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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung Arbeitnehmersparzulage
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DonWilliam
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2005 19:12
Die drücken das noch nicht unter 35800 EUR, erst der Vorsorge- und Kinderfreibetrag!
Dibadomi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2005 19:14
..gut, Argument!

Aber dann halt :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.05.2005 19:20
Es gibt
- die Werbungkosten-Pauschale für Arbeitnehmer
- die Sonderausgaben-Pauschale
- die hohen Sozialversicherungsbeiträge, die als als Vorsorgeaufwendungen abgegezogen werden.

Wenn das Bruttogehalt unter etwa 46.000 Euro liegt, ist das zu versteuernde Einkommen unter 35.800 Euro bei der angegebenen Situation.
Angelica
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2005 14:06
Also es ist echt beeindruckend wie sich die leute über eine aufgabe aufregen können. ihr denkt alles zuviel über die aufgabe nach. es hat eigentlich jeder in seiner ausbildung gelernt, dass es um das zu versteuernde und nicht um das bruttoeinkommen geht. und es hat auch jeder gelernt, dass es freibeträge gibt, die man abziehen kann.
aber sagt mir doch mal bitte, warum ihr dauernd darauf rumreitet, dass das ehepaar noch andere inkünfte hat.wie kommt ihr denn darauf? da stand überhaupt nichts!
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2005 15:53
dann hab´ ich´s immer noch nicht kappiert. laut tabelle (link auf seite 1) ist bei ehepaaren, einem arbeitnehmer und einem kind und bruttolohn von 46.602 EUR das zu versteuernde einkommen 41.608 EUR.

was mach ich falsch?
bastipower
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.05.2005 16:05
jetzt hört doch mal alle auf zu heulen. jeder, der gut gelernt hat (und das meinen ja die meisten von euch), sollte wissen, dass das zu versteuernde einkommen weit unter dem bruttoeinkommen liegt. für diese kleine erkenntnis braucht man nicht einmal die pauschalbeträge auswendig zu wissen. also was haltet ihr davon zur abwechslung mal nicht nur zu lernen, sondern nachzudenken (das ist übrigens der unterschied zwischen intelligenz und auswendig lernen).
Dibadomi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2005 16:07
exakt!
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2005 16:14
vorweg: ich behaupte nicht gut gelernt zu haben.

aber ich schreibe in dem gleichen thread (diesem hier), dass ich wohl weiss, dass das zu versteuernde nicht dem bruttoeinkommen entspricht. da es aber eine programmierte aufgabe war und ich keine erläuterungwen beifügen kann muss ich raten, ob 35,8 teur unterschritten werden oder nicht.
ich hab falsch geraten. das man einen algo berücksichtigt, obwohl es 2 aufgaben waren verlange ich. aber die ihk-ler (die beleidigung hab ich mir verkniffen) werden das wahrscheinlich nicht machen.

ich will mich auch nicht noch weiter rechtfertigen, allerdings finde ich das urteil vieler dieser seite hier etwas vorschnell.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2005 17:06
In den bisherigen Prüfungen war immer das zu versteuernde Einkommen gegeben. Viele Prüfungsteilnehmer haben den Betrag gesehen und sofort entschieden, dass der Kunde keine Arbeitnehmerzulage bekommt. Es war ein Flüchtigkeitsfehler, der in der Prüfung schon vorkommen kann.
Ich stimmen denen zu, die es ungerecht finden, dass hier kein Folgefehler angerechnet wird.
adonis1983
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2005 18:52
Ich weiß ja auch nicht, aber hier wimmelts ja nur so von Besserwissern. Vielleicht schließen sich der Diba-Mensch und die anderen Klugsch....r ja zusammen und schaffen es durch ihr Riesenwissen genau so ein toller Berufsschullehrer wie dieser Hermann zu werden. Karriere macht ihr mit eurem Schlaugeschwätz eh nicht. Dann könnt ihr ja auch Lehrer werden und euch bei kümmerlichen 3.000 Euro im Monat darüber freuen, dass ihr alles besser wisst als andere. Juhu!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2005 18:59 - Geaendert am: 11.05.2005 19:01
@adonis1983

Bevor jemand solche Töne spuckt, sollte er zunächst einmal selbst 3000 Euro pro Monat verdienen.
Dibadomi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2005 19:00
..also, nur mal so:

mich interessiert das alles auch nicht und ich hatte die Aufgabe richtig.

Ich sag nicht, dass ich überschlau bin, aber ich sage das mein Vor-Poster nicht einmal annähernd intelligent ist, um mal auf sein Niveau herunterzukommen.

Depp!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2005 19:04
Was soll das?
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2005 19:06
@Dibadomi: Ich denke mal, du meinst deinen Vor-vor Poster oder? Herrmann als Depp zu bezeichnen wäre wohl nciht so angebracht, oder? ;-)
Ich hab die Aufgabe auch falsch - aber was solls... Passiert. Fände es lediglich fair, wenn man wenigstens Folgefehler anerkannt bekommen würde.

You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

adonis1983
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2005 19:06
Nein, dir bin ich selbstverständlich völlig unterlegen. Schließlich wusste ich ja die Freibeträge nicht auswendig. Aber ich werde mich sofort hinsetzen und sie lernen. Und danach werde ich gleich mal schauen, als was ich meine Einkünfte aus einem Forellenverkauf in einem Fahrradladen versteuern muss. Man lernt ja nicht für die Abschlussprüfung, sondern fürs Leben. Nicht wahr Hermann?!?
Dibadomi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.05.2005 19:16
..äh, natürlich mein ich den Schönen, der jetzt schon 3000 euros verdient, obwohl er noch nicht mal die AP hinter sich hat!

da hat man wohl gleichzeitig gepostet
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