Abschlussprüfung BBL II |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:09 |
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nr 6 war: Bei Anlagen von Teilen des Vermögens in einem Depot von Herrn Schrader benötigen Sie für Verfügungen eine Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:15 |
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Kann mal jemand die Antworten in kompletten Sätzen aufschreiben? Hab die Lösungen nicht mitnehmen dürfen... |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:19 |
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Wenn ihr die Aufgaben da habt könnt ihr nochmal schreiben worum es in Nr. 11 ging? Mit begründeter Lösung wäre auch ganz schön. :-) |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:24 |
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@all
Hi Leute,
also ingesamt denke ich war es durchaus eine machbare Prüfung.
Aber mal zu einem speziellen Thema Aufgabe 4!
Ich habe 2 und 6
Die Antwort 6 deshalb , weil Antwort 5 "..Inhaber eines laufenden Kontos..." >> was hat der Vermerk nur zur Verrechnung mit dem laufenden Konto zu tun, außer das man den Scheck auf das Konto gutschreiben lässt!
Naja wie auch immer was meint ihr dazu?
Viele Grüße |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:25 |
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ich habe da auch 2 und 6 und bin mir ziemlich sicher |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:27 |
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Was war nochmal 2 und 6?
Nur zur Verrechnung und leichere Nachvollziehbarkeit? |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:28 |
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darf nicht bar eingelöst werden und buchungen können zurückverfolgt werden |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:28 |
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Ich habe auch 2 und 6, da ist klar, weil alle anderen falsch sind und weil die beiden richtig sind.
5 ist falsch weil das laufende Konto nichts mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung zu tun hat" !!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:28 |
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hier mal meine Antworten... manchmal hatte ich echt gaaaaaar keine Ahnung...von daher also alles ohne Gewähr und mit Pistole! ;-)
1 - 1 + 6
2 - 2
3 - a) 18.210,00 b) 55.373,00 c) 10.05.2006 (wie kommt ihr auf die anderen Lösungen?... bei c hatte ich nen Totalausfall! *g*)
4 - 2 + 5 (auch nur geraten!)
5 - 5
6 - 23.05.2006
7 - 1 + 6
8 - 3 + 6
9 - 1
10 - 5
11 - 2 + 5
12 - 1
13 - a) 15.675,00 b) 349 c) 15.201,97 (Wieso 348 Tage?!)
14 - 565,00
15 - 23
16 - 3 + 6
17 - 1 + 3
18 - a) 1,5469 b) 1.220,33 (w/ Mindestprov. von 5,- €)
19 - 2
Ich sach nur: Für 50 % sollt´s reichen, wenn ich mir eure Ergebnisse so anguck |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:39 |
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Kann mir einer sagen was die Fragen für Áufgabe 4+5++8+16+17? Das wäre super! Und die richtige Antwort im Text keine Zahlen?1 Wir durften leider keine Notitzen machen oder etwas mit nach Hause nehmen. |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:50 |
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... und wenn möglich auch die Aufgaben 9, 10, 11.
Danke |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:57 |
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Am besten mal ALLES!!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:13 |
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Ich hab mal eine Frage zu Aufgabe 7, die Frage war, Welche Auskünfte zu seiner Bürgschaft richtig seien. Ich bin ja auf jeden Fall der Meinung das Nr 1, also "Als Bürge können wir Sie bei Fälligkeit unserer Forderung unmittelbar in Anspruch nehmen" richtig ist, aber was ist die zweite. Einige haben die Nr. 6 gewählt, wo es heißt das der Bürge erst nachKündigung des Darlehensvertrags in Anspruch genommen wird. Da bin ich aber nicht ganz dafür. Auch Nr. 2 find ich nicht richtig wenn es heißt der Bürge ist Mitschuldner und er kann ja auch nicht jederzeit aufgefordert werden, sondern nur wenn es Zahlungsschwierigkeiten gibt oder???? Kann es sein das Nr 3 Richtig ist?? Sprich Sie können von uns erst in Anspruch genommen werden, sobald Ihr Sohn mit zwei Darlehensraten in Zahlungsverzug ist und wir ihn erfolglos gemahnt haben (wobei mich hier auch das Mahnen stört)
Bitte um Antworten, auch diejenigen die keine Unterlagen haben dürfen mitmischen, sie wissen ja worum es geht*g* |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:16 |
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Habe 1 und 3. 3 hab ich nur genommen, weil mir die anderen net gefallen haben. Die Fälligstellung mit 2 Raten und x% kennt man ja, daher hab ich darauf getippt.
Hab leider die Unterlagen nicht hier, mussten wir abgeben. |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:17 |
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@ th1984
also ich habe auch die 1 und 3 (mit dem Mahnen genommen) das mahnen hat mich auch gestört, aber die anderen möglichkeiten habe ich alle ausgeschlossen |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:26 |
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Zu 7:
Aber die Regel heißt ja mit mindestens zwei Raten und 10% im Verzug bzw. bei Laufzeiten ab ich glaube 5 Jahren sind es 5 %. Es kann also sein das er die 5% erst erreicht hat wenn er mit der Dritten Rate in Verzug ist. Deshalb wäre 3 dann ja nicht richtig weil nicht bei allen Darlehen die 2 Raten richtig sind. Versteht ihr was ich meine?
Was war denn Punkt 4 bei der Aufgabe? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:27 |
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Na da bin ich mal beruhigt... und die letzte unklare Sache will ich jetzt auch noch aus dem Weg räumen, die allerletze Aufgabe, Also an wen wird der Scheck geschickt:
Herrn Horst Ahrens (hat den Scheck bei der Bank beantragt)
Herrn Alberto Regazzoni (Begünstigter)
die CBG (Bank des Begünstigten)
die Credit Suisse
die Kreditbank Ag
ich denke mal die letzen drei kann man irgendwie ausschließen, die Frage ist nur wird der Scheck an Herrn Ahrens oder gleich an den Begünstigten geschickt? |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:32 |
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@ mausi aber der Kredit muss ja nicht fällig gestellt werden oder? Das würde nämlich dann heißen das die Regel mit den 10 oder 5 % nicht gilt. Die 4. war: "Sobald Sie als Bürge unsere Forderungen aus dem Darlehen vollständig getilgt haben, geht unsere Forderung gegen Ihren Sohn auf Sie über." |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:36 - Geaendert am: 09.05.2006 14:38 |
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@th
warum die bank des begünstigten ausschließen? der name des kunden war nirgendwo auf dem scheck genannt. der war vom konto der kreditbank bei der cs und "to order" der bank des begünstigten...
die forderung geht auf ihn über wenn sie getilgt ist? dann existiert sie doch aber gar nicht mehr? die forderung geht wenn er in zahlung gneommen wird auf ihn über. |
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Verfasst am: 09.05.2006 14:37 |
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So jetzt darf ich auch mal...
Habe auch die Nr. 4, dass die forderung auf ihn übergeht, nachdem er sie für seinen sohn getilgt hat. da bin ich mir 100% sicher, dass das richtig ist. hatte diese anwortmöglichkeit in der vorbereitung öfters und sie war immer richtig...
Viel Erfolg für morgen ;-) |
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