Lösungsthread AP 2012 BWH programmiert |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:03 |
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aber man kann sie doch machen und der kontoinhaber könnte im nachinein widersprechen..
hab da, dass da auch die sollzinsen etc draufstehen... |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:03 |
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ja das habe ich auch |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:03 |
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Der 4.Satz bei Aufgabe 1 war:
Eine Stornobuchung von Gutschriften ohne rechtl.Auftrag ist nach erfolgten Rechnungsabschluss nur noch mit Ihrer Einwilligung möglch |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:06 |
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Habe auch die Sollzinsen genommen. :)
Na ich denke mal das dort noch einiges an Diskussionsstoff vorhanden ist.
Vielleicht werden ja auch beide Antworten als richtig gewertet. |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:11 |
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Sehr schwammig war auch die Antwortmöglichkeit bei einer der letzten Aufgaben als es um die Grundschuld über 60.000 € ging. Dort ist wohl die richtige Lösung, dass die weite Zweckerklärung "für alle bestehenden Forderungen der Kreditbank AG gegenüber dem KN haftet"... die Aussage ist aber unvollständig, weil weite Zweckerklärung bedeutet ja alle bestehenden UND ALLE ZUKÜNFTIGEN Forderungen.. oder wie seht ihr das? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:13 |
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Zum zweiten Satz in der ersten Aufgabe. Da stand rechtlich gesehen ist der Rechnungsabschluss das gleiche wie der Kontoauszug, nur das da die Soll- und Habenzinsen drin stehen. Ich glaub, rechtlich gesehen ist der Rechnungsabschluss was ganz anderes, als der Kontoauszug, der ja nur ne Information darstellt. |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:14 |
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Also bei der Geschichte mit dem Rechnungsabschluss stand als erstes:
"Der Rechnungsabschluss unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Kontoauszug rechtlich nur dadurch, dass er Ihnen außer dem Saldo auch die von der Kreditbank AG berechneten Sollzinsen sowie Kontoführungsentgelte anzeigt"
Das würde ich als falsch ansehen, "inhaltlich" unterscheidet er sich nur dadurch aber rechtlich ist da ja wohl ein riesen unterschied |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:18 |
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Jetzt beim durchlesen denke ich das neben der Geschichte mit den 6 Wochen die Lösung 5 richtig ist
"Die in dem von Ihnen anerkannten Rechnungsabschluss verrechneten Umsätze verlieren Ihre rechtliche Eigenständigkeit"
Will man ja da gegen eine Belastung oder so widerspruch einlegen muss man ja dem Rechnungsabschluss widersprechen |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:18 |
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Ja genau, deswegen habe ich die Nummer 1 auch nicht genommen, rechtlich ist ja wirklich ein himmelweiter Unterschied vorhanden. |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:27 |
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kann es sein das bei den ergebnissen die 27 und die 28 vertauscht sind ??? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:33 |
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Und was war 17? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:33 |
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GIbts denn irgendwo nochmal die Fragen zu sehen? Bei uns wurde alles eingesammelt und ich konnt mir keine Lösungen und Aufgaben notieren =/ |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:34 |
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Wenn hinter den Aufgaben ? 0 0 steht, heißt dass, dass hier noch keine Ergebnisse vorliegen? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:35 |
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Fänd ich auch super, wenn die Fragen nochmal eingestellt würden |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:35 - Geaendert am: 08.05.2012 13:36 |
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17 war die Aufgabe zu den Rechten eines Aktionärs; die mgl. Antworten: Rückgabe der Aktien, uneingeschränktes Auskunftsrecht ggü Vorstand, Aktionäre sind im Aufsichtsrat, Aktionäre bestellen Vorstand und eben Recht zur Bestellung des Abshclussprüfers |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:35 |
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Was ist bei Aufgabe 17 die 2?
Kann mich nicht mehr daran erinnern. |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:36 |
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die antwort war ja, dass ALLE aktionöre das recht haben...
aber es haben doch nicht alle ein Stimmrecht in der HV.. was ist denn dann richtig? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:37 |
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es sieht aus als seien die beiden vertauscht oder bin ich so falsch??? |
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Verfasst am: 08.05.2012 13:40 |
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Was habt ihr für Lösungen bei der 17 und warum? |
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