestätigt. ob die nun höher, tiefer oder weiß der geier ist, ist irrelevant.

bei den optionsscheinen hab ich auch 166,01! Denn:
gefragt ist, ab welchem Aktienkurs die Ausübung der Option für den in der Aufgabe genannten Kunden unter den o.g. Bedingungen sinnvoller ist als ein Direkterwerb. Und in der Aufgabe stand, dass er die Optionsscheine bereits damals zu 6 EUR das Stück erworben hat. D.h. die sind gezahlt und stellen einen Aufwand für den Kunden dar. Somit macht er erst - gesamt betrachtet - Gewinn, wenn die Aktie 166,01 EUR erreicht. Im reinen Vergleich Basiswert - Aktienkurs erscheinen die 148,01 logisch, aber m.E. war das hier nicht gefragt.

Stückzinstage sind 140. Wie schon erwähnt vom 04.07.07 bis 20.11.07 einschließlich. Nach act/act sind das 140. Bei der Berechnung der Stückzinsen habe ich 366 Tage als Basis genommen, da die Zinsperiode den 29.2.2008 mit einschließt!

Ein Kontobevollmächtigter kann im gewöhnlichen Umfang der Kontovollmacht KEINE Kredite erhöhen oder beantragen, sondern nur darüber verfügen.

Bei der Berechnung der Zinsgutschrift aus der Bundesanleihe stimme ich mit dem Weg überein:
Zinsertrag 910
- Stückzinsen (gezahlt)
- freies FA Volumen
=Steuer Basis
Letztendlich kommt irgendwie was mit 845 oder so raus.

Bei den Verzugsraten habe ich auch 3 Raten raus, da eine UND Bedingung genannt ist. Mindestens 2 Raten in Folge Verzug UND hier 5% des Darlehensnennbetrags. Der Nennbetrag ist m.E. der ursprünglich beantragte Kredit, was hier zu 3 Raten führt.

Die Rangfolge der Grundbucheintragungen ist
1. Leitung
2. Grundschuld (Vorrangeinräumung)
3. Wohnrecht
4. Wegerecht

Ein Betreuer ohne Einwilligungsvorbehalt (der sich m.E. nach durch Bestallungsurkunde und Perso ausweist) sorgt nicht dafür, dass der Betreute beschränkt geschäftsfähig wird; er bleibt voll geschäftsfähig!

Bei der Aufgabe bezüglich der Geschäfte, die ein Betreuer mit der Bank machen darf, hab ich wohl ne exotische Lösung. Ich hab mich daran gestört, dass der Betreute irgendwie nur 2000 EUR verfügen darf, das sollten doch wohl unbeschränkt mehr sein.
Hab stattdessen die Lösung genommen, dass der Betreuer alle seine Vollmachten aus der Verbindung mit dem Betreuten löschen lassen muss. Das hab ich mir so erklärt, dass Kontobevollmächtigte unbeschränkt über Guthaben verfügen können, während für Betreuer gewisse Restriktionen gelten (z.b. Genehmigung bei 3000 EUR Guthaben etc...).

Bei der Mietkaution hab ich, dass der Vermieter säumige Mieten eintreiben kann bei Einhaltung der Fristen. Richtig wäre laut BGB noch gewesen, dass die Zinsen dem Mieter zustehen (was ich leider nicht habe).

Der Einheitskurs an der Börse war hier der, bei dem der größte Umsatz zustande kommt.

Soweit erstmal von mir...
jimbo
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2007 23:08 - Geaendert am: 19.11.2007 23:14
"Denn:
gefragt ist, ab welchem Aktienkurs die Ausübung der Option für den in der Aufgabe genannten Kunden unter den o.g. Bedingungen sinnvoller ist als ein Direkterwerb. Und in der Aufgabe stand, dass er die Optionsscheine bereits damals zu 6 EUR das Stück erworben hat. D.h. die sind gezahlt und stellen einen Aufwand für den Kunden dar. Somit macht er erst - gesamt betrachtet - Gewinn, wenn die Aktie 166,01 EUR erreicht. Im reinen Vergleich Basiswert - Aktienkurs erscheinen die 148,01 logisch, aber m.E. war das hier nicht gefragt."


