Fall 3 Baufi |
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Verfasst am: 24.11.2009 17:47 |
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also leute,
die zweckerklärung ist dazu geeignet, dass die grundschukd, welche ja so abstrakt ist im wesen damit fiduziarisch wird, also zur sicherungsgrundschuld, welches schöner für die bank ist aus bekannten gründen.... |
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Verfasst am: 24.11.2009 18:54 |
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es war definitiv brieflos, weil das im grundbuch mit vermerkt war.
das grundstück MUSS ja erschlossen sein, sonst hätte er gar nicht bauen dürfen. also sind 240 richtig :-)
das doppelhaus gehört den eheleuten, egal ob vermietet oder nicht. die wertermittlung erfolgt auf‘s ganze. also bei teilung falsch.
teilpunkte gibts sicherlich. aber sehr wahrscheinlich nicht alllzuviele. jenachdem ab wann du geteilt hast. |
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Verfasst am: 25.11.2009 11:38 |
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Meint ihr es gibt einen Punkt bei aufgabe d) wenn ich schreibe mit Einverständnis der Hypothekenbank AG, Einigung und übertragung der Grundpfandrechte und Eintragung ins Grundbuch? |
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Verfasst am: 25.11.2009 11:40 - Geaendert am: 25.11.2009 11:53 |
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was meint ihr wohl wieviel Punktabzug es von den 9 Punkten bei Aufgabe b gibt wenn man die 10% von 141900 berechnet hat? |
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Verfasst am: 25.11.2009 12:04 |
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meint ihr es gibt für
Fotos
Bauzeichnung
Flurkarte/Bodenrichtwertkarte
volle punkte? also 3? |
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Verfasst am: 25.11.2009 21:29 |
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Weiß jemand wieviele Punkte es pro Aufgabe gab?! |
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Verfasst am: 26.11.2009 00:16 |
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Wo kommen die + 7500 her? Bei der BW-Ermittlung. |
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Verfasst am: 26.11.2009 01:13 |
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Die + 7500 € warn für die Außenanlagen ;) |
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Verfasst am: 26.11.2009 07:42 |
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oh neiin..ich könnte schwören, dass es mit brief war...:( |
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Verfasst am: 26.11.2009 10:37 |
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es stand definitiv brieflos drin, kurz vor dem datum der auflassung. war gemein, habs auch im letzten moment gesehen -.-
die 7500 sind für die außenanlagen und das stand unter dem zweiten kästchen drunter.
wie immer, dass es auch ja nicht jeder sieht -.- |
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Verfasst am: 26.11.2009 15:35 |
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naja, daran erkennt man aber, wie schwachsinnig die abschlussprüfungen zum teil sind...klar, wer lesen kann ist klar im vortei! und manchmal muss dummheit auch bestraft werden.. aber wenn man jetzt eine GS mit Brief draus gemacht hat - aber das Verfahren richtig erklärt, gibts ja sicher 0 Punkte? Weil die Grundvoraussetzung total falsch interpretiert wurde..? |
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Verfasst am: 26.11.2009 15:58 |
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In der Regel steht nach dem Wort Wort Gurndschuld sofort "ohne Brief". In der Prüfung stand das ungewöhnliche Wort "brieflos" beim Eintragungsdatum.
Wie bereits erwähnt, etwas ungewöhnlich.
Aber:
Die Rechte aus der Grundschuld muss man mit oder ohne Brief abtreten. |
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Verfasst am: 27.11.2009 13:34 |
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Wieviele Punkte gab es denn pro Aufgabe,bzw. was waren die Lösungen? |
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