AP Winter 2013/2014 Ergebnisse |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:36 |
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Ok Aufgabe 6, Antwort 3 und was war nochmal Antwort 3?
Der Schein wird der DBB übermittelt oder so? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:37 |
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Jap einzahlung von 150 € buchen und 50 euro quittieren von verdächtigem schein und der schein kommt zur prüfung an die dbb |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:38 |
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Aufgabenstellung 16? Und 18? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:38 |
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1. Haben das Recht an HV teilzunehmen
> haben keine HV
2. Die AG kann diese ohne Zustimmung Aktionäre emittieren
> bei Ag‘s muss die HV zustimmen
3. Inhaber haben Stimmrecht auf HV
> siehe 1
4. Die Ausschüttung erfolgt aus dem Gewinn der AG
> JA
5. Gen.scheine sind gemäß Aktiengesetz nicht zum Börsenhandel zugelassen
> gesetzlich nicht geregelt |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:41 |
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@ gowitheflow
weiß das es bei der 14 die 3 ist
war nur zu langsam, bezog sich auf das darüber :P |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:42 |
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Aufgabe 24 habe ich Antwortmöglichkeit 4., nicht 5. |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:43 |
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Danke ;)
Was nochmal Aufgabe 24? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:45 |
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Übertragung der Briefgrundschuld an Bausparkasse:
4. Die Kreditbank AG übergibt der Bausparkasse den Grundschuldbrief und tritt den Anspruch aus der Grundschuld schriftlich an die Bausparkasse ab.
Klingt plausibel oder? ;) |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:46 |
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Bei Aufgabe 24 habe ich auch die 4 :) |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:46 |
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Ja das habe ich auch genommen.
Es hört sich plausibler an als der Rest der Antwortmöglichkeitem |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:47 |
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"Es muss eine notarielle Abtretungserklärung unterschrieben werden und diese wird zusammen mit dem Grundschuldbrief dem neuen Gläubiger übergeben. Alles weitere ist Sache des neuen Gläubigers. " Also müsste 5 die richtige Lösung sein ..... |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:48 |
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Wie liefen die Fälle?
Welche Vorteile bietet eine Kapital-LV gegenüber der Risiko-LV ?
Das die Kapital LV auch für den Erlebensfall ist habe ich aber ein zweiter Grund ist mir nicht eingefallen |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:48 |
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hat jemand die Aufgabenstellung von dieser Sepa-Lastschrift Aufgabe, bei der man die Reihenfolge bestimmen musste? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:49 |
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24.
die Übergabe einer briefgrundschuld erfolgt öffentlich oder notariell beglaubigt
durch:
abtretung + Eintragung und Übergabe des Briefes
ODER
abtretung (privatschriftlich) + Übergabe des Briefes ohne Eintragung
>>> nicht im Grundbuch ersichtlich |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:51 |
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Also laut Lernbuch:
Schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs. Und Übergabe des Briefes |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:51 |
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bei 24. ist es nicht 5. weil die Abtretung nicht notariell erfolgen muss |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:51 |
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Aufgabe 24:
Übertragung der Briefgrundschuld an die Bausparkasse
4 : Die Kreditbank übergibt der Bausparkasse den Grundschuldbrief und tritt den Anspruch aus der Grundschuld schrifitlich an die Bausparkasse ab
5: Die Bausparkasse kann den Grundschuldbrief von der Kreditbank erst erhalten, nachdem Herr X und die Bausparkasse die Abtretung des Anspruches aus der Grundschuld notariell beurkundet haben.
müsste nicht eine beglaubigung reichen? und Herr X und die Bausparkasse? Herr X und die Bank machen doch die Abtretung oder? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:52 - Geaendert am: 26.11.2013 12:52 |
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Daraus liese sich schließen, dass bei der 24. die 4 richtig wäre oder?
Weil BEURKUDNET wrd es doch allemal nicht oder? |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:52 |
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4 ist dabei richtig:
Während für die Übertragung einer Buchgrundschuld auf einen anderen Gläubiger im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, reichen bei einer Briefgrundschuld ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Briefes aus. |
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Verfasst am: 26.11.2013 12:53 |
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Erinnert sich jemand an die Aufgabe mit dem vorfälligkeitsentgelt oder dem nettodarlehensbetrag? |
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