Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfung 1. Teil - Bankwirtschaft
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3 )
 
Jenny2701
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 20:44
Hallo liebe "noch" Mitazubis, :-)

hat vielleicht jemand von euch die Prüfungen mitbekommen und kann mir oder uns vielleicht den konventionellen Teil zur Verfügung stellen?
Würde mir das gerne noch mal genauer ansehen.
Wäre also sehr lieb.
LG und viel Erfolg für morgen!
TobiTequila
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 20:52
den konventionellen teil haben wir ausgefüllt und abgegeben, wie soll man den mitnehmen? ;)
banklegend
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 20:55
Welche Restlaufzeit hatte das Fiech denn jetzt?!
nic_nic
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 21:07
also wenn sich die auf Aufgabe 11 bezieht dann 5 Jahre
und somit wäre 55 richtig
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 21:33 - Geaendert am: 26.11.2013 21:35
Die Inhaberschuldverschreibung wird an der Börse notiert. Am Kapitalmarkt wird die act/act-Methode angewandt.
Restlaufzeit war 5 Jahre
Pr3y
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2013 22:46
Daraus folgt., dass 56 tatsächlich richtig ist, oder Hermann?
nic_nic
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2013 01:47
Da es hier um Teil eins geht…
Fall 1 offener Teil:

darf man Auskunft geben:
meine Antwort war, keines Falls der Frau oder ihrem Anwalt

lediglich das Gericht hat das recht bei gegründetem Zweifel der angaben des Mannes Auskunft zu verlangen


das müsste stimmen zumindest laut grill
§ 48 ff. StPO
bzw. die weiteren Behörden

auf jeden Fall kann das Gericht bei Zweifeln die Auskunft verlangen, wenn die Arbeitsagentur darf dann wohl auch ein Gericht
JosiWisni
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2013 10:33 - Geaendert am: 27.11.2013 10:35
Also Herr Schmoll kann für 10 Aktien 100 EUR NW Anleihe beziehen, richtig. Er muss trotzdem 100, 5% bezahlen.. das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun..
JosiWisni
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2013 10:41
Und nein, Bezugsrechte gibt es nicht, damit die Aktionäre irgendwas billiger kriegen... es geht darum, dass ihre Aktien bei einer Kapitalerhöhung exBR gehandelt werden, somit würde ihr % ualer Anteil am Unternehmen sinken. Um den beizubehalten, macht man von seinem Bezugsrecht Gebrauch..
Pina1109
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.11.2013 16:44
Hallo,

Könnten jemand einmal die Aufgabe zu der Kundin mit der Arztpraxis genauer erläutern?

Oder sagen wie sie aufgebaut war, was für fragen?!

Wäre sehr nett! Vielen lieben dank schonmal :))
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 | 3 )
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse