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Wohnriester
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zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 19:13
WoP kann meines Wissens nach nicht auf einen Riester-Vertrag gezahlt werden, es muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden wo die WoP drauf geht. Somit darf man dieWoP nicht mit einbeziehen.
sunflowerchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 19:19
•Eine Wohnungsbauprämie gibt es auch beim Wohnriester, aber nur wenn das eingezahlte Kapital in das Eigenheim investiert wird. Bisher kann die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden.

Und das konnte man aus der Aufgabenstellung nicht heraus lesen!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 19:21
Falsch. Das ist eine alte Regelung.
Wohnungsbauprämie KANN nicht gewährt werden bei einem Wohnriestervertrag.
BankazubiJanuar11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 19:25
Ich denke, dass es hier unlogisch wäre, von 2.100 Euro auszugehen. Es ist richtig, dass ich - auch wenn meine 4 % vom Vorjahr nur 796 Euro ausmachen - auch 2.100 Euro einzahlen darf (darf auch 3.900 Euro einzahlen, wenn ich Langeweile habe und nichts mit dem Geld anzufangen weiß). Steuerlich bekomme ich dann als Sonderausgaben maximal die 2.100 Euro angerechnet und sofern der Steuervorteil mehr ausmacht als die gewährten Zulagen bekomme ich die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Dies hat aber in meinen Augen nichts mit dem WohnRiesterVertrag zu tun. Hier geht es ja darum, dass die Besparung bzw. die Tilgung mit Eigenbeiträgen und Zulagen geleistet wird. Somit kann ich in der Beratung bei den Einzahlungen nur von den Eigenleistungen sowie den Zulagen ausgehen, damit die ganze Rechnung aufgeht. Ich kann ja schließlich schlecht über nen Zeitraum von 10 bis 25 Jahren im Voraus wissen, wieviel RiesterSteuerVorteil der Kunde ausgezahlt bekommt und den er dann auch noch zu 100 % in den Vertrag einzahlt. Den Beitrag zur RiesterRente berechne ich ja für den Kunden auch grundsätzlich aufgrund seiner RV-pflichtigen Einnahmen und nicht unter Berücksichtigung eventueller Steuererstattungen.

Somit denke ich, dass hier die 796 Euro und der 17.000er Bausparer die richtigen Lösungen gewesen sein müssten.
azubi0708
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 19:56
Naja letztlich gab es auf die Aufgabe eh nur 2 P. also selbst wenn die falsch wäre, dann ist es kein Weltuntergang. Trotzdem ist es schon ne Sauerei das die die Aufgaben nicht vernünftig formulieren können. Auch in dem Kreditfall so auf dem Wohnrecht rumzureiten, wo in Büchern gerade mal ein Satz drin steht ist schon Hammer!

Meiner Meinung nach sollte eine Prüfung bezwecken herauszufinden ob jemand den Job machen kann und nicht ob einer in der Lage ist Fallen zu finden.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2010 14:50
Werden fondsgebundene Lebensversicherungen mit Zulagen gefördert?
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2010 17:14
Hallo Herr Herrmann,

das hab ich mich auch gefragt in der Prüfung.
Folgendes hab ich bei der Versicherungskammer auf der Internetseite gefunden:

RiesterRente Invest
Die fondsgebundene RiesterRente kombiniert die höheren Renditechancen des Fondssparens mit den Vorteilen einer klassischen Rentenversicherung. Sie nutzen dabei die attraktiven Renditechancen des Kapitalmarkts und somit die Chance auf eine höhere Rente.
edraymond
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 14:37
ganz ehrlich - die Wohnriester-Aufgabe und auch der Baufi-Fall waren eine Frechheit.

Was spricht gegen einen "normalen" Riester-Fall, gerade jetzt wo das Thema überall präsent ist. Wir haben weder in der Berufsschule noch beim internen Seminar je ein Wort über Wohnriester verloren.

