REWE Bankkauffrau/mann |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:52 |
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@ ola, sieht seehr gut aus wenn du mich fragst.
Bekommt man bei der Aufgabe 6 mit der Bruttozinsspanne eigentlich Folgefehler, wenn man die Bruttozinsspanne falsch errechnet hat, den Zinssatz für den KK-Kredit dann aber folgerichtig berechnet hat?
z.B. wenn man als Bruttozinsspanne 4,04 % hat (fragt mich nicht wie ;P), und folgerichtig gerechnet hat: (5-4,04)/100 * 2000000 = 19200 (mehr Zinserlös der notwendig ist);
600000*11,25/100 + 19200 = 86700 / 600000 * 100 = 14,45 %
denkt ihr man bekommt da folgefehler? Analog zu dieser Rechnung kommt man bei einer Bruttozinsspanne von 4,79 auch auf 11,95 % (was richtig ist ;)). |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:53 |
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Montage gehört dazu. |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:54 |
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Also Rewe war ja wohl ein scherz!
ich hab mich vorbereitet ohne ende! prüfungen der letzten jahre gemacht,..
aber nix gebracht!
kann man da nix machen?!
hey aber bei der aufbewahrungsfrist...
sind das nicht 6 jahren da die Rechnung zu den korrepondenzen gehört?! |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:54 |
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Alle Maßnahmen und Nebenkosten die nötig sind um den Anlagegegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen werden ebenfalls aktiviert! Montage gehört dementsprechend dazu! |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:55 |
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@domija
yipp, das könnte auch sein, ich habe da mehr geraten als was gewusst, das ist mir noch nie über den weg gelaufen .....
aber dafür, dass sich das ganze echt scheiße angefühlt hat, bin ich echt erleichtert, dass ihr alle so ähnliche ergebnisse habt.... |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:55 |
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@hayabusa
Es war nach Buchungsbeleg gefragt, ergo 10 Jahre. |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:57 |
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Kann mir auch jemand den Aufgabensatz von Wiso und Rewe schicken?
Ramona89@gmx.de |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:57 |
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@mica
weißt heißt hier zwei idioten?! unsere lösungen stoßen zum großen teil auf anerkennung :D :D :D |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:57 |
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war nicht der rechnungsbeleg gefragt?!
hab mir das 3 mal durchgelesen! |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:58 |
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Bei dem Buchungssatz mit Insolvenz wird auch eine EWB gebildet... =) das heißt, KKK (21) an EWB (glaube 75)... ganz sicher |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:59 |
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@ colli, ewb ist richtig, der buchungssatz müsste aber lauten: abschreibungen auf forderungen an ewb oder liege ich da falsch? |
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Verfasst am: 12.05.2010 18:59 |
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@ Collin ja, klar EWB, aber nicht KKK an EWB sondern AfA F. an EWB |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:00 |
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EWB niemals an KKK, das darf man nicht, sonst wird das ja auf dem Kundenkonto schon ausgebucht!!!!! |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:00 |
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@cate88
ich vermute dass bei den lösungen ein logarithmus hinterlegt ist, so wie es bei den meisten prüfungen war, die ich gesehen hab.. alles andere wäre auch nicht fair -.- |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:01 |
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ja stimmt 10 jahre ist richtig! so ein mist! |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:01 |
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Ewb an KKK wird nur gebucht wenn die Insolvenz gerichtlich. Festgestellt wurde und eine Quote aufgebracht ist, das war bei keiner Aufgabe der Fall ... |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:02 |
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was schreibt ihr eigentlich immer von Rechnung?
da stand doch der buchungsbeleg ...... |
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Verfasst am: 12.05.2010 19:02 |
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EWB ist niemals KKK.
Wenn der Kunde einen Totalausfall( Ende des Insolvenzverfahrens) hat, nicht mehr zahlen kann, dann muss man Abschreibungen auf Forderungen an KKK buchen.
Ist gerade ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder besteht eins, bucht man wie folgt:
Abschreibungen auf Forderungen an EWB. |
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