Ergebnisse AP 2009/10 programiert |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:41 |
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und was kommt bei der 4 raus?? |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:41 |
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MAL NE ANDERE FRAGE:
Haben heute mit den Groß- und Außernhandelskaufleuten geschrieben ... sind die Morgen auch wieder dabei??
CHEERS |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:42 |
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1 und 6 bei aufg 4 |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:44 |
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ich sag bei aufgabe 4 1 und 5
tja und schon wissen wirs wieder nicht. wir sollten warten :/
es kann sinn mehr :Ö( |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:44 |
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was bietet ihr bei aufgabe 6 und 7 ?^^ |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:45 |
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6 - 4 und 6
7 - 2 und 4 |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:45 |
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Aufgabe 6 biete ich 4 und 6
und bei aufgabe 7 biete ich 2 und 4 ;) |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:46 |
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5 ist falsch, da man einen orderscheck auch ohne indosament weitergeben kann wenn die inhaber nicht unterschreiben und ihn weitergeben.
Für 6 spricht das die bank als letzter scheckinhaber auch indossieren muss um den scheck einzuziehen. Deswegen ist 6 auf jedenfall richtiger als 5. |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:48 |
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genau... und im Grill steht dass die Banken das Indossament anstatt mit Unterschrift, mit einem Stempel auf den Scheck bringen |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:48 |
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MAL NE ANDERE FRAGE:
Haben heute mit den Groß- und Außernhandelskaufleuten geschrieben ... sind die Morgen auch wieder dabei??
GRUSS |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:50 |
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wir gehen jetzt nicht von unsachgemäßer handhabung aus. Im Regelfall muss jeder inhaber einer orderschecks auf der rückseite unterschreiben, weil bei einer nichtienlösung alle die utnerscrift geleistet haben zu haften hat.
und das mit auf der rückseite einen vermerk anbringen kenne ich wie gesagt nur bei großbetragsschecks und der scheckwert lag unter 6000,00 ... grill und offen ... solln die fresse halten ;-) |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:51 - Geaendert am: 24.11.2009 17:52 |
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Inhaber = der, der den Scheck in den Händen hält :D
hab ich mir jedenfalls so gedacht, das kann ja auch ein Bote sein oder so |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:52 |
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Ich hab auch lange überlegt ob ich die 5 oder die 6 nehmen soll. Letztendlich habe mich für die 6 entschieden. |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:57 |
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komm susi, du hast sowieso alles richtig ;-)
unter der tatsache, sehe ich ein, dass 5 falsch ist ... |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:59 |
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*lach* das wäre nicht schlecht ;-)
Aber daran glaube ich leider nicht. Doch ein schlechtes Gefühl habe ich bisher nicht. Aber du doch auch nicht oder?
Fehlt hierbei noch was oder ist davon irgendwas falsch?
Ein Prokurist darf nicht:
Grundstücke belasten/veräußern, Bilanzen unterschreiben, Insolvenzantrag stellen, Firma verkaufen, Prokura erteilen.
Und die Ein-/Austragung aus dem HR ist deklaratorisch. |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:01 |
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das KI im gericht vertreten. Dafür braucht der prokurist ne artvollmacht oder? |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:02 |
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Ich muss es noch einmal fragen, auch wenn es mit Sicherheit einige schon nervt.
Weiß jetzt jemand, wann die Ergebnisse kommen bzw. mal da sind?
Mittlerweile ist es schon 18 Uhr... |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:04 |
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Hmmmm, ist das so? Ich meine, dass er die Firma ohne Sonderbevollmächtigung vor Gericht vertreten darf. |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:04 |
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erklärt ihr mir mal nochmal den unterschied zwischen deklaratorsich(rechtsbekunden) und konstitutiv(rechts.......)?
war konstitiv erst nach der Eintragung und deklaratorisch vor der Eintarg wirksam? |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:08 |
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Konsitutiv: Erst mit der Eintragung ins HR wird der Vorgang rechtskräftig.
Beispiele: Änderung des/der Stammkapitals/Kommanditisteneinlage, Änderung einer z.B. OHG in eine GmbH, Eintragung einer Kapitalgesellschaft
Deklaratorisch: Nur nochmal eine Art öffentliche Bekanntmachung (falls man das so sagen darf).
Beispiele: Hereinnahme neuer Gesellschafter, Eintragung einer Personengesellschaft, Ein-/Austragung der Prokura |
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