Wenn ich mir Baufi-Fälle aus der Vergangenheit anschaue, dann war das alles PillePalle im Vergleich zum diesjährigen Fall
tava123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 18:36
Ich fand es echt ranzig in der Schule hat wir kein Wohnriester besprochen und somit hab ich das gelernt wie wir beraten:
http://www.schwaebisch-hall.de/-snm-2887118917-1290705914-021a100000-0000000001-1290706388-enm-bsh/produkte/riester-tarif-fuchs-wohnrente.php
stefan10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 19:10
Diese ganze Aufgabe war finde ich von der Formulierung eine Frechheit...wieso kann man den klar und deutlich schreiben was der Verfasser eigentlich will?
Muss man immer in wichtigen klausuren erst die Fragen bis ins Detail zerlegen um die richtige Antwort vieleleicht zu erraten?????

Ich fan das war bei vielen Fragen in den offenen Aufgaben so?
Beispiel auch Fall 2 erste Aufgabe....ein Beispiel was bei ihrer Altersvorsorge eine Rolle spielen kann?
Hallo?Was wollen die?Ein Beispiel zur Basisversorgung oder was denn überhaupt?Denn Basisvorsorgung ist die gesetzlliche Rente ,so habe ich das verstanden?Was kann da eine Rolle spielen...vielelicht bin ja nur ich der blöde....
stefan10
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 19:16
aber seht ihr alle wie unschlüssig das thema wohnrister ist,zum einen haben manche das gar ned gelernt ausführlich in den schulen,zum andren sind die fragen auch noch doof gestellt?
ich frage mich was das alles soll nachdem ich mir mal die ganzen beiträge durchgelesen habe....
ich könnt mich so aufregen weil wenn ich vergleiche die jahre zuvor...da waren die augeban realtiv!!!!!klar gestellt und breit gestreut,nicht auf inzelne umstrittene themen rumgehackt...

sorry ich bin da echt sauer...weil es geht da um viel bei so einer klausur....

kann nur hoffen dass die lehrer da recht grosszügig korrigieren...denn wenn ned wäre das der hammer!!!!!
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2010 19:20
Da stimme ich dir zu stefan10, die Fragen waren z. b. echt unklar gestellt. Und ein kompletter Fall zu Wohnrecht war ja mal auch sehr übertrieben...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 20:09
Die fondsgebundene RiesterRente ist ein Riesterprodukt, aber nicht die fondsgebundene LV.

Die fondsgebundene RiesterRente wird von Finanztest als schlechteste Variante beurteilt, aber der Azubi soll Vorteile beschreiben.

Was weiß ein Bankkaufmann von Drei-Schichten-Modell?
Die fondsgebundene RiesterRente ist ein Randthema.

Wohnriester habe ich im Unterricht besprochen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 20:11
Jeder Azubi muss das 3- Schichten-Modell perfekt und auswendig können.
Banken legen einen riesigen Fokus auf Vorsorge und das ist Basiswissen.
Nina23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2010 20:14
Wir haben Wohnriester nie in der Berufsschule angesprochen und im Betrieb meinten die sowas braucht ihr nicht das ist viel zu speziell und komplex. Na toll!!!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2010 20:15
Für mich zeigt sich, dass derjenige, der diese Aufgabe gestellt hat und die Auswahlkommission selbst die Mängel in der Aufgabenstellung und Formulierung nicht erkannt haben.
Das dürfte nicht passieren.
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2010 20:31
Vor allem die Formulierungen bei der Berechnung der geförderten Beträge ("maximal geförderter Betrag") waren nicht eindeutig...
DanielN
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2010 20:08
Die Formulierungen waren echt fürn A...
Wusste nicht wirklich was die jetzt von mir wollen, sonst wärs garnicht so schwer gewesen.

Und Wohnrecht war ja mal voll übertrieben!!
sterniii
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2010 10:10
da war sowieso ein fehler in der aufgabenstellung, sagte eine lehrerin. also ich denke, dass da garantiert noch irgendwas rausgenommen ode rgeändert wird von der bepunktung her.
man sollte anfechten :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2010 11:36
Bankwirtschaft I wird vor Ort durch Erstkorrektor und Zweitkorrektor bewertet. Die IHK gibt nur Lösungshinweise.
Somit liegt es in der Hand der Prüfer vor Ort.
Eine "Anfechtung" ist nicht sinnvoll.
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