Eure Lösungsvorschläge WISO |
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Verfasst am: 05.05.2011 15:53 |
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Hallo,
ich bin bei den 14,95 davon ausgegangen, dass es für eine 9-jährige schon zu viel Geld ist für den Taschengeldparagraph & hab deshalb auf schwebend unwirksam getippt. Im Prinzip ist es ja Auslegungssache.. |
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Verfasst am: 05.05.2011 16:12 |
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was ist bei wiso bei der aufgabe 2 richtig?
und was meint ihr wie viel gibt es dort für 1 richtig von 4?
stehe nämlich auf 90,28% im moment:-) |
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Verfasst am: 05.05.2011 17:09 |
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Ich hätte so gern die Aufgaben, damit ich gucken kann, welche Nummern ich angekreuzt hab. Die hat aber keiner, oder? |
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Verfasst am: 05.05.2011 17:23 |
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doch ich aber kann nicht scannen! |
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Verfasst am: 05.05.2011 17:27 |
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willst du sie abfotografieren?? :) |
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Verfasst am: 05.05.2011 17:30 |
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schade, dass dieses mal keiner die aufgaben hat :(
so kann ich mich leider an keine lösungen mehr konkret erinnern... |
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Verfasst am: 06.05.2011 00:09 |
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hallo,
ich würde gerne eure meinung zu folgendem sachverhalt hören:
aufgabe 2 wiso, rechtsgeschäft a
- für mich ist diese rechtsgeschäft ohne einwilligung der gve wirksam
WEIL
laut §113 bgb der beschränkt geschäftsfähige in diesm fall wie ein unbeschränkt geschäftsfähiger zu behandeln ist. die gve geben zu beginn der ausbildung ihre einwilligung und der beschränkt geschäftsfähige wird daraufhin ermächtigt bestimmt rechtsgeschäfte zur aufnahme seines arbeitsverhältnisses alleine tätigen zu können.
mein bruder studiert jura und hat mir dies sichtweise noch einmal bestätigt.
was haltet ihr von meiner argumentation? |
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Verfasst am: 06.05.2011 00:19 |
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vielleicht kann ich helfen:
das gilt dann wenn die eltern die erlaubnis zu einem arbeitsverhältnis erteilt haben - ein ausbildungsverhältnis wird aber hier nicht als arbeitsverhältnis gewertet steht so in unserem lehrbuch. |
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Verfasst am: 06.05.2011 00:45 |
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absolut korrekt...ich hatte überlesen, dass sie sich ja noch in der berufsausbildung befindet.
für mich als sogenannte "eule" ist es eben besonders schwer morgens um 8:00 uhr volle konzentrationleistung zu erbringen ;) |
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Verfasst am: 06.05.2011 00:53 |
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das sehe ich auch so...es handelt sich hier um ein ausbildungsverhältnis.
hab dazu folgendes gefunden:
Berufstätige Minderjährige
Ebenfalls gilt die volle Geschäftsfähigkeit für Minderjährige, die berufstätig sind, wenn sich die Verträge auf die ausgeübte Tätigkeit beziehen. So kann das Kind z.B. den Lohn annehmen und ein eigenes Gehaltskonto hierfür einrichten. Ebenfalls kann es kündigen, gekündigt werden oder der Kündigung widersprechen. Die abgeschlossenen Verträge müssen jedoch mit der Arbeitstätigkeit in einem engen Zusammenhang stehen. Der Nachwuchs könnte z.B. nicht von seinem erarbeiteten Geld einen Fernseher kaufen, wenn dies nicht dem Willen seiner Eltern entspricht.
Aber was sagt ihr zum letzten fall (d) ?!
ein 9 jahre altes mädchen kauft von dem geld, was sie von ihrer patentante zum geburtstag bekommen hat, eine dvd im wert von 15EUR.
das müsste doch rechtswirksam sein, WEIL vgl.
§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
UND DAS GELD VON DER PATENTANTE STEHT DEM MÄDCHEN JA ZUR FREIEN VERGÜGUNG UND SIE HAT DAS GELD AUCH MIT DEREN ZUSTIMMUNG BEKOMMEN!!!!
bin gespannt auf eure antworten!
RickStar |
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Verfasst am: 06.05.2011 00:56 |
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das stand auch noch im internet (zu aufg. 2, fall d)
Der sog. “Taschengeldparagraph” (§ 110) enthält eine Auslegungsregel zu § 107 BGB.
Überlässt der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen Mittel (bzw. gibt er seine Zustimmung zur Überlassung durch Dritte), so erteilt er dadurch konkludent (= stillschweigend) die Einwilligung zur Vornahme des Rechtsgeschäfts. Neben der Überlassung der Mittel ist wichtige Voraussetzung für die Rechtsfolge von § 110 (rückwirkende Wirksamkeit), dass der
Minderjährige die Verpflichtung aus dem Geschäft (zumindest später) erfüllt (vgl. den Wortlaut: „bewirkt“). Das bedeutet: Solange der Minderjährige z. B. den Kaufpreis nicht
gezahlt hat, ist der Vertrag schwebend unwirksam (siehe sogleich unten), seine Wirksamkeit
hängt von der Zustimmung seiner Eltern ab. |
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Verfasst am: 06.05.2011 22:57 |
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Das würde dann zu zwei möglichen Antworten führen.
Ich denke jedoch, dass die IHK nicht um diese Ecke denken wird, sondern schlicht sagt schwebend unwirksam,
Hab nen Fall aus der Berufsschule der nahezu identisch ist, da ist´s leider auch schwebend unwirksam. |
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Verfasst am: 08.05.2011 18:59 |
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Die Realzinsformel die ich weiter vorne angegeben habe ist wohl richtig.hab diese formel jetzt auf mehreren seiten gefunden und auch einen lehrer gefragt..komisch das aber trotzdem 1,9 richtig sein soll. kann herr herrmann mal stellung dazu nehmen? Die formel ist unter anderem auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/Realzins |
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Verfasst am: 10.05.2011 23:32 |
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Ich bin grad sehr verwirrt, weiß nicht, ob ich grad nur aufn schlach steh, aber warum habt ihr alle nur 24 aufgaben? ihr redet doch alle von der wiso abschlussprüfung 2011 für bankkaufleute oder? wir hatten 33 aufgaben... auch bei der statistik sind es nuir 24... ich blick grad gar nicht durch :D |
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Verfasst am: 11.05.2011 08:43 |
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Bis zur Prüfungsvorbereitung bei der Sparkassenakademie habe ich das auch gedacht.
Jedoch überlässt ja nicht der gesetzliche Vertreter dem Kind das Geld!
Gesetzlicher Vertreter wären hier ja die Eltern. |
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Verfasst am: 11.05.2011 15:46 |
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@NinaPlo: Weiß jetzt nicht, ob du aus Bayern kommst, aber die haben ja immer eine andere Prüfung in WISO. Evtl. liegt es daran. |
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