Einspruch gegen einzelne Fragen! |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
)
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2008 08:22 |
|
|
Hey,
also wo legen wir jetzt Protest ein und wie macht man das?
Bin auf jeden Fall dabei |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2008 08:26 |
|
|
Interessant, dass jedes Lehrjahr aufs Neue denkt, die IHK würde sich wegen ein paar Azubis nächstes mal mehr anstrengen...
Was denkt ihr, wieviele Anfechtungen haben in den letzten Jahren zu einer wirklichen Herausnahme von Aufgaben aus der Wertung geführt? :-)
Good Luck anyway... |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2008 12:41 |
|
|
Na also 1-2 Fragen wurden bisher in jeder Prüfung erfolgreich angefochten! Von daher sollte man es wenigstens versuchen... |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2008 13:51 |
|
|
Weiß jmd. die 2. richtige Antwort zur Aufgabe 7 mit den Wandelanleihen?
Die Antwort mit dem gesetzlichen Bezugsrecht halte ich für richtig, da für die Emmission eine bedingte Kapitalerhöhung notwendig ist. Ein Ausschluss des BR ist meines Wissens nur bei Kapitalerhöhungen gegen Einlage bis max. 10% vom GK möglich. |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2008 14:07 |
|
|
@ Kill Casper
Ja dab gebe ich dir recht! Ich denke wir haben auch ein gutes Recht Fragen bzw. Lösungen anzufechten die irreführend oder schlichtweg falsch sind! |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
)
|
|