MIt diesem Zitat widersprichst du dir doch selbst und bestätigst 148,01. ab 148,01 ist ja gerade die Ausübung sinnvoller, als der Erwerb direkt, da er die O-scheine schon hat. Wenn er erst ab 166,01 ausüben würde, würde er doch z.B. bei 160 € Kurs, 12 € zuviel für die Aktie ausgeben!
also ist ab 148,01 die Ausübung der Option günstiger.
Es geht um Ausübung, nicht um neuen Kauf und sofortige Ausübung, was eher die Aufgeldthematik werden und auch NICHT um das allgemeine Gewinnprofil eines Call-Optionsscheins, 168,01 wäre die richtige Grenze, wenn man von Optionsausübung und sofortigem Verkauf des Basiswertes ausgeht (zum Zeitpunkt, als die Scheine 6 € gekostet haben), dann sind nämlich die 18 € Optionsprämie zu beachten!
Es geht einzig allein darum, wann sich für den Herren im Fall die Ausübung der Option lohnt (günstigste Alternative nicht gewinnbringende Alternative), gegenber einem Direkterwerb, und das it definitv ab 148,01 € der Fall!
dani4985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 23:20
Die Frage war doch, wann der Kauf über die Option günstiger ist, als der direkte Kauf der Aktie...haben eine sehr ähnliche Aufgabe in der letzten Wo. nochmal in der Schule gerechnet und da sieht es ganz einfach so aus:
Kosten der Option 18 + Basispreis 148= 166 EUR
Das bezahlen wir insges., wenn wir die Option kaufen, man kann doch den Preis für die Optionen (also die 3x6EUR nicht einfach vergessen). Also, 166,01 ist der richtige Ansatz...

Soviel Stress wegen dieser blöden Aufgabe...in ca. 4 Wochen wissen wir, was richtig ist und solange sollten wir uns doch mal drüber freuen, dass es heute wesentl. leichter war, als ein Großteil von uns erwartet hat :-) und uns nicht noch mehr Stress machen...
jimbo
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2007 23:26
hast recht, außerdem sollten wir jetzt auch schlafen, um morgen fit zu sein ;)

ich bleibe aber trotzdem bei meiner Lösung, da im Gegensatz zu deiner Beispielaufgabe hier die Optionsscheine schon im Depot liegen...aber ändern kann eh keiner von uns irgendetwas mehr ;)
dani4985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2007 23:55
Scheißt doch drauf...nur noch morgen und dann haben wir den ganzen Dreck hinter uns. 50% werden wir wohl alle schaffen :-)

Aber nun mal ein Thema was mich nicht beschäftigt aber intressiert...was ist mit diesem ollen Schwein Bundeswertpapiere (also Fall 2 im kon. Teil) ????
Ich hab das ja pauschal ma nur geraten...
Stückzinsen und so kein Thema aber was geht da ab mit unterschiede Buscha und Anleihe und warum empfehle ich im das??? Hab geraten und voll rumgeeiert in der Hoffnung noch ein paar Punkte zu bekommen.,..
Kann da mal jem was zu sagen? Haben doch sicher schon einige nachgeschlagen bzw. voll drauf???
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2007 00:37
Bundesanleihe wird an der Börse gehandelt, Buschas nicht.
Verkauf der Bundesanleihe täglich an der Börse, Buschas können erst nach einem Jahr 5000,- € je Gläubiger pro 30 Kalendertage zurückgegeben werden.
Buschas jährlich ansteigenden Zins (hab ich aber auch vergessen), Bundesanleihe fixen Kupon.

Das müssten eigentlich alle Punkte bei der Aufgabe gewesen sein!

