Eure Lösungsvorschläge Teil 1 |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| 5
| 6
| 7
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 12:56 |
|
|
Der öffentliche Pfandbrief wurde aber von der Hypothekenbank AG emittiert und nicht von der öffentlichen Hand. Die Hypothekenbank AG hat keine Steuerforderungen. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 12:56 |
|
|
Wirklich interessieren würde mich ja die Aufgabe 22-23 zum Ertragswertverfahren.
Wurde schon eine Lösung gepostet? :) |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 12:56 |
|
|
Herr Meyer bittet Sie um Auskunft zu dieser Anleihe. Welche Auskunft dürfen Sie Herrn Meyer geben?
1. Die Liquidität dieser Anleihe ist eingeschränkt, da die Hypothekenbank AG laufend öffentliche Pfandbriefe emittiert.
2. Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank AG unterliegt diese Anleihe dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken.
3. Aufgrund der unterjährigen Zinszahlung kann Herr Meyer bei einer Wiederanlage der Zinserträge einen Zinseszinseffekt erzielen.
4. Diese Anlage weit ein geringes Emittentenrisiko auf, da sie nach dem Pfandbriefgesetz grundpfandrechtlich besichert sind
5. Gegen Laufzeitende steigt das Kursrisiko bei dieser Anleihe aufgrund der Anpassung des Zinssatzes an den 3-Monats-Euribor
______________________________________________
Vielen Dank fürs posten!
Warum ist Aussage 3 falsch und die 4 richtig?
Das war doch ein öffentlicher Pfandbrief, oder nicht?
Ist der dann nicht durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert?
___________________________________________________
4. Aussage ist das Wesen eines Pfandbriefes. Er bitte Auskunft über die Anleihe, deswegen ist 3 falsch. Da geht es um die Zinsen und nicht um die Anleihe, auch wenn sie vierteljährliche Zinszahlung richtig ist.m |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 12:58 |
|
|
Banker93, ja klar wurde es von der Hypothekenbank AG emittiert, aber der Sinn und Zweck eines Pfandbriefes ist es ja, das der Gegenwert entweder durch Grundschulden oder durch eben FO der öffentlichen Hand gesichert ist. Also so hab ich es bis jetzt immer verstanden. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:01 |
|
|
22 und 23 habe ich so gerechnet:
Jährlicher Reinertrag 12T € * Kapitalisierungsfaktor 16,05
= 192600 abzgl. Bodenwertverzinsung (Ertragsanteil des Grundstücks) 13,2T€ = 179400,00 Gebäudeertragswert
Beleihungswert = Gebäudeertragswert + Boden(ertragswert) = 419400,00 |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:01 |
|
|
Herr Meyer bittet Sie um Auskunft zu dieser Anleihe. Welche Auskunft dürfen Sie Herrn Meyer geben?
1. Die Liquidität dieser Anleihe ist eingeschränkt, da die Hypothekenbank AG laufend öffentliche Pfandbriefe emittiert.
2. Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank AG unterliegt diese Anleihe dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken.
3. Aufgrund der unterjährigen Zinszahlung kann Herr Meyer bei einer Wiederanlage der Zinserträge einen Zinseszinseffekt erzielen.
4. Diese Anlage weit ein geringes Emittentenrisiko auf, da sie nach dem Pfandbriefgesetz grundpfandrechtlich besichert sind
5. Gegen Laufzeitende steigt das Kursrisiko bei dieser Anleihe aufgrund der Anpassung des Zinssatzes an den 3-Monats-Euribor
______________________________________________
Vielen Dank fürs posten!
Warum ist Aussage 3 falsch und die 4 richtig?
Das war doch ein öffentlicher Pfandbrief, oder nicht?
Ist der dann nicht durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert?
___________________________________________________
4. Aussage ist das Wesen eines Pfandbriefes. Er bitte Auskunft über die Anleihe, deswegen ist 3 falsch. Da geht es um die Zinsen und nicht um die Anleihe, auch wenn sie vierteljährliche Zinszahlung richtig ist.m
________________________________________________
Was mich störrt, ist das die Definition dann aber nicht auf einen öffentlichen Pfandbrief passt...