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2007 09:09
Aber die Vorteile unter Steuergesichtspunkten?

Mir ist da bloß der Kursgewinn eingefallen, aber nicht mehr...
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2007 09:18
Er stand doch kurz vor der Pensionierung. Deswegen Gewinne mit ins nächste Jahr nehmen. Der Gute war ja auch schon 59 Jahre alt. Aufgrund geänderter Einkommensituation andere steuerliche Behandlung seiner Erträge.

Und aufgrund des Kaufs einer Anleihe fallen Stückzinsen an, die den Ertrag der bereits im Depot befindlichen Anleihe, vielmehr deren Zinsausschüttung am 01.12., erhöht. Er hat ja weniger Steuern abzuführen.
flawless22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.11.2007 09:24
zur aufg. 5
Muss der widerruf nicht generell innerhalb der frist geschehen?!
Is ne doofe frage ich weis, aber ich dachte ein Widerruf ist genau deshalb einer, weil er generell innerhalb der frist und ohne Begründung abgegeben wird^^ das hat mich an der Lösung "sofern sie den..." gestört...
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2007 09:36
@sven
mit 59, sinds fei noch paar jährchen... und es war ja die Frage warum genau DIE Anleihe... finde des wage... aber vllt will die IHK genau des hören.... und vorallem da Bundesanleihe järhlich zahlt ... bei bsp. Finanzierungsschätzen hätte ich gesagt okay (angenommen er wäre 63 oder so)...
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2007 09:57
Er hat die Bundesanleihe ja auch unter pari (glaub bei 94%) gekauft, also steuerfreie Kursgewinne!

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socke
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Verfasst am: 20.11.2007 10:02
yo des hab ich ja
aber in der aufgabe waren 2 punkte gefordert..
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2007 10:22
Stimmt! Anleihe war unter pari. Darauf bin ich nicht eingegangen.

Wobei eben auch erwähnt war, dass er kurz vor der Pensionierung ist. Oder nicht? Meine ich zumindest in dem einleitenden Satz der Aufgabe so gelesen zu haben. Deswegen meine Antwort.

Oder ich habe nen totalen Hau weg. Aber den hatte ich so oder so gestern weg.
Ich bin mir so verflixt unsicher, ob ich auch leserlich genug geschrieben habe. Wobei die Lehrer ja bestimmt die ein oder andere Sauklaue zu lesen kriegen.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2007 11:13
@sven

da kann ich dich beruhigen
ich hab die schlimmste schrift im gesamten landkreis ansbach^^
ne scherz, aber hab scho immer ne 3-4 in der schule gehabt wos noch noten gegeben hat auf schön schreiben und auf der arbeit haben se mich acuh zusammen geschissen... ich hab sicherheitshalber meinen lehrer gefragt ob ich schöner schreiben muss (dafür langsamer). Und er hat gemeint ne schreib so wie immer...
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2007 11:17
Na dann bin ich ja beruhigt :-) Aber man kommt eben total aus der Übung, wenn man jahrelang nicht mehr mit der Hand geschrieben hat und alles am PC abwickelt.

Und wenn ich mal irgendwelche Aufträge per Hand ausfülle, dann ist das auch was anderes, als halbe Romane über Bundesschatzbriefe und Bundesanleihen zu schreiben.
ChristianZ
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2007 19:14
zu der anleihe unter steueraspekten hab ich auch, dass zum einen die rendite nach steuern höher ist als bei einer anderen, weil er kursgewinne steuerfrei vereinnahmt und dann hab ich noch geschrieben, dass durch die jährliche zinszahlung die erträge auf die jahre verteilt werden und somit nicht zuviel auf einmal in einem jahr versteuert werden muss...
bei nem buscha typ b z.b. wird ja alles am ende versteuert!
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2007 19:36
wenn man konkret auf die Frage eingeht ist dies nicht richtig,
da gefragt wird, warum ausgerechnet diese Anleihe...
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