Definition nach Kompaktwissen:
Öffentliche Pfandbriefe... sind durch Forderungen aus Darlehen gegen staatliche Stellen usw. gedeckt.
Hypothekenpfandbriefe sind durch Grundpfandrechte an Grundstücken ... deckt.
Also trifft Aussage 4 in meinen Augen auf einen Hypothekenpfandbriefe und nicht auf einen Öffentliche Pfandbrief zu :( |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:02 |
|
|
Herr Meyer bittet Sie um Auskunft zu dieser Anleihe. Welche Auskunft dürfen Sie Herrn Meyer geben?
1. Die Liquidität dieser Anleihe ist eingeschränkt, da die Hypothekenbank AG laufend öffentliche Pfandbriefe emittiert.
2. Im Falle einer Insolvenz der Hypothekenbank AG unterliegt diese Anleihe dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken.
3. Aufgrund der unterjährigen Zinszahlung kann Herr Meyer bei einer Wiederanlage der Zinserträge einen Zinseszinseffekt erzielen.
4. Diese Anlage weit ein geringes Emittentenrisiko auf, da sie nach dem Pfandbriefgesetz grundpfandrechtlich besichert sind
5. Gegen Laufzeitende steigt das Kursrisiko bei dieser Anleihe aufgrund der Anpassung des Zinssatzes an den 3-Monats-Euribor
______________________________________________
Vielen Dank fürs posten!
Warum ist Aussage 3 falsch und die 4 richtig?
____________________________________________
Zinseszinseffekt haben wir aber nur, wenn der Ertrag in der Anleihe selber bleibt. Einen Zinseszinseffekt gibt es bei einer Ausschüttung nicht. Der Kunde könnte eine neue Anlage tätigen mit den Zinsen, dann wären wir wieder in der Ausgangssituation. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:03 |
|
|
Was wurde bei Nr 16 gefragt? |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:04 |
|
|
@Th0mi klingt nachvollziehbar :) |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:04 |
|
|
Durfte jemand den Aufgabensatz mitnehmen?? |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:11 |
|
|
Welche war die richtige Antwort von dem Reisescheck? |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:12 |
|
|
Ich habe mich für Devisengeldkurs-Ankauf, jedoch wie Bargeld nutzbar entschieden. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:14 |
|
|
Ich hab die Lösung, dass die Bank bei Verlust zahlt |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:18 |
|
|
Die Reiseschecks werden von der Bank nicht ersetzt,da sie wie Bargeld anzusehen sind :)
Das ersetzt bei Verlust leider auch niemand.... |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:21 |
|
|
Die Reiseschecks werden von der Bank nicht ersetzt,da sie wie Bargeld anzusehen sind :)
Das ersetzt bei Verlust leider auch niemand....
_____________________________________________
Die werden bei Verlust ersetzt, aber nicht von der ausgebenden Bank, sondern bom Reisescheck Emittenten |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:22 |
|
|
Falsch.
Reiseschecks werden ersetzt, jedoch fehlt der Hinweis das dies nur der Fall ist wenn der Inhaber der Reiseschecks die Reiseschecks nicht schon im vorraus frei gezeichnet hat. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:24 |
|
|
Meines Erachtens fehlte auch der Hinweis, dass die Schecks gesperrt werden müssen.
Das die zum Devisengeldkurs angekauft werden ist wohl klar,
dass Reiseschecks im Prinzip Bargeld sind in meinen Augen auch. |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:26 |
|
|
Erstunterschriften vorgesehen sind und zur Einlösung einer der beiden Unterschriften ausreicht.
Ein immer wieder gerne ins Feld geführtes Argument ist, daß Reiseschecks bei Verlust ersetzt werden. Hierzu muß aber auf jeden Fall die Verkaufsquittung vorliegen, darum bei gemeinsamer Reise diese zum Beispiel vom Reisepartner verwahren lassen. Auf den angepriesenen Ersatz vor Ort innerhalb von 24 Stunden sollte man sich aber nicht unbedingt verlassen, wenn man irgendwo im Hinterland beklaut wird!
Gerade im netz gefunden! |
|
|
|
Verfasst am: 27.11.2012 13:27 |
|
|
habt ihr euch eure antworten aufgeschrieben oder wieso wisst ihr die ale so gut? |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| 5
| 6
| 7
| >> )
